BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3903 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 04.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Globalrichtlinie für den Erhalt beziehungsweise die Aufwertung von Sportflächen In der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ wird in Dekadenziel 1, Maßnahme 5 eine rechtliche Absicherung des Sportflächenbestandes gefordert . Die Bürgerschaft hatte daraufhin den Senat aufgefordert das Verfahren zur Sicherung von Sport- und Bewegungsflächen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage, der gängigen Praxis und des Flächenmanagements darzustellen und zu bewerten und der Bürgerschaft zum 30.6.2013 zu berichten (vergleiche Drs. 20/6182). Mit Drs. 20/14471 informierte die Bürgerschaftspräsidentin die Bürgerschaft über die mit eineinhalb Jahren verspätet eingetroffene Beantwortung des Senats. Demnach sollten in einer Globalrichtlinie das politische Ziel des Flächenerhalts als konkretes Verfahren vorgebeben und die Bezirksämter und die Bezirksversammlungen bei der Aufgabenerledigung an ein einheitliche Verfahren gemäß § 46 BezVG gebunden werden. Auch im Dritten Hamburger Sportbericht der Zukunftskommission Sport aus dem November 2014 wurde die Globalrichtlinie erwähnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die vom Senat und im Sportbericht angekündigte Globalrichtlinie bereits in Kraft getreten? Wenn ja, wann? (Bitte beifügen.) Wenn nein, warum nicht? 2. Sollte die Globalrichtlinie noch nicht in Kraft getreten sein, bis wann soll dies erfolgen? Nein. Siehe Drs. 21/971. 3. Welche Abstimmungen haben wann zwischen dem Landessportamt und den Bezirken zu der Thematik stattgefunden? Am 28. Mai 2014 hat ein Gespräch zwischen Vertretern des Bezirklichen Sportstättenbaus , des federführenden Bezirksamts Harburg und des Landessportamts zu der Thematik stattgefunden. Am 3. September 2014 hat es ein Sachstandsgespräch zwischen Vertretern des federführenden Bezirksamtes Harburg und dem Landessportamt sowie in der Folge informatorische Gesprächskontakte (telefonisch und per E-Mail) zwischen dem Landessportamt und den Bezirksämtern gegeben. 4. Wird die Globalrichtlinie auch Regelungen zur Sportflächensicherung von öffentlichen Schulsporthallen umfassen? Drucksache 21/3903 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie sehen diese Regelungen konkret aus? Wenn nein, warum nicht? 5. Sollen die von den Schulen abgemieteten öffentlichen Schulsporthallen ebenfalls über eine Regelung in einer Globalrichtlinie für den Sport erhalten werden? Nein. Die Sportflächenbedarfsplanung richtet sich in Bezug auf Schulsporthallen nach speziellen schulischen Bedarfen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Behörde für Schule und Berufsbildung, die sich zur Umsetzung des Landesbetriebes Schulbau Hamburg bedient. 6. Wie stellt der Senat bei der Planung neuer Quartiere/Stadtteile, wie beispielsweise der HafenCity und der Mitte Altona, sicher, dass ausreichend Sportflächen für die Bevölkerung vorgehalten werden? Die Sportflächenbedarfsplanung erfolgt durch regelmäßige bauliche Zustands- und Bedarfsermittlungen sowie durch die jeweiligen Bezirksämter, die diese direkt im Rahmen der Quartiersentwicklung mit berücksichtigen beziehungsweise über die Arbeitsgemeinschaft Sportinfrastruktur oder den Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE an die jeweils zuständigen Akteure weitergeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/479 und 21/591 beziehungsweise in Bezug auf Schulsporthallen Drs. 21/439, 21/3149 und 21/3490. 7. Wie soll durch die Globalrichtlinie dem Umstand begegnet werden, dass durch die hohen Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren eine erhöhte Nachfrage nach Sportflächen für Sportangebote der Vereine aufkommen wird? Welche Maßnahmen sind unabhängig von der Globalrichtlinie hierzu geplant? Auch die erhöhten Bedarfe an Sportflächen durch die in Hamburg lebenden Geflüchteten sind ein Aspekt der hamburgweiten Sportflächenbedarfsplanung beziehungsweise der Förderung der Sportinfrastruktur im Rahmen der Stadtteilentwicklung. Die zusätzlichen Bedarfe werden derzeit über die zuständigen Bezirksämter erhoben. Im Übrigen sind die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen.