BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3939 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 05.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Gefährdung von Kindern durch vermeintliche „Tierschützer“ Nachdem am Freitagabend vier Männer das Pony-Karussell auf dem Hamburger Dom angegriffen hatten, drehten die Ponys am Sonntag wieder ihre Runden. Dagegen demonstrierten umgehend wieder Pony-Tierschützer. Zwei Kinder hatten bei der Tat am Freitag leichte Verletzungen erlitten. Ein Täter konnte von Dom-Besuchern bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die weiteren drei Täter konnten flüchten. Nun ermittelt der Staatsschutz . Gegen das Ponyreiten hatte eine Tierschutz-Initiative in den letzten Wochen Unterschriften gesammelt. Der Senat hatte die Attraktion für kleine Dom-Besucher aber als rechtens bestätigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Organisationen haben zur Demonstration gegen das Ponyreiten aufgerufen? War eine dieser Organisationen Anmelder der Demonstration oder handelte es sich um eine Einzelperson? Wenn es eine Organisation war, welche? Veranstalter der Versammlung am 3. April 2016 war die Tierrechtsinitiative Hamburg. Anmelder war eine Privatperson, die zu der Tierschutzinitiative gehört. 2. War der ermittelte und festgesetzte Täter bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten? Nein. 3. Ist der ermittelte Täter Mitglied in einer der unter 1. abgefragten Organisationen ? Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Verfügen die unter 1. abgefragten Organisationen über den Status der Gemeinnützigkeit? Auskünfte dieser Art unterliegen dem Steuergeheimnis, der Senat ist an der Beantwortung dieser Frage durch Rechtvorschriften gehindert. 5. Haben die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder Strafanzeige gestellt? Bislang sind keine Strafanträge der Erziehungsberechtigten der geschädigten Kinder eingegangen. 6. Hat der Betreiber der Ponyreitbahn Strafanzeige gestellt? Nein, eine Strafanzeige wurde von Amts wegen gefertigt.