BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/392 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Einführung neuer Personalmanagement-Software im Rahmen des Projekts KoPers/ePers (II) Aus den Senatsantworten zu Drs. 21/76 sowie Drs. 21/192 ergeben sich weitere Nachfragen zum oben genannten Thema. So wurde beispielsweise vom Senat Mitte März noch eine Behebung der Probleme mit dem Betrieb Passive (Phase 1), also insbesondere der Entgeltabrechnung für Pensionäre und Ruhegeldempfänger, bis Ende April geplant.1 Mitte April hatte sich dieser geplante Konsolidierungszeitraum dann offenbar bereits bis Ende Juni verlängert .2 Darüber hinaus lag bis dato noch kein konkreter Zeitplan für die Einführung Aktive (Phase 2) vor. Hier habe man sich aber im Februar auf eine stufenweise Einführung geeinigt, wobei die erste Stufe zum Jahreswechsel 2015/2016 anstehe. Eckpunkte und Prüffragen der Planung sollten auf einer Lenkungs-/Steuerungsgruppen-Sitzung Ende April zur Entscheidung gebracht werden.3 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann genau ist der Senat aus welchem Anlass beziehungsweise auf welchem Wege darüber in Kenntnis gesetzt geworden, dass die Konsolidierungsphase für den Betrieb Passive (Phase 1) voraussichtlich über den 30. April 2015 hinaus dauert? Das für das Personalwesen zuständige Senatsamt ist in die Entscheidungsprozesse laufend eingebunden. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Projektplanung im Detail nicht befasst. a. Was sind die konkreten Gründe für diese erneute Verlängerung der Konsolidierungsphase? Offene Punkte waren beziehungsweise sind insbesondere das reibungslose Funktionieren der Schnittstelle zum Steuer- und Meldeverfahren sowie die ordnungsgemäße Durchführung der betrieblichen Prozesse im Rechenzentrum. 1 Vergleiche Drs. 21/76, Senatsantwort zu Frage 2. 2 Vergleiche Drs. 21/192, Senatsantwort zu Frage 5. 3 Vergleiche Senatsantworten zu Frage 1. in Drs. 21/76 und Frage 4. in Drs. 21/192. Drucksache 21/392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie sicher ist es, dass diese neuerliche Konsolidierungsfrist bis 30. Juni 2015 dieses Mal gehalten werden kann? Die wesentlichen Voraussetzungen für einen stabilen Betrieb sollen nach Zusicherung von P&I mit dem Software-Release 15/6 geschaffen werden. Als Risiken bestehen die Realisierung der erforderlichen Korrekturen und die Freigabefähigkeit der Software. 2. Welche „Eckpunkte und Prüffragen für die Planung“4 wurden auf der Lenkungs-und/oder Steuerungsgruppen-Sitzung Ende April diskutiert? Das Projekt ePers hat zur Lenkungsgruppensitzung am 20. April 2015 als relevante Einführungsszenarien die Möglichkeit einer von den Statusgruppen abhängigen Einführung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie das Alternativszenario der Beibehaltung des bisher vorgesehenen einheitlichen Einführungszeitpunktes über alle Statusgruppen anhand der Kriterien Qualität, Zeit und Kosten bewertet. Beiden Varianten ist eine Stufe 1 vorgeschaltet. a. Wurden zu allen Punkten und Fragen Entscheidungen getroffen? Wenn ja, jeweils welche? Nein. b. Wenn nein, zu jeweils welchen Punkten und Fragen wurden welche Entscheidungen getroffen und zu jeweils welchen Punkten und Fragen aus jeweils welchen Gründen (noch) nicht? Die Lenkungsgruppe ePers hat beschlossen, am einheitlichen Einführungszeitpunkt über alle Statusgruppen festzuhalten. 3. Wie genau sieht der gegebenenfalls nunmehr aktualisierte Zeitplan zur Einführung Aktive (Phase 2) aus? a. Wie viele Einführungsstufen sind geplant? Jeweils wann sollen diese Stufen erfolgen? Die Einführung Aktive ist in zwei Stufen geplant. Die Stufe 1 umfasst derzeit zwei Kunden und ist für den Jahreswechsel 2015/2016 vorgesehen. Die Stufe 2 sieht den Rollout aller Behörden, Einrichtungen und übrigen Kunden einheitlich zum Jahreswechsel 2016/2017 vor. Zurückgestellte Funktionalitäten (zum Beispiel Employeebeziehungsweise Manager-Self-Service, e-Personalakte) sollen im Anschluss umgesetzt werden. b. Welche Auswirkungen hat die erneute zweimonatige Verzögerung bei der Konsolidierung von Phase 1 (Betrieb Passive) auf den bislang zum Jahreswechsel 2015/2016 geplanten Termin der Einführung von Stufe 1 der Phase 2 (Betrieb Aktive)? Inwieweit wirkt sich dies gegebenenfalls auch auf die Folgestufen aus? Durch den notwendigen Ressourceneinsatz zur Konsolidierung Passive wurden die Arbeiten zu der Einführung Aktive später als geplant begonnen. Die Konsolidierung des Betriebs Passive ist eine wesentliche Voraussetzung für die plangemäße Erreichung der Einführungstermine Aktive und wirkt sich qualitativ positiv auf die Einführung der Aktiven aus. Bei Eintritt der in der Antwort zu Frage 1.b. beschriebenen Risiken ist eine Auswirkung auf die Terminplanung zu den Stufen 1 und 2 nicht auszuschließen . 4. Um wen beziehungsweise welche Organisationen handelt es sich bei den „sonstigen PAISY-Kunden des ZPD“5 en detail? Wie viele Personen umfasst dieser Kundenstamm circa? Die zitierte Aussage bezieht sich auf folgende fünf Kunden, die das Personalverfahren dezentral nutzen und somit von der Softwareumstellung direkt betroffen sind: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburger Friedhöfe, Bernhard- 4 Vergleiche Drs. 21/192, Senatsantwort zu Frage 4. 5 Vergleiche Drs. 21/192, Senatsantwort zu Frage 9. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/392 3 Nocht-Institut für Tropenmedizin, Hamburg Port Authority und Gemeinnützige Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen mit insgesamt circa 3.700 Personen. a. Wann wurde oder wird diesen Kunden jeweils ein Migrationsangebot zu KoPers unterbreitet? Nach Einführung der Stufe 1 erhalten die Kunden ein Migrationsangebot. b. Inwieweit sind diese Kunden zur Migration verpflichtet? Welche Kündigungsmöglichkeiten seitens der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise des ZPD bestehen andernfalls hinsichtlich der PAISY-Dienstleistungen? Eine Verpflichtung dieser Kunden zur Migration besteht nicht. Die Kundenverträge sind in der Regel mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. c. Wie hoch sind die PAISY-Lizenzgebühren und -Instandhaltungskosten derzeit etwa pro Jahr? In welchem Umfang werden sie den oben genannten Kunden in Rechnung gestellt beziehungsweise können überhaupt vollumfänglich in Rechnung gestellt werden? Die jährlichen Nutzungs- und Pflegegebühren betragen aktuell rund 964.000 Euro. Die Nutzungs- und Pflegegebühren für PAISY werden den Kunden teilweise in Rechnung gestellt.