BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3959 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 06.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Salafistenzentrum in Altona In der Öffentlichkeit ist bekannt geworden, dass seit Februar 2016 in der Mörkenstrasse 9 in Hamburg Altona ein sogenanntes Islamisches Institut für Theologie und Soziales (IITS) durch einen stadtweit bekannten Salafisten, der sich selbst auch als solcher bezeichnet, eröffnet wurde. Die sozialen Träger in Altona sind über diese Situation sehr besorgt und fürchten, dass mit diesem Institut insbesondere junge Menschen für den IS und die Salafistenszene rekrutiert werden sollen. Daher hat sich diesbezüglich kürzlich ein Netzwerk aus Vereinen und Landesstellen konstituiert. In diesem sind neben der Beratungsstelle Legato – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung , der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V., der Alevitischen Gemeinde Hamburg e.V., dem HausDrei e.V. auch Vertreter des Landesverfassungsamts , des Landeskriminalamts sowie der örtlichen Polizeidienststelle vertreten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 5. April 2016 trafen sich auf Initiative der Beratungsstelle Legato Vertreter der in der Schriftlichen Kleinen Anfrage angeführten Organisationen – darunter auch die Fragestellerin –, um über das „Islamische Institut für Theologie & Soziales“ (IITS) zu sprechen. Auf Bitte der Anwesenden trugen Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg und des Landeskriminalamtes (LKA) Hintergrundinformationen über das IITS vor. So wurde unter anderem erläutert, dass Vertreter der salafistischen Szene bereits seit Längerem einen Treffort suchen, um sogenannte Islamunterrichte des salafistischen Predigers Baher Ibrahim durchzuführen. Versuche dieser Klientel, in verschiedenen Moscheen Fuß zu fassen, scheiterten wiederholt aufgrund öffentlicher Berichterstattungen des LfV Hamburg (Internetbeiträge, Medieninterviews) und aufgrund von Informationsgesprächen, die das LfV anlassbezogen geführt hat. Während des Treffens am 5. April 2016 wurde ebenfalls vorgetragen, dass sich Angehörige des salafistischen Spektrums seit Spätherbst 2015 um die privatrechtliche Anmietung von Schulungsräumen bemühten. Diese Bemühungen führten zur Anmietung des Objektes an der Mörkenstraße. Das LfV Hamburg informierte die Verwaltungsgesellschaft zuvor über die Hintergründe; diese Informationen wurden indes nicht zum Anlass genommen, von der Vermietung Abstand zu nehmen. Zudem wurde auf dem Treffen am 5. April vorgetragen, dass nach aktueller Einschätzung des LfV das IITS vornehmlich als Plattform für die Unterrichte des Baher Ibrahim dienen solle. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich das IITS als ein zentraler Treffpunkt für die salafistische Szene entwickeln könnte. In der Zusammenkunft vom 5. April 2016 wurde vereinbart zu versuchen, insbesondere über die direkte Arbeit mit Jugendlichen in Altona diese über das IITS aufzuklären. Drucksache 21/3959 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Beteiligten kamen überein, das Treffen im nächsten Monat fortzusetzen, um dann über weitere Schritte zu beraten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass Salafisten versucht haben, sich in Altona einzumieten? 2. Ist senatsseitig gegen die Anmietung der Räume in der Mörkenstraße 9 durch die Salafisten etwas unternommen worden? a) Wenn ja, wann und in welcher Form und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Hat es Gespräche mit dem Vermieter des Objekts gegeben, um eine Anmietung zu verhindern? 4. Wie schätzt der Senat die Gefahr, die vom IITS ausgeht, ein? Siehe Vorbemerkung. 5. Was ist dem Senat bekannt über die Person, die das IITS gegründet hat und leitet? 6. Liegen dem Senat Informationen vor, a) dass von dieser Person eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht? b) dass diese Person bereits in anderen Bundesländern Aktivitäten in der salafistischen Szene organisiert und/oder daran teilgenommen hat? Wenn ja, diese Aktivitäten nennen. c) ob und wenn ja, für welche Delikte/Straftatbestände diese Person bereits polizeilich aufgefallen und/oder vorbestraft ist? Hinsichtlich der Einzelpersonen liegen dem LfV Hamburg Informationen vor, die gemäß § 18 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden dürfen. Darüber hinaus bestünde in diesem Fall die Gefahr, dass die beobachteten Gruppierungen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg ziehen könnten und eine künftige Beobachtung unverhältnismäßig erschwert würde. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 HmbVerf- SchG für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. Über die auf der Homepage www.iits.hamburg als Organe des Vereins benannten Personen liegen der Polizei keine weiteren Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 7. Ist dem Senat bekannt, aus welchen Quellen sich das IITS finanziert? Wenn ja, bitte nennen. Nein. 8. Sind mit den umliegenden Moscheen, alevitischen Gemeinden und sozialen Einrichtungen Gespräche geführt worden, um diese vor der Gefahr des IITS, das in ihrer Nachbarschaft eröffnet hat, zu warnen? a) Wenn ja, wann, mit welchen Akteuren, welchem Ziel und welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.