BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3991 21. Wahlperiode 15.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 08.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Gebäudereinigung: Sorglos mit dem Geld anderer – Ist der Staat der bessere Unternehmer? „Wir Sozis können mit Geld umgehen“, so die Worte des Ersten Bürgermeisters vor mehr als einem Jahr. Jedoch beruhen die derzeitigen Haushaltszahlen auf den sehr niedrigen Zinsen und den vor allen Dingen sprudelnden Steuereinnahmen, beruhend auf der sehr guten Leistungsfähigkeit der hamburgischen Wirtschaft. Jedoch treten mit Blick auf das enorme wirtschaftliche Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg und den damit verbundenen Eingriffen in die Grundsätze der Marktwirtschaft einige Fragen auf, die es an dem Beispiel Gebäudereinigung zu beantworten gilt. Die Erbringung von Dienstleistungen der Gebäudereinigung in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg wird von privaten Dienstleistern gewährleistet, deren Dienstleistungen nach Ausschreibung und Vergabe mittels eines stadteigenen Qualitätsmanagementsystems bewertet werden. Entgegen der Politik einer Förderung von privatwirtschaftlichem Engagement unterhält die Freie und Hansestadt Hamburg noch mindestens zwei staatliche Gebäudereinigungsunternehmen : Unter der Struktur der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH die hundertprozentige Tochter SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH sowie seit dem Jahre 2012 den „Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburg“ (LGH). Die in der Drs. 21/1837 aufgeführten Jahresabschlüsse unter anderem des LGH geben insbesondere vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Umgangs und Einsatzes öffentlicher Mittel Grund zur Nachfrage. Ich frage den Senat: Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. April 2010 war die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nach der Teilprivatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) im Jahr 2005 verpflichtet, Beschäftigten der Asklepios- Tochtergesellschaften CleaniG GmbH und TexiG GmbH unter bestimmten Voraussetzungen die Rückkehr zur FHH zu ermöglichen (siehe Drs. 19/7881). Zur Beschäftigung dieser Rückkehrerinnen und Rückkehrer wurde der Landesbetrieb Gebäudereinigung Hamburg (LGH) nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) gegründet (siehe Drs. 20/4636). Der LGH ist nicht in die HGV eingebunden. Er wurde mit 274 Reinigungskräften gegründet, Hiervon hatten zum 31. Dezember 2015 noch 216 Reinigungskräfte ein Beschäftigungsverhältnis. Hinzu kommen 80 Eigenreinigungskräfte (Stand 31. Dezember 2015) des Sondervermögens Schulbau (siehe Drs. 20/4636). Neueinstellungen werden seit der Gründung nicht vorgenommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1) Wie hoch ist mit Stand 01.01.2016 die Zahl der städtischen Eigenreinigungskräfte ? In welchen Unternehmungen (zum Beispiel LGH, SGG und Drucksache 21/3991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eventuell weitere Eigenreinigungskräfte) sind diese beschäftigt? Bitte aufschlüsseln nach Stellenbezeichnung und -wertigkeit. Bei der SGG waren am 1. Januar 2016 874 Raumpfleger/-innen der Lohngruppe 1 gemäß Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk beschäftigt. Die 296 Reinigungskräfte des LGH sind in den Tarifgruppen EG 2 TV-L bis EG 6 TV-L eingruppiert. Die übrigen 96 Reinigungskräfte der Bezirke, Behörden und sonstigen Einrichtungen sind in den Tarifgruppen EG 2 TV-L bis EG 3 TV-L eingruppiert . 2) Wie hoch war der Jahresumsatz der in Frage 1) genannten Unternehmungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015? Bitte aufschlüsseln nach Jahren. 3) Wie hoch waren die Jahresüberschüsse beziehungsweise die Jahresfehlbeträge für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015? Zu den Umsätzen und den Jahresüberschüssen des LGH für die Jahre 2012, 2013 und 2014 siehe Drs. 20/9660, 20/13233 und 21/1837. Für das Jahr 2015 liegen die Angaben noch nicht vor. Zu den Umsätzen und den Jahresüberschüssen der SGG für die Jahre 2012, 2013 und 2014 siehe Drs. 20/10016, 20/13676 und 21/2280. Der Jahresumsatz für das Jahr 2015 betrug 13.547.868 Euro, der Jahresüberschuss betrug im Jahr 2015 758.435 Euro. 4) Wie sehen die Entwicklungsperspektiven für die Wirtschaftsplanjahre 2016, 2017 und 2018 aus? Mit welchen Jahresüberschüssen beziehungsweise Jahresfehlbeträgen rechnet die Freie und Hansestadt Hamburg und wer gleicht diese aus? Zum Wirtschaftsplanansatz für das Jahr 2016 des LGH siehe Drs. 20/13000. Die Wirtschaftsplanansätze für die SGG betragen für das Jahr 2016 373.000 Euro, für das Jahr 2017 345.000 Euro und für das Jahr 2018 328.000 Euro. 5) Wie hoch ist der Umfang der zu reinigenden Flächen durch die in Frage 1) genannten Unternehmungen? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 und dem entsprechenden Umsatz. Für die SGG betrugen die zu reinigenden Flächen im Jahr 2012 882.000 m², der entsprechende Umsatz 10.048.237 Euro. Im Jahr 2013 betrugen die zu reinigenden Flächen 922.000 m², der entsprechende Umsatz 10.221.566 Euro. Im Jahr 2014 betrugen die zu reinigenden Flächen 953.000 m², der entsprechende Umsatz 10.826.193 Euro. Im Jahr 2015 betrugen die zu reinigenden Flächen 976.5006 m², der entsprechende Umsatz 11.413.628 Euro. Für 2016 liegen noch keine Angaben vor. Die zu reinigenden Flächen betrugen für den LGH im Jahr 2012 261.342 m², im Jahr 2013 362.329 m², im Jahr 2014 329.359 m² sowie im Jahr 2015 und 2016 (zum Stichtag 31.03.) 296.126 m². Im Übrigen siehe Antwort zu 2) und 3). 6) Wie hoch war im Jahr 2015 der Gesamtauftragswert der Gebäudereinigung im Verantwortungsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg? Welcher Anteil entfiel dabei auf die in Frage 1) genannten Unternehmungen ? Rund 62 Millionen Euro. Davon entfielen auf die SGG 21 Prozent, den LGH 6 Prozent und private Unternehmen 73 Prozent. 7) Gemäß Drs. 20/6998 lagen die durchschnittlichen Kosten im Jahr 2012 für den von dem LGH zu reinigenden Quadratmeter mit 0,26 Euro/m2 im Vergleich zu den 0,11 Euro/m2 der vor Übergabe des Objektes zuständigen privaten Dienstleister mit dem 2,3-fachen Betrag erheblich über den bisherigen Kosten. Wie viel kostete der gereinigte Quadratmeter in der Unterhaltsreinigung des LGH im Jahr 2015? Wenn die Kosten erheblich über 0,11 Euro/m2 liegen, worin liegt dieses begründet? Wie viel kostet der zu reinigende Quadratmeter bei den übrigen in Frage 1) aufgeführ- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3991 3 ten Unternehmungen im Jahr 2015? Dabei bitte den eventuell vorliegenden Umsatzsteuervorteil herausrechnen. Der durchschnittliche Reinigungspreis betrug bei der SGG 0,12 Euro/qm einschließlich Umsatzsteuer und beim LGH 0,23 Euro/qm. Ursache für die Kostenreduzierung gegenüber 2012 sind Prozessoptimierungen und Personalreduzierungen. Die im Vergleich zur SGG höheren Kosten des LGH beruhen auf höheren Personalkosten der EG 2 U beziehungsweise EG 3 als Folge der Besitzstandswahrungsansprüche der früheren Beschäftigten des LBK (siehe Vorbemerkung). 8) Wie hoch wäre der Mehraufwand beziehungsweise das Ersparnis für die Freie und Hansestadt Hamburg, wenn die in Frage 6) genannten, durch städtische Unternehmungen der Gebäudereinigung wahrgenommenen Aufträge von privaten Dienstleistern wahrgenommen werden würden? Eine Beauftragung privater Dienstleister würde zu Mehraufwand in Höhe der hierfür in Rechnung gestellten Reinigungskosten führen, da die Personalkosten der zur Stadt zurückgekehrten ehemaligen LBK-Beschäftigten weiterhin von der FHH getragen werden müssten. 9) Gemäß Drs. 20/5913 unterliegen die seitens des LGH gereinigten Flächen einer Prüfung gemäß des Qualitätsmanagementsystems der Freien und Hansestadt Hamburg. Werden die in Frage 1) genannten Unternehmungen ebenfalls hinsichtlich der Reinigungsleistung geprüft? Welche Institution neben der SGG-QP ist mit der Prüfung der Reinigungsqualität beauftragt und wie wird die Objektivität der Prüfergebnisse gewährleistet? Nimmt die SGG-QP noch weitere Aufgaben im Aufgabenbereich „Gebäudereinigung“ der Freien und Hansestadt Hamburg neben der Prüfung der Reinigungsleistung wahr? Alle Reinigungsleistungen der SGG und des LGH (mit Ausnahme der Reinigungsleistungen der vom SBH übernommenen Eigenreinigungskräfte) werden nach dem Qualitätsmanagementsystem der FHH geprüft. Neben der SGG-Qualitätsprüfung (SGG- QP) sind keine weiteren Unternehmen mit der Prüfung beauftragt. Gegen die Ergebnisse der Prüfung kann bei der Leitstelle Gebäudereinigung Widerspruch eingelegt und insofern die Objektivität der Arbeit der SGG-QP überprüft werden. Neben der Prüfung von Reinigungsleistungen erstellt SGG-QP Reinigungsflächenaufmaße, dokumentiert Mängel bei Objektübergaben zum Vertragswechsel und erstellt Teile des Leistungsverzeichnisses für Unterhaltsreinigungen. 10) Im Jahr 2012 lag gemäß Drs. 20/5913 die Reinigungsqualität des LGH bei einer durchschnittlichen Erfüllungsleistung von 85 Prozent. Gemäß der Definition des Qualitätsniveaus entspricht die Reinigungsleistung den Anforderungen. Bei eventuell in Frage 5) benannten höheren Quadratmeterkosten des LGH: Liegt dieses Ergebnis erheblich über denen der privaten Dienstleister und wenn nein, warum nicht? Falls wie in Frage 7) nachgefragt noch weitere Unternehmungen der Freien und Hansestadt Hamburg geprüft werden: Wie hoch ist deren Erfüllungsleistung? Das durchschnittliche Qualitätsergebnis des LGH und der SGG liegt auf dem Niveau privater Dienstleister. 11) In der Drs. 20/5913 wurde für den LGH im Jahr 2012 für einen Zeitraum von neun Monaten eine durchschnittliche Fehlzeitenquote von 21,27 Prozent ermittelt. Wie hoch waren die durchschnittliche Fehlzeitenquote in den Jahren 2013, 2014 und 2015, die durchschnittliche Krankheitsdauer sowie die Arbeitsunfähigkeitstage je Beschäftigtem in den in Frage 1) genannten Unternehmungen? Zur durchschnittlichen Fehlzeitenquote für den LGH für die Jahre 2013 und 2014 siehe Drs. 21/12056 und 21/1000. Die durchschnittliche Krankheitsdauer für die Jahre 2013 und 2014 entsprach gemäß des Personalberichts der hamburgweiten durchschnittlichen Krankheitsdauer. Über die Arbeitsunfähigkeit je Beschäftigten für die Jahre 2013 und 2014 liegen keine statistischen Aufzeichnungen vor. Für 2015 sind keine Angaben möglich, da der Personalbericht noch nicht vorliegt. Drucksache 21/3991 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die durchschnittliche Fehlzeitenquote betrug für die SGG im Jahr 2013 5,0 Tage, im Jahr 2014 4,9 Tage, im Jahr 2015 4,8 Tage. Die durchschnittliche Krankheitsdauer betrug lag für die SGG im Jahr 2013 und 2014 bei rund 4,3 Tagen und im Jahr 2015 bei 4,1 Tagen. Die Arbeitsunfähigkeit je Beschäftigten umfasste bei der SGG im Jahr 2013 10,3 Tage, im Jahr 2014 10,1 Tage und im Jahr 2015 9,9 Tage. 12) Bis zu welchem Jahr plant die Freie und Hansestadt Hamburg angesichts des Ausschlusses von Neueinstellungen den Betrieb des LGH? Inwieweit gehen angesichts der Beschäftigungspflicht des LGH Aufträge der anderen städtischen Eigenreinigungsunternehmungen bei entsprechendem eigenen Personalabbau auf den LGH über? Siehe Drs. 20/4636 und Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 13) Blickend auf die gesamte Gebäudereinigungsbranche im Verantwortungsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln: Die Schulen müssen im Rahmen der Gebäudereinigung Vorleistungen erbringen, die diesen dann entsprechend vergütet werden. Welche Art von Vorleistungen sind von den Schulen zu erbringen und wie werden diese vergütet? Beruhen diese Vorleistungen auf Freiwilligkeit und was geschieht bei Nichterbringen der Vorleistungen? Aufräumen, Entfernung von grobem Schmutz, Tafelreinigung, Entleerung von Abfallbehältern an reinigungsfreien Tagen. Die Vorleistungen sind nicht freiwillig und werden mit jährlich 0,68 Euro/qm vergütet, sofern sie tatsächlich erbracht werden. 14) Wie oft kam es zu Kürzungen wegen nicht erbrachter Vorleistungen? Wie hoch ist der Gesamtbetrag der gekürzten Vorleistungen in den Jahren 2012 bis heute? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2013 drei Fälle mit einem Gesamtbetrag rund 6.080 Euro und 2014 ein Fall mit einem Betrag von 1.671 Euro.