BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3936 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Unfallflucht(en) in Hamburg und entsprechende Ahndungen Nach § 142 Absatz 1 StGB wird ein Unfallbeteiligter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er nicht zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat (Nummer 1) oder eine nach dem Umstand angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen (Nummer 2). Bei der Beantwortung meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 4.11.2015 – Drs. 21/2118 – lagen noch nicht alle Daten für 2015 vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die gemeldeten Unfälle, bei denen einer der Beteiligten im Sinne des § 142 Absatz 1 StGB geflüchtet ist, im Jahre 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 absolut und prozentual entwickelt und wie stellt sich die Situation im 1. Quartal des Jahres 2016 dar? 2. In wie vielen dieser Fluchtfälle handelte es sich um Unfälle mit Personen - oder Sachschäden? 3. Wie hat sich die Aufklärungsquote im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahre 2014 entwickelt und wie stellt sich die Situation im 1. Quartal des Jahres 2016 dar? 4. Wie hoch waren die Aufklärungsquoten bei Personen- und Sachschäden in diesem Vergleichszeitraum jeweils? Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Für 2015 wurde eine Jahresauswertung der Daten vorgenommen. Für das 1. Quartal 2016 wurde am 6. April 2016 eine Auswertung durchgeführt. Die Angaben für 2016 sind vorläufig. Auswertbare Verkehrsunfalldaten liegen bis einschließlich Januar 2016 vor. Zu den Zahlen für das Jahr 2014 siehe Drs. 21/2118. Verkehrsunfälle mit Flucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) 2015 Januar 2016 Anzahl der Unfälle 17.919 1.270 Aufklärungsquote *) 39,5% 35,6% davon mit Personenschaden 959 57 Aufklärungsquote *) 54,5% 57,9% davon mit Sachschaden 16.960 1.213 Aufklärungsquote *) 38,7% 34,6% Drucksache 21/3936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 *) In der polizeilichen Statistik gilt ein Verkehrsunfallfluchtdelikt als aufgeklärt, wenn der Fahrer ermittelt wurde. 5. In wie vielen der aufklärten Fälle kam es in den Jahren 2010 bis 2015 sowie laufend im 1. Quartal 2016 jeweils zu Verurteilungen und anderen Ahndungen (zum Beispiel Eintragungen im Fahreignungsregister) welchen Ausmaßes? Fragen nach den Ergebnissen einzelner Straftatbestände können nur anhand der jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik beantwortet werden. Diese liegt für die Jahre 2015 und 2016 noch nicht vor. Eine händische Auswertung der mehr als Tausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die folgende Tabelle hingewiesen: Abgeurteilte aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) 2010 2011 2012 2013 2014 Abgeurteilte 1.394 1.423 1.370 1.308 1.246 davon Verurteilte 814 880 885 858 817 Maßregeln (auch nach Einstellung) 0 1 0 0 1 Einstellung ohne Maßregel 500 462 395 365 361 Freispruch 80 80 90 84 67 von Strafe abgesehen 0 0 0 1 0