BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3924 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Ampelversagen am Airbus-Werk – Pendler stehen im Stau (II) Die Lichtsignalanlage (LSA) „Neuenfelder Hauptdeich/Am Rosengarten“ an der südlichen Werkszufahrtstraße zum Gelände, dem sogenannten Airbus- Südtor, der Airbus Operations GmbH ist seit Mitte Februar in die Schlagzeilen geraten. Die zur Sicherung und Verbesserung des Verkehrsflusses installierte LSA verursachte Staus und wurde daraufhin von der Polizei abgeschaltet . Als Ursache gilt ein Programmierfehler. Bei der Umprogrammierung beziehungsweise Neuinstallation der Ampelschaltung soll es sich laut Medienberichten um eine „optimierte verkehrsabhängige Steuerung“ handeln. Die Umrüstung der Ampel soll 40.000 Euro betragen. Inbegriffen sei eine für Großtransporte geplante Ergänzung eines Sonderprogramms. Medienberichten zufolge, die auf Aussagen der Verkehrsbehörde beruhen, geht die Ampel nicht, wie anvisiert, Ende März, sondern im Laufe des Monats April in Betrieb. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die BWVI hat am Knotenpunkt zur Lichtsignalanlage (LSA) „Neuenfelder Hauptdeich /Am Rosengarten“ im März des Jahres 2016 eine neue Verkehrszählung durchgeführt . Die Auswertung dieser Verkehrszahlen zeigt eine wesentlich höhere Verkehrsbelastung als in der Planung für den Knoten und die Signalsteuerung angenommen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Welchen Grund führt die zuständige Stelle an, den anvisierten Termin zur Umprogrammierung/Neuinstallation der Ampel für Ende März nicht einzuhalten? a) Wann rechnen die zuständigen Stellen mit der Wiederinbetriebnahme der Ampel? b) Gibt es einen anvisierten Termin? Wenn nein, warum nicht? Die verkehrsabhängige Steuerung der LSA wurde mit den Zahlen der aktuellen Zählung optimiert und eine Verkehrssimulation erstellt. Dabei wurde erkennbar, dass der Verkehrsfluss zwar wesentlich verbessert werden konnte, jedoch in der Morgen- und Abendspitze weiterhin Behinderungen für den Durchgangsverkehr bestehen. Gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS), dem örtlichen Polizeikommissariat (PK) und der Airbus Operations GmbH wurde aufgrund der neuen Verkehrsbelastung, der Verkehrssimulation und nach ausführlicher Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten entschieden, die LSA vorläufig außer Betrieb zu lassen und weiter zu opti- Drucksache 21/3924 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mieren. Nach Abschluss dieser Feinanpassungen und Anordnung durch die Verkehrsdirektion wird von einer Anschaltung in den nächsten Wochen ausgegangen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2) Was war die Ursache für den Programmierfehler? a) Wie erklärt es sich die zutreffende Behörde, dass die programmierten Schaltprogramme vor Inbetriebnahme umfangreich getestet wurden und es dennoch zu einem Programmierfehler gekommen ist? Siehe Vorbemerkung. b) Wer führte die Tests zu welchem Zeitpunkt durch? Welche behördlichen Institutionen und Unternehmen waren zu welchem Zeitpunkt bei der Installation der betreffenden Ampel eingebunden? Die Programmierung und die Tests wurden vor Inbetriebnahme von Siemens durchgeführt . Die BIS hat die LSA-Schaltung vor Inbetriebnahme angeordnet. Die Anlage wurde daraufhin durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) im Auftrag des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) errichtet und angeschaltet. c) Schließt die zutreffende Behörde einen erneuten Programmierfehler aus? Bitte bei Bejahung beziehungsweise Verneinung begründen. Siehe Vorbemerkung. d) Welche behördlichen Institutionen und Unternehmen sind derzeit bei der Umprogrammierung/Neuinstallation der Ampel eingebunden? Gibt es einen Zeitplan? Wenn ja, bitte darstellen. Es sind die BIS, die BWVI mit dem LSBG, die HHVA, Siemens sowie Airbus eingebunden . In der 14. KW gab es ein weiteres Abstimmungsgespräch zur Signalsteuerung . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3) Wurde bei der Erarbeitung der Verkehrsplanung und im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens eine dem Verkehrsaufkommen steuerbare Ampelschaltung berücksichtigt? Im Rahmen der Plangenehmigung wurde nur die grundsätzliche Notwendigkeit für eine LSA festgestellt. Grundlage der Verkehrsplanung und der Signalsteuerung war die ursprüngliche Verkehrsprognose. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen hätte mit einer in Festzeitsteuerung laufenden LSA abgewickelt werden können. a) Wenn nein, warum nicht beziehungsweise welche Bedenken hat es von wem gegeben? Entfällt. b) Wie bezeichnet und unterscheidet sich die Ampelschaltung in technischer Sicht jeweils vor dem Abschalten und im Zuge der Umprogrammierung /Neuinstallation? Bitte begründen. Die vorerst vorgesehene Festzeitsteuerung mit tageszeitabhängigen unterschiedlichen Programmen zeigte mit der angenommenen Verkehrsbelastung in den Tests eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotens für alle Verkehrsströme. Im Zuge der Neuplanung wurde eine verkehrsabhängige Steuerung vorgesehen, das heißt die LSA reagiert in einem vorher festgelegten Rahmen auf die unterschiedlichen verkehrsabhängigen Belastungen. 