BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3949 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 05.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Standort Heidkoppel für eine öffentlich-rechtliche Unterkunft Die Fläche „Heidkoppel“ in Boberg wurde vom Senat als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖRU) für 462 Flüchtlinge bestimmt. Dies ohne Berücksichtigung eines einstimmigen Beschlusses der Bezirksversammlung Bergedorf aus dem August 2015 (Drs. 20-512), eine Fläche auf der anderen Seite des Unfallkrankenhauses Boberg für 250 Unterbringungsplätze einzurichten. Trotz dreier Informationsveranstaltungen gibt es immer noch offene Fragen zu verschiedenen Punkten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat dem Senat die Fläche „Heidkoppel“ für eine ÖRU vorgeschlagen ? a) Falls dies durch das Bezirksamt geschehen ist: Warum wurde dieser Vorschlag nicht vorher mit der Bezirksversammlung abgestimmt ? Das Bezirksamt Bergedorf hat nach Rückkoppelung mit dem bisherigen Nutzer, dem Berufsgenossenschaftlichen Klinikum Hamburg, die Fläche in das Prüfverfahren bei dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) eingebracht. Die Bezirksversammlung Bergedorf ist über den dort bestehenden Sonderausschuss „Flüchtlingsunterkünfte und Unterbringung von Wohnungslosen“ vom Bezirksamt am 21.01.2016 über die Absicht informiert worden, die Fläche „Heidkoppel“ für die Errichtung einer Folgeunterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die förmliche Beteiligung der Bezirksversammlung Bergedorf im Rahmen von § 28 Bezirksverwaltungsgesetz erfolgte mit Schreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 22. Februar 2016. b) Warum wird, abweichend vom Beschluss der Bezirksversammlung aus dem August 2015, die Anzahl der Flüchtlinge in diesem Bereich nahezu verdoppelt ohne Rücksicht auf das Umfeld (wenig Anwohner , dezentrale Erstaufnahme Osterrade in unmittelbarer Nähe) zu nehmen? Es besteht weiterhin ein hoher Platzbedarf in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, um die Zahl der Personen, deren Residenzpflicht in einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung abgelaufen ist und die einen Anspruch auf Unterbringung in einer Folgeeinrichtung haben, unterzubringen. Außerdem sind Plätze in prekären Unterkünften zu ersetzen. Drucksache 21/3949 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Kosten entstehen durch die notwendige Bodensanierung beziehungsweise den vorzunehmenden Bodenaustausch auf der Heidkoppel? Derzeit wird die erforderliche Art der Bodensanierung geprüft. Abschließende Kosten können infolgedessen noch nicht genannt werden. 3. Seit wann befindet sich die Fläche Heidkoppel im Eigentum der Stadt? Die Fläche befindet sich seit dem Jahr 1978 im Eigentum der Stadt. 4. Zu welchen Konditionen wurde der Pachtvertrag mit dem Krankenhaus Boberg einvernehmlich beendet? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner davon ab, zu Mietkonditionen Stellung zu nehmen. 5. Wird oder wurde bereits eine Stellungnahme der Luftverkehrsbehörde hinsichtlich der An- und Abflugschneise des Hubschraubers und etwaiger Emissionen eingeholt? Zur Überprüfung der Hindernisfreiheit zum Schutz der An- und Abflüge des Hubschrauberlandeplatzes durch das geplante Vorhaben wurde die für den Luftverkehr zuständige Dienststelle der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor. 6. Welche Auswirkung hätte die Versiegelung der Fläche auf die nähere Umgebung hinsichtlich des Sickerwassers? Siehe Antwort zu 2. 7. Gibt es auf der Fläche Heidkoppel ein Bodendenkmal? Wenn ja, um welches handelt es sich und wie wird damit umgegangen? Nein.