BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3944 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 05.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Schwimmunterricht für geflüchtete Menschen (II) Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund können häufig nicht schwimmen. Nicht wenige haben auf ihrer Flucht zusätzlich traumatische Erfahrungen mit Wasser, zum Beispiel bei der Überquerung des Mittelmeers gemacht. In anderen Bundesländern kam es im vergangen Jahr zu mehreren tödlichen Unfällen von Geflüchteten durch Ertrinken. In der Antwort auf die Drs. 21/3714 nimmt der Senat Bezug auf die Senatsdrs . 20/8276 mit dem Titel „Optimierung des Konzepts für das Schulschwimmen “. In der heißt es in Punkt 2.6. „Schwimmunterricht für zugezogene Kinder “: (…) „Damit auch ältere Kinder, die nach der Grundschulzeit nach Hamburg ziehen und am Unterricht der Sekundarstufe I teilnehmen, die Möglichkeit erhalten, Schwimmen zu lernen, wird ab dem Schuljahr 2014/2015 der Nachweis des Jugendschwimmabzeichens Bronze Teil der Schülerakte. Die Kinder, die diesen Nachweis nicht erbringen können, erhalten einen Gutschein für einen Schwimmkurs, den sie bei BLH (Bäderland Hamburg) oder VAF (der Schwimmschule – Verein Aktive Freizeit e.V.) einlösen können“. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwiefern ist der Nachweis des Jugendschwimmabzeichens Bronze mittlerweile Teil der Schüler-/-innenakte? 2. In welcher Klassenstufe wurde/wird 2014/2015 und 2015/2016 überprüft, ob Schüler/-innen das Abzeichen erreicht haben? a. Wer war/ist für die Prüfung verantwortlich? b. Wer führt/e sie durch? c. An welche Stelle werden/wurden gegebenenfalls die Ergebnisse der Prüfung gemeldet? Bei der Anmeldung der zugezogenen Schülerinnen und Schüler für die Sekundarstufe I an einer weiterführenden Schule in Hamburg überprüft die Schule, ob die Schülerin beziehungsweise der Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze (DJSA Bronze) ist und hält das Ergebnis in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LuSD) fest. Dies gilt unabhängig von der Anmeldung in eine bestimmte Klassenstufe. 3. Bei wie vielen Schüler/-innen welcher Klassenstufen ergab die Prüfung, dass sie nicht über das Abzeichen Bronze verfügen? Bitte aufschlüsseln nach Schule und KESS-Faktor in absoluten Zahlen und in Prozent bezogen auf die Gesamtschüler-/-innenanzahl der betreffenden Jahrgangsstufe . Drucksache 21/3944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Daten werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Zur Ermittlung der Anzahl der zugezogenen Schülerinnen und Schüler, die über kein DJSA Bronze verfügen, müssten zunächst die rund 83.000 Schülerakten aller Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an weiterführenden Schulen händisch durchgesehen und diejenigen ermittelt werden, die in den Schuljahren 2014/ 2015 und 2015/2016 zugezogen sind. Für diese Gruppe müsste dann in einem zweiten Schritt durch Abgleich mit dem Eintrag in der LuSD ermittelt werden, welche dieser Schülerinnen und Schüler in welchen Jahrgängen nicht über das DJSA Bronze verfügt. Die Ermittlung der erfragten Daten durch eine Schulabfrage an allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit bei nicht möglich. 4. Wie viele Gutscheine für Schwimmkurse sind im Schuljahr 2014/2015 und wie viele bisher in 2015/2016 vergeben worden? Entsprechend der Drs. 20/8276 werden Schwimmkursgutscheine an zwei berechtigte Gruppen ausgegeben. Zum einen erhalten Schülerinnen und Schüler, die nach der Grundschulzeit nach Hamburg ziehen und am Unterricht der Sekundarstufe I teilnehmen , die Möglichkeit, Schwimmen zu lernen, sofern sie nicht im Besitz des DJSA Bronze sind. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten einen Gutschein für einen Schwimmkurs, den sie bei Bäderland Hamburg GmbH (BLH) oder dem Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) einlösen können. Zum anderen erhalten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die bis zum Schuljahr 2014/2015 maximal für die Dauer eines Halbjahres am Schwimmunterricht teilgenommen haben, im Rahmen einer Übergangsregelung in Jahrgangsstufe 6 einen Gutschein, mit dessen Einlösung sie die zweite Schwimmlernphase absolvieren können. Die Beantragung der Gutscheine erfolgt durch die Schule bei BLH beziehungsweise beim VAF, für das Verfahren siehe http://www.schulsport-hamburg.de/ Schulschwimmen/Durchfuehrungshinweise. Die Art der Gutscheinberechtigung wird nicht von BLH oder dem VAF dokumentiert. Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 1.241 Gutscheine vergeben. Daten zu den im Schuljahr 2015/2016 ausgegebenen Gutscheinen liegen erst nach Abschluss des Schuljahres vor. 5. Wie viele Gutscheine für Schwimmkurse wurden im Schuljahr 2014/2015 und wie viele bisher in 2015/2016 bei BLH oder dem VAF eingelöst? In welchen Schwimmbädern welcher Stadtteile jeweils? Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 250 Gutscheine bei der BLH oder dem VAF eingelöst. Die Angaben zu den einzelnen Schwimmbädern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Schwimmbad Anzahl eingelöste Gutscheine im Schuljahr 2014/15 Altona Festland 118 Altona VAF 18 Bergedorf Bille-Bad 19 Eimsbüttel Elbgaustraße 3 Harburg MidSommerland 2 Harburg Süderelbe 7 HH-Mitte Alsterschwimmhalle 5 HH-Mitte Billstedt 50 HH-Mitte Inselpark 12 HH-Nord Ohlsdorf 5 Wandsbek Bramfeld 1 Wandsbek Parkbad 4 Wandsbek Wandsbek 6 Quelle: Daten der Bäderland Hamburg GmbH und des Vereins Aktive Freizeit e.V. (Stand: 06.04.2016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3944 3 Die Gutscheine haben eine Einlösbarkeitsgültigkeit von 15 Monaten, sodass viele der Gutscheine gegebenenfalls auch erst im Folgejahr eingelöst werden. Für das Schuljahr 2015/2016 liegen noch keine Daten vor, siehe auch Antwort zu 4. 6. Erhielten/erhalten auch Kinder der Basis- und/oder IV-Klassen diese Gutscheine? Wenn nein, warum nicht? 7. Wenn ja, wie viele Gutscheine wurden in 2014/2015 und wie viele bisher in 2015/2016 an Kinder aus Basis- und IV-Klassen vergeben? Ja, auch den Schülerinnen und Schüler der Basis- und Internationalen Vorbereitungsklassen wird ein Gutschein für einen Schwimmkurs angeboten, sofern sie nicht über das DJSA Bronze verfügen. Bei der Vergabe der Gutscheine wird nicht erfasst, welcher Schule oder Jahrgangsstufe die gutscheinberechtigten Schülerinnen und Schüler angehören. Zur Ermittlung der erfragten Daten müssten die Schülerakten aller Schülerinnen und Schüler in den Basis- und Vorbereitungsklassen der Sekundarstufe I händisch ausgewertet werden. Im laufenden Schuljahr sind das 2.009 Datensätze (Stand: 7. April 2016). Für das Schuljahr 2014/2015 können die Daten nicht mehr unmittelbar ermittelt werden, da in den Basis- und Internationalen Vorbereitungsklassen Schülerinnen und Schüler auch unterjährig zu- und abgehen und die Daten nur an jeweils aufnehmenden Schulen verfügbar sind. Eine Ermittlung der erfragten Daten durch eine Schulabfrage ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.