BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3923 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Czech (SPD) vom 04.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der A26-West und -Ost Die A26-Ost wird im neuen Bundesverkehrswegeplan mit dem Status „Neue Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ geführt. Damit ist nun die Finanzierung des Projektes gesichert. Die A 26 stellt für den Hamburger Süden ein wichtiges Verkehrsprojekt dar. Die Anwohner entlang der B 73 erhoffen sich mit Herstellung der Autobahn eine deutliche Verkehrsreduzierung und weniger Lärmbelastung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Auswirkungen auf die Arbeiten an der A26-West hat die Aufnahme der A26-Ost in den Bundesverkehrswegeplan mit dem Status „Vordringlicher Bedarf“? Keine, da die zuständige Behörde bereits im Vorfeld der Entscheidungen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die erforderlichen Vorkehrungen für einen Ausbau des Autobahndreiecks zum Autobahnkreuz abgestimmt hat. Für die Weiterführung der A 26 nach Osten sind bei der Planung des Autobahndreiecks im Zuge der Anbindung der A 26 von Westen an die A 7 entsprechende Anpassungen bei Kreuzungsbauwerken und Rampenführungen berücksichtigt worden. 2. Das Planfeststellungsverfahren für die A26-West läuft seit 2012. a. Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens? Nach der Auswertung der Einwendungen und der Ergebnisse des Erörterungstermins werden derzeit die erforderlichen Antragsunterlagen für die Fortsetzung des Verfahrens angepasst. b. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss des Senats zu rechnen ? Verlässliche Aussagen, wann ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegen wird, sind im laufenden Verfahren noch nicht möglich. 3. Wann plant der Senat das Vergabeverfahren für die A26-West zu starten , wie lange wird dieses dauern? Das Vorhaben ist in unterschiedliche Baulose gegliedert. Die ersten Vergabeverfahren könnten, sofern ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, bereits im Jahr 2017 beginnen und die Verfahren für die wesentlichen Bauarbeiten dann im Jahr 2018 durchgeführt werden. Bauvorbereitende Arbeiten könnten im Jahr 2017 beginnen und die Hauptbauarbeiten im Jahr 2019 folgen. Drucksache 21/3923 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Die A26 soll im Bereich Moorburg/Kattwyk in großen Teilen in Hochlage geführt werden. Welche Lärmschutzmaßnahmen plant der Senat zur Lärmminderung des Stadtteils Moorburg im Detail an der A 26? In diesem Teilabschnitt sind zum Schutz der Ortslagen von Moorburg und Bostelbek an beiden Seiten der Autobahn Lärmschutzwände in einer Höhe von 2 bis 3 Metern vorgesehen. 5. Welche Auswirkungen auf die Planarbeiten an der A26-Ost hat deren Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan mit dem Status „Vordringlicher Bedarf“? Keine, da auch die bisherige Einstufung als „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ die Durchführung der Planungsarbeiten bis zur Genehmigungsplanung vorsah. Hamburg hat diesen Status seit der Linienbestimmung der A 26 genutzt und die Entwurfsplanung in allen drei Abschnitten intensiv vorangetrieben.