4) Ist es geplant mit Kontaktschleifen im Bereich der Ampel zu arbeiten – zumindest, was den aus dem Werk kommenden Verkehr angeht? Wenn nein, warum nicht? Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3924 3 5) Was besagt/beinhaltet die geplante Ergänzung des Sonderprogramms für Großtransporte? Für Großraum- und Schwertransporte wurde eine besondere Schaltung mit einsatzabhängigen Grünphasen für den Verkehr in Richtung Airbus-Werk vorgesehen. Damit ist eine Abwicklung dieser Transporte ohne die bisher erforderliche Unterstützung mit Polizeikräften möglich. a) Inwieweit hat dieses Programm Auswirkungen auf die Ampelschaltung ? Bitte beschreiben. Alle verkehrsabhängigen Schaltprogramme sind so konzipiert, dass die Inbetriebnahme dieser Schaltung für Großraum- und Schwertransporten jederzeit möglich ist. b) Weshalb ist dieses Programm nicht bereits von vornherein geplant gewesen? Dieses Schaltprogramm war jederzeit vorgesehen und wird im Rahmen der verkehrsabhängigen Steuerung mit umgesetzt. c) Welcher Kostenrahmen ist angesetzt? Die Kosten für Programmierung des Schaltprogramms und Mast und Schlüsselschalter betragen circa 5.000 Euro. 6) Welche weiteren Lichtsignalanlagen, entsprechend der vorgesehen Ampelschaltung am „Airbus-Südtor“, existieren in Hamburg? Im Stadt- und Hafengebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind circa 1.750 LSA in Betrieb, die mit ihren Komponenten und Signalprogrammen an die jeweilige Örtlichkeit angepasst sind. Alle werden mit Festzeit- und/oder verkehrsabhängigen Steuerungen betrieben. Weitere Anlagen mit einer entsprechenden besonderen Schaltung für Groß- und Schwertransporte gibt es in Hamburg derzeit nicht. a) Welche technischen Probleme sind dabei jeweils aufgetreten? b) Worauf sind diese jeweils zurückzuführen? c) Welche Unternehmen waren/sind mit der Installation betraut? Entfällt. 7) Wie hoch belaufen sich die aktuellen Verkehrszählungen und wie hoch ist der Durchschnittswert für das Jahr 2015? Bitte beschreiben Sie dieses für den Verkehr kommend aus Richtung Hamburg nach Stade sowie der entgegengesetzten Richtung als auch für den Werk- und Zulieferverkehr bei Airbus. Bei der aktuellen Zählung wurden folgende Tagesverkehre ermittelt: Verkehr Donnerstag, 03.03.2016 Kraftfahrzeuge/24 Std Schwerverkehr/24 Std aus Richtung Hamburg 10.157 602 - davon in Richtung Stade 9.674 594 - davon in Richtung Airbus 483 8 aus Richtung Stade 12.336 631 - davon in Richtung Hamburg 9.017 563 - davon in Richtung Airbus 3.319 68 aus Richtung Airbus 3.036 83 - davon in Richtung Stade 2.630 68 - davon in Richtung Hamburg 406 15 Durchschnittswerte für das Jahr 2015 liegen nicht vor. Im Jahr 2015 wurde der Knotenpunkt überplant und im November zunächst ohne LSA in Betrieb genommen. Drucksache 21/3924 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) Wer hat diese Werte jeweils wann ermittelt? Wie funktioniert die Ermittlung des Verkehrsaufkommens, um bedarfsgerecht gestaltet zu werden? Die für Verkehrszählungen und -prognosen zuständige BWVI hat die Verkehrszählung am 3. März 2016 durchgeführt. Dabei wurden im Zeitraum von 5 bis 20 Uhr für alle Fahrbeziehungen die Mengen der Kraftfahrzeuge (Kfz), getrennt nach Personenkraftwagen (einschließlich Lieferwagen) und Schwerverkehr (SV), in Viertelstunden-Intervallen erfasst. Aus den Zähldaten werden sowohl Tagesverkehre (TV) und anschließend Durchschnittswerte (durchschnittliche (werk)tägliche Kfz-Verkehrsstärken (DTV(w))), als auch die Verkehrsmengen in den Spitzenstunden ermittelt. b) Wie ist die Entwicklung des Verkehrs und von Staus nach der Abschaltung der Ampel am „Airbus-Südtor“? Bitte beschreiben. Nach Erkenntnis der Polizei kommt es im Straßenzug Cranzer Hauptdeich – Neuenfelder Hauptdeich – Am Rosengarten zu den dortigen Hauptverkehrszeiten häufig zu zähfließendem Verkehr. 8) Wie hoch beziffern sich die Kosten für die Umrüstung/Neuinstallation der Lichtsignalanlage beziehungsweise wie hoch sind diese voraussichtlich? a) Wie hoch werden die Gesamtkosten sein beziehungsweise geschätzt ? b) Wie hoch schätzt die Behörde die Gesamtkosten, wenn von vornherein eine entsprechende Ampelanlage installiert worden wäre? Welche Minder- oder Mehrkosten entstünden geschätzt? In der Kostenplanung von Juni 2015 wurden Gesamtkosten von circa 178.000 Euro ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Kostenrahmen eingehalten wird. Bisher sind Kosten in Höhe von rund 101.000 Euro angefallen. Mehrkosten durch zusätzliche Hardware und sonstige Leistungen im Zuge der Optimierung und Feinanpassung werden auf circa 3.000 Euro geschätzt.