BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3907 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Innovations-Wachstumsfond: Steht die Finanzierung für die vollmundigen Versprechen von Rot-Grün? Ende Januar dieses Jahres verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag zur Gründung eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ (Drs. 21/2770). Dieser Fonds soll junge Unternehmen in der Wachstumsphase unterstützen und dazu beitragen, Investoren mit jungen Gründern zusammenzubringen. Die CDU-Fraktion hat sich – nicht erst in dieser Legislaturperiode – mehrfach für eine Verbesserung der finanziellen Angebote für die Hamburger Gründerszene ausgesprochen. Daher ist die Initiative grundsätzlich zu begrüßen. Hierbei handelte es sich um einen großen Vertrauensvorschuss gegenüber den rot-grünen Initiatoren. Diese erklärten, dass der geplante Finanzbedarf von 100 Millionen Euro nur im Umfang von 10 Millionen Euro aus Mitteln der Stadt bestritten werden soll. Für den restlichen Finanzbedarf von 90 Millionen Euro gebe es bereits erste Zusagen aus der Wirtschaft. Bislang ist jedoch über diese privaten Beteiligungen noch nichts weiter bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Gründungsgeschehen spielt für die wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs eine überaus wichtige Rolle. Neugründungen bringen Innovationen hervor, schaffen Arbeitsplätze und sind eine wichtige Triebfeder der Wirtschaft und des strukturellen Wandels. In diesem Zusammenhang ist für eine erfolgreiche Gründung eine ausreichende Finanzierung von jungen Unternehmen entlang ihres Wachstumspfades von großer Bedeutung. Mit den bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) angesiedelten Förderprogrammen InnoRampUp und der IFB Innovationsstarter GmbH hat der Senat die Rahmenbedingungen im Bereich der Frühphasenfinanzierung bereits wesentlich verbessert. Zur Stärkung der finanziellen Rahmenbedingungen junger Unternehmen in der anschließenden Wachstumsphase wurde der Senat mit der von der Bürgerschaft am 20. Januar 2016 beschlossenen Drs. 21/2770 ersucht, den Aufbau eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ unter dem Dach der IFB zu prüfen und erste konzeptionelle Überlegungen zu dessen Umsetzung anzustellen. Der Bürgerschaft soll Mitte des Jahres 2016 über die Ergebnisse der Prüfung Bericht erstattet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche ersten konzeptionellen Überlegungen für den Aufbau des Hamburger Innovations-Wachstumsfonds wurden inzwischen angestellt? 2. Welches externe Know-how wurde beziehungsweise wird in den Aufbau dieses Hamburger Innovations-Wachstumsfonds bisher und zukünftig miteingebunden? Drucksache 21/3907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was haben die Evaluierung des Konzepts sowie die Abstimmung der Rahmenbedingungen bei potenziellen Kapitalgebern bisher ergeben? 4. Wurde inzwischen die Einbindung von Bundes- und EU-Mitteln geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und für wann ist dies geplant? 5. Nach den Plänen von Rot-Grün soll der Fonds mit anderen Förderprogrammen und -instrumenten kombinierbar sein. Welche Kombinationsmöglichkeiten kommen hier in Betracht und welche würde der Senat aus welchen Gründen favorisieren? 6. An wie viele potenzielle Kapitalgeber wurde inzwischen herangetreten? Wie ist die Resonanz und gibt es inzwischen verbindliche Zusagen von privatwirtschaftlichen Investoren zu Beteiligungen am „Hamburger Innovations -Wachstumsfonds“? Wenn ja, von wem und in welchem Umfang? 7. Was hat die Prüfung, wie der Fonds optimal durch den Senat und insbesondere die IFB unterstützt werden kann, bisher ergeben? 8. Wie gestalten sich die weiteren Planungen zur Umsetzung des „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“? Bitte unter Nennung sämtlicher weiterer Planungsstufen und Zeiträume angeben. Wann werden erste Förderrunden stattfinden? Zur Abarbeitung des Prüfauftrages der Drs. 21/2770 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die IFB gebeten, unter Einbindung der relevanten Hamburger Akteure ein Konzept zu erarbeiten und der BWVI vorzulegen. Hierbei handelt es sich um einen offenen, noch laufenden Arbeitsprozess. Die BWVI wird dieses Konzept fachlich prüfen und bewerten und der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.