BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3964 21. Wahlperiode 12.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Schutzzaun an der Straße Wichelwisch Vor circa eineinhalb Jahren wurde ein wichtiger Schutzzaun an der Straße Wichelwisch entfernt. Seitdem besteht dort eine Unfallgefahr. Ich frage den Senat: 1. Wann und warum wurde der Schutzzaun zwischen der Straße Wichelwisch und einem Entwässerungsgraben entfernt? Der Zaun wurde am 25. September 2014 demontiert. Die Zaunpfosten waren am Fuß schadhaft und somit nicht mehr standsicher. 2. Ist geplant, einen neuen Schutzzaun oder eine andere Schutzmaßnahme zu errichten? Wenn ja: Was wird wann errichtet? Wenn nein: warum nicht? Nein. Nach den Regelwerken (Richtlinien/Vorschriften) muss an besagter Stelle kein Zaun beziehungsweise Geländer angeordnet werden. 3. Trifft es zu, dass nach der Entfernung des Zaunes ein Kind zu Schaden kam? Den zuständigen Behörden liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 4. Besteht nicht eine rechtliche Verpflichtung, solche Gräben durch Zäune oder Ähnliches zu sichern? Siehe Antwort zu 2. 5. Hat es aufgrund von Bürgerprotesten eine Begehung gegeben? Wenn ja: Wann fand diese statt und welches Ergebnis hatte sie? Wenn nein: warum nicht? Eine Vorortbegehung wurde durch das Bezirksamt Wandsbek im Februar des Jahres 2015 durchgeführt. Im Ergebnis siehe Antwort zu 2. 6. Trifft es zu, dass die Straße Wichelwisch in einem Abschnitt so schmal ist, dass sich größere Autos nicht begegnen können? Wenn ja: Welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden? Die Straßenbreite ist für die örtlichen Verhältnisse ausreichend.