BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3983 21. Wahlperiode 15.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 07.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/3729: Erneuerungen am Hamburger Stromnetz In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage „Erneuerungen am Hamburger Stromnetz“ wurde von Stromnetz Hamburg der Stromnetzleitungszustand bezüglich dessen Alters auf ein durchschnittliches Alter über das gesamte Netz, aufgeteilt auf fünf Leitungsarten, als Mittelwert dargestellt. Der Aussagegehalt dieser Angabe ist rein mathematisch bedingt recht gering. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Kabel zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie sind sehr langlebige Investitionsgüter . Ein relativ hohes Alter bestehender Kabelverbindungen führt nicht notwendigerweise zu Leistungseinschränkungen, siehe auch die Angaben zu betriebstypischen Nutzungsdauern in Drs. 21/3729. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH – wie folgt: 1. Bezogen auf die 360 Kilometer Hochspannungskabel: Wie viele Kilometer der Hochspannungskabel sind a. bis zu 40 Jahre alt? 118 km. b. 41 bis 50 Jahre alt? 186 km. c. 51 bis 60 Jahre alt? 54 km. d. älter als 60 Jahre? 2 km. 2. Bezogen auf die 5.956 Kilometer Mittelspannungskabel: Zur Länge aller Mittelspannungsleitungen siehe Drs. 21/3729. Wie viele Kilometer der Mittelspannungskabel sind a. bis zu 50 Jahre alt? 3.637 km. b. 51 bis 60 Jahre alt? 1.462 km. Drucksache 21/3983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. 61 bis 70 Jahre alt? 322 km. d. älter als 70 Jahre? 544 km. 3. Bezogen auf die 20.087 Kilometer Niederspannungskabel (inklusive Hausanschlüsse): Wie viele Kilometer der Niederspannungskabel (inklusive Hausanschlüsse ) sind a. bis zu 60 Jahre alt? 17.085 km. b. 61 bis 70 Jahre alt? 1.004 km. c. 71 bis 80 Jahre alt? 391 km. d. älter als 80 Jahre? 1.607 km. 4. Bezogen auf die 592 Kilometer Hochspannungsfreileitungen: Wie viele Kilometer der Hochspannungsfreileitungen sind a. bis zu 60 Jahre alt? 514 km. b. 61 bis 70 Jahre alt? 78 km. c. 71 bis 80 Jahre alt? d. älter als 80 Jahre? Keine. 5. Bezogen auf die 730 Kilometer Niederspannungsfreileitungen (inklusive Hausanschlüsse): Wie viele Kilometer der Niederspannungsfreileitungen (inklusive Hausanschlüsse ) sind a. bis zu 40 Jahre alt? 290 km. b. 41 bis 50 Jahre alt? 79 km. c. 51 bis 60 Jahre alt? 96 km. d. älter als 60 Jahre? 265 km. 6. In der Antwort auf die Frage nach der Umstellung von Leitungen auf Erdverkabelung wurde von „Stromnetz Hamburg GmbH“ geantwortet, dass „derzeit geprüft (wird), welche weiteren Freileitungen nach Maßgabe des Wegenutzungsvertrags erdverkabelt werden können.“ Welche Maßgaben des Wegenutzungsvertrags verhindern die Umstellung von Freiluftleitungen auf Erdverkabelung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3983 3 7. Gibt es Maßgaben, die dauerhaft eine Umstellung verhindern? Wenn ja: welche sind dies und welche Leitungslänge und welche Leitungsart sind davon betroffen? Der Wegenutzungsvertrag sieht grundsätzlich eine Erdverkabelung vor, siehe dazu § 15 des Wegenutzungsvertrages, der im Internet unter http://www.buergerschafthh .de/ParlDok/dokument/47021/abschluss-eines-wegenutzungsvertrages-sowie-einerkooperationsvereinbarung -mit-der-stromnetz-hamburg-gmbh.pdf abrufbar ist. Nur im Hochspannungsbereich besteht eine wirtschaftliche Einschränkung. Die Erdverkabelung darf insoweit maximal um den Faktor 2,75 teurer sein als eine Freileitung.