BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3988 21. Wahlperiode 15.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 07.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Jugendliche Straftäter und Tatverdächtige – Vermeidung ihrer Inhaftierung in Hamburg Untersuchungshaft gegen Jugendliche darf nur verhängt und vollstreckt werden , wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann, § 72 Absatz 1 JGG. Aus diesem Grund sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Jugendliche zur Sicherung der Hauptverhandlung oder zur Abwendung von Untersuchungshaft in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen. Die dort ausschließlich aufgrund richterlicher Anordnung aufgenommenen Jugendlichen werden gemäß richterlicher Weisung betreut. In Hamburg hält der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) als einziger Träger im Hofschläger Weg die Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU) als besondere Einrichtung für die Erziehung von delinquenten jungen Menschen mit ausgeprägten Problemlagen vor. Der 14-jährige mutmaßliche Vergewaltiger aus Harburg, der am 21. März 2016 aus einer Einrichtung in Reppenstedt bei Lüneburg verschwunden und seitdem untergetaucht ist, musste in Niedersachsen untergebracht werden, weil eine getrennte Unterbringung vom 16-jährigen mutmaßlichen Mittäter, der in der JGU aufgenommen wurde, erfolgen musste, wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/3791, ergab. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Plätze gibt es in der Jugendgerichtlichen Unterbringung am Hofschläger Weg? In der Jugendgerichtlichen Unterbringung werden neun Plätze vorgehalten. 2. Wie viele zu betreuende Jugendliche welchen Geschlechts und welchen Alters sind derzeit in der JGU untergebracht und wie viele waren es seit dem Jahr 2011 jeweils jährlich? Bitte pro Jahr nach Geschlecht und Alter getrennt darstellen. Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre 19 Jahre 20 Jahre 21 Jahre Gesamt m w m w m w m w m w m w m w m w m w 2011 0 0 1 0 5 0 6 0 9 0 6 0 4 0 0 0 31 0 2012 0 0 2 0 7 0 3 0 7 0 6 0 4 0 3 0 32 0 2013 1 0 2 0 7 0 7 0 4 0 4 0 2 1 2 0 29 1 2014 1 0 2 0 2 0 9 0 2 0 4 0 2 0 2 0 24 0 2015 0 0 1 0 6 0 6 0 4 0 2 0 3 0 1 0 23 0 2016 0 0 0 0 0 0 5 0 2 0 2 0 1 0 1 0 11 0 Drucksache 21/3988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre 18 Jahre 19 Jahre 20 Jahre 21 Jahre Gesamt m w m w m w m w m w m w m w m w m w aktuell 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 1 0 4 0 3. Wie stellte sich die durchschnittliche Auslastung seit dem Jahr 2011 jeweils jährlich dar? Bitte pro Jahr darstellen. Die Auslastung stellt sich wie folgt dar: 2011 2012 2013 2014 2015 2016* 75,18% 70,45% 69,85% 53,82% 79,06% 50,75% * für den Zeitraum Januar bis 8. April 2016 4. Hält die zuständige Behörde die in der JGU bestehenden Plätze – auch vor dem Hintergrund etwaig erforderlicher Trennungsgebote – für ausreichend ? Falls nicht, inwiefern bestehen Planungen zur Ausweitung? In Übereinstimmung mit den Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie im Hinblick auf die aus der Antwort zu 3. ersichtliche Auslastungsquote hält die zuständige Behörde die in der JGU bestehenden neun Plätze für ausreichend. Eine Tätertrennung ist innerhalb einer nicht geschlossenen Einrichtung ungeachtet der Anzahl der Plätze nicht zu gewährleisten. Für die Fälle, in denen dies überhaupt erforderlich ist, steht mit der Einrichtung in Reppenstedt eine geeignete Unterbringung zur Verfügung. 5. Wie häufig wurde seit dem Jahr 2011 jeweils jährlich Untersuchungshaft gegen Jugendliche verhängt? Bitte pro Jahr darstellen. Die für eine Antwort erforderlichen Daten werden statistisch nicht erhoben. Die Daten der folgenden Tabellen sind zum einen händisch aus den Papier-Registern – den sogenannten Haftlisten oder Haftbüchern – und zum anderen aus der Verfahrenssoftware forumSTAR ermittelt worden. Diese Verfahrenssoftware ist in den Jahren 2012 und 2013 stufenweise eingeführt worden. Es handelt sich dabei um ein Vorgangsverwaltungsverfahren , das nur bedingt statistische Auswertungen zulässt. Die gesamte Auswertung muss deswegen unter einen Vorbehalt hinsichtlich der Validität gestellt werden. Weder bei der händischen noch der technischen Auswertung ergab sich die Möglichkeit , die Daten nach Altersgruppen zu differenzieren, deshalb enthalten die Zahlen neben den Haftbefehlen gegen Jugendliche auch die Haftbefehle gegen Heranwachsende und mitbeschuldigte Erwachsene (sogenannte Genossenverfahren) und die Zahlen der jugendgerichtlichen Unterbringung. Mehrere Hundert händische Einzeleintragungen anhand von Akten auszuwerten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die folgenden Zahlen enthalten daher die erlassenen und in Vollzug gesetzten Haftbefehle für Jugendliche, Heranwachsende und mitbeschuldigte Erwachsene und die jugendgerichtlichen Unterbringungen: 2011 2012 2013* 2014 2015 288 237 287 296 345 * forumSTAR ist in einigen Stadtteilgerichten erst im Laufe des Jahres 2013 eingeführt worden . 6. Wie häufig wurde seit dem Jahr 2011 jeweils jährlich die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe gemäß §§ 71 Absatz 2, 72 Absatz 4 JGG angeordnet? Siehe Antworten zu 2 und zu 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/3884. 7. Wie viele Jugendliche wurden seit dem Jahr 2011 jeweils jährlich aus der JGU als abgängig gemeldet? Bitte pro Jahr darstellen. Siehe Drs. 21/3884. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3988 3 8. Wie haben sich die Kosten für die JGU seit dem Jahr 2011 jährlich entwickelt und aus welchen Einzelplänen wurden diese jeweils in welcher Höhe finanziert? Bitte pro Jahr darstellen. Die folgenden Kosten für die JGU sind im Einzelplan 2 angefallen:   2011  2012  2013  2014  2015  Kosten JGU in Tsd. Euro  634  632  655  695  639