BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/395 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 04.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat, um den potenziellen Wettbewerb im Hamburger Hafen zu erhalten? Im Falle eines Zuschlages für die Olympischen Spiele in Hamburg 2024 oder 2028 würden das HHLA Frucht- und Kühlzentrum sowie die Unikai Lagereiund Speditionsgesellschaft mbH, O`Swaldkai, die derzeit auf dem Kleinen Grasbrook untergebracht sind, als Ausgleich einen neuen Standort mit Wasseranschluss und Kaifläche beanspruchen. Eine Verlagerung dieser Betriebsstäten auf die Hafenerweiterungsfläche Moorburg wird dabei durch den neuen Rot-Grünen Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die Hafenerweiterungsfläche Steinwerder war bisher langfristig auch für einen weiteren Containerterminal vorgesehen, der über eine internationale Ausschreibung den Wettbewerb zwischen den bestehenden Terminalbetreibern intensivieren könnte. Aktuelle mediale Berichterstattung lässt Zweifel darüber aufkommen, ob Senat und HPA dieses Ziel weiter verfolgen. Die HPA möchte den Umschlag der bestehenden Terminals stattdessen erhöhen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg noch über weitere Hafenflächen außerhalb des Gebiets Steinwerder, die für die Ansiedlung dieser beiden Betriebe geeignet wären? Wenn ja, welche? 2. Wo beabsichtigt der Senat diese beiden Betriebe mit Wasseranschluss und Kaifläche im Falle eines Zuschlags für die Olympischen Spiele neu anzusiedeln? Das Verlagerungskonzept wird derzeit noch erstellt. In diesem Rahmen wird auch die Flächenverfügbarkeit geprüft. Insoweit sind die Überlegungen hierzu nicht abgeschlossen . Im Übrigen siehe Drs. 20/5550. 3. Kann der Senat sicherstellen, dass auch bei einem Zuschlag für die Olympischen Spiele die Hafenerweiterungsfläche Steinwerder langfristig für einen weiteren Containerterminalbetreiber freigehalten bleibt? 4. Hält es der Senat für ein wichtiges Ziel, die Wettbewerbssituation zwischen den Containerterminalbetreibern im Hamburger Hafen durch eine internationale Ausschreibung für einen weiteren Containerterminal mittelfristig zu verbessern bzw. die Option hierfür zu erhalten? Drucksache 21/395 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Blick auf das Areal im Bereich Steinwerder gilt bis auf Weiteres der im Hafenentwicklungsplan angelegte Grundsatz einer bedarfsgerechten und flexiblen Entwicklung mit verschiedenen Nutzungsbausteinen. Eine Festlegung der gesamten Fläche als Containerterminal ist im Hafenentwicklungsplan nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Welche Möglichkeiten hat die HPA, a. den Containerumschlag der HHLA-Terminals zu erhöhen? b. den Containerumschlag der Eurogate-Terminals zu erhöhen? 6. Wann werden die unter 5. genannten Maßnahmen umgesetzt und welche Kosten entstehen der HPA jeweils durch welche der genannten Maßnahmen? Die Erhöhung des Containerumschlags auf den bestehenden Terminalanlagen ist Aufgabe der Unternehmen, die sie betreiben, und nicht der HPA als Infrastrukturgesellschaft .