BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3994 21. Wahlperiode 15.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 08.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Zuständigkeit und Erfolgskontrolle bei Baggerarbeiten im Hamburger Hafen In den vergangenen Jahren 2014 und 2015 wurden die holländischen und belgischen Firmen Jan de Nul Group, Royal Boskalis Westminster, Meyer & van der Kamp GmbH & Co. KG und De Boer mit Baggerarbeiten im Hamburger Hafen beauftragt. Dass dies ein durchaus lukratives Geschäft für die Firmen mit Sitz in Holland und Belgien ist, zeigen die Kosten, die die Baggerarbeiten im Hamburger Hafen verursachen. Während die Stadt im Jahr 2014 bereits die stolze Summe von 66 Millionen Euro für die Baggerungen zu zahlen hatte, wurde es im vergangenen Jahr richtig teuer. Mit 85 Millionen Euro sind die Kosten für die Wassertiefenunterhaltung nicht nur gestiegen, sie sind förmlich explodiert. Zwar sei es nach Angaben der HPA „technisch, aber auch finanziell günstiger, hochspezialisierte Fremdfirmen mit diesen Aufgaben bedarfsgerecht zu beauftragen“ (vergleiche Drs. 21/2474), jedoch scheint es vor dem Hintergrund einer Kostensteigerung von rund 30 Prozent und stetig ansteigenden Preisen für die Unterhaltungsbaggerarbeiten geboten , einmal nachzufragen, wie erfolgreich die Baggerarbeiten in der Vergangenheit verliefen und welche Erfolgs- und Qualitätskontrollen seitens der HPA durchgeführt werden, um die Arbeiten auf ihre Effektivität hin zu überprüfen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie und von wem bei der HPA werden die Baggerarbeiten/Baggereinsätze im Hamburger Hafen in Bezug auf Effektivität, Erfolg und Qualität überprüft? Wie gestaltet sich das Verfahren im Einzelnen? Die erforderliche Leistung wird im Vorfeld der Auftragsvergabe bei HPA im Wassertiefenmanagement auf Basis der aktuellen Peilergebnisse, der hydrologischen Randbedingungen (zum Beispiel Berücksichtigung der Neusedimentation) und langjähriger Erfahrung abgeschätzt. Nach öffentlicher Ausschreibung und anschließend erfolgter Vergabe erhält die Baggerfirma für ein jeweils geeignetes Gerät den Auftrag auf einzelne Bearbeitungsgebiete georeferenziert mit der vertraglich vereinbarten Tiefe und der technisch erforderlichen Toleranz. Die Baggerung wird durch die HPA permanent elektronisch überwacht. Darüber hinaus erfolgen zur Gerätesteuerung regelhafte Abstimmungen mit HPA-eigenen Bauleitern. Der Erfolg der Baggerungen wird in einem andauernden iterativen Prozess mit Zwischenpeilungen festgestellt. Nach Entnahme der erforderlichen Mengen folgen dem Baggereinsatz glättende Nacharbeiten, zum Beispiel mit dem Wasserinjektionsgerät oder einer Schlickegge. Nach einer Absetzzeit, die mindestens eine Woche dauert, wird durch die HPA eine weitere Pei- Drucksache 21/3994 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lung durchgeführt. Auf Basis dieser Peilung bewertet das Oberhafenamt die nautische Tiefe. Die Vergabe sieht neben der beauftragten Gesamtmenge gebietsspezifisch vorgegebene Dichten vor. Die Qualität der Baggerung wird an der Auflockerung, die beim Baggervorgang erfolgt, gemessen. Je Gebiet liegt eine Referenzdichte vor, an der der Auftragnehmer gemessen wird. Fördert er eine höhere Dichte, wird dies über einen Bonus vergütet; geringere Dichten werden mit einem Malus belegt. 2. In welchen zeitlichen Abständen werden die Baggerarbeiten/Baggereinsätze im Hamburger Hafen in Bezug auf Effektivität, Erfolg und Qualität überprüft? Wann wurden welche Kontrollen/Überprüfungen in den letzten zwei Jahren vorgenommen? Bitte einzeln ausweisen. Die Wassertiefe wird mit einem Peilprogramm festgestellt. Die Intervalle für die Peilungen variieren je Gebiet, durchgeführten Baggereinsätzen und tatsächlichem Bedarf. In den letzten zwei Jahren erfolgte die Überprüfung der Leistungen der Laderaumsaugbagger kontinuierlich durch elektronische Fernüberwachung während der gesamten Einsatzzeit. Die Einsatzzeiten waren für die Umlagerung nach Neßsand von Oktober des Jahres 2015 bis März des Jahres 2016, für die Verbringung zur Tonne E3 im Juli und August des Jahres 2014 und von Juli bis Oktober des Jahres 2015. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Durch welche Verfahren werden die Baggerarbeiten/Baggereinsätze im Hamburger Hafen in Bezug auf Effektivität, Erfolg und Qualität überprüft ? Siehe Antworten zu 1. und 2. 4. Welche Vertrags- und Überwachungsvorschriften in Bezug auf die Baggerarbeiten bestehen mit und für die Baggerfirmen und von wem wurden diese wann erlassen? Es gibt keine Vorschriften, die die Vertragsgestaltung mit den Baggerfirmen regeln. Zu konkreten Vertragsinhalten können aus Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Vertragsseiten keine Angaben gemacht werden. 5. Werden die Baggerfