BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3958 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 06.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Startnummer beim Haspa Marathon Hamburg nicht mehr für den HVV gültig! Laut den Anmeldeunterlagen kann bei dem diesjährigen Haspa Marathon die Startnummer der Teilnehmer nicht wie bisher üblich als Fahrausweis für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel des Hamburger Verkehrsbundes (HVV) genutzt werden. Der HVV ist ein zu 100 Prozent geführtes Unternehmen der Stadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Ist es richtig, dass bei dem diesjährigen Hanse Marathon die Startnummern der Teilnehmer nicht wie bisher üblich als Fahrausweis für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel des HVV verwendet werden können? Wenn ja, was sind die Gründe? Ja. Der Veranstalter des Haspa Marathon Hamburg, die Marathon Hamburg Veranstaltungs GmbH, hat diese Entscheidung aus betriebswirtschaftlichen Gründen getroffen , um Kostensteigerungen bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung auszugleichen. 2) Stellte die genannte Möglichkeit eine Sponsoringmaßnahme des HVV dar? Falls der HVV den Marathon in dieser Weise nicht mehr unterstützt, was sind die Ursachen hierfür? Wer hat diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt getroffen beziehungsweise veranlasst? Nein. Das Angebot zur Nutzung des ÖPNV stellte keine Sponsoringmaßnahme des HVV dar. Die Marathon Hamburg Veranstaltungs GmbH und auch frühere Veranstalter des Marathons haben diese Leistung in den Vorjahren im Rahmen einer KombiTicket -Vereinbarung mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eingekauft. 3) Wird der Senat, unabhängig von den eventuell zuvor aufgeführten Gründen dafür Sorge tragen, dass die besagten Startnummern auch beim diesjährigen Marathon als Fahrkarte für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel des HVV genutzt werden können? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Entscheidung trifft der jeweilige Veranstalter eigenverantwortlich, siehe Antwort zu 1. 4) Wenn der Senat nicht dafür Sorge tragen kann, dass besagte Startnummer auch beim diesjährigen Marathon als Fahrkarte für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel des HVV genutzt werden kann, wird Drucksache 21/3958 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 er dann versuchen Einfluss zu nehmen, dass eine solche Regelung getroffen wird? a. Wenn ja, mit wem wird der Senat dann Gespräche führen? b. Wird es dabei finanzielle Anreize seitens des Senates geben? c. Wenn ja, in welcher Höhe? d. Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich befürwortet der Senat den Abschluss von KombiTicket-Vereinbarungen für sportliche und kulturelle Veranstaltungen. Hierbei gilt es von den Beteiligten, die Wirtschaftlichkeit in den jeweiligen Geschäftsbereichen zu berücksichtigen. KombiTicket -Vereinbarungen setzen voraus, dass der Veranstalter bereit ist, die durch die Vereinbarung entfallenden Tarifeinnahmen zu ersetzen. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. Das Landessportamt hat den Veranstalter unter Berücksichtigung seiner eigenständigen betriebswirtschaftlichen Entscheidung darum gebeten, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Marathons auf diese Veränderung zum bisherigen Leistungsumfang hinzuweisen. 5) Wie sieht der HVV den Umstand, dass die aktiven Läufer das Fahrgeld mit sich führen müssen? Genügt dieser Umstand den Ansprüchen eines professionellen Managements einer Großveranstaltung? Bitte begründen . Der HVV bedauert, dass der Veranstalter keine KombiTicket-Vereinbarung abgeschlossen hat. 6) Der Veranstalter übernimmt auch dieses Jahr keinerlei Haftung für den Verlust oder Schaden bezüglich der abgegebenen Kleidung und von Wertsachen. Es wird empfohlen, lediglich den Haspa Kleiderbeutel zur Aufbewahrung der Wechselkleidung zu nutzen und diesen in der zentralen Aufbewahrungsstelle abzugeben. Wenn es dabei bleiben sollte, dass die Startnummer nicht als Fahrausweis für den HVV genutzt werden kann, wie stellt sich der Senat unter diesem Aspekt die Mitnahme des notwendigen Fahrgeldes bei den Aktiven vor? 7) Glaubt der Senat hinsichtlich dieses Umstandes, dass der damit verbundene Imageverlust und das Zeichen, welches dadurch auch für den Umweltschutz gesetzt wird zu vernachlässigen sind? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Nach Einschätzung des Veranstalters können, wie allgemein bei Laufveranstaltungen üblich, sowohl Fahrausweise des HVV als auch Banknoten von den Sportlerinnen und Sportlern in gängiger Sportkleidung mitgeführt werden. 8) Welche Regelungen gibt es bei den Marathon-Läufen der Städte Zürich, Leipzig, Berlin, Wien und Rotterdam bezüglich der kostenlosen Nutzung des ÖPNV während des Veranstaltungstages durch aktive Läufer? Dem Senat sind die Regelungen in den genannten Städten nicht bekannt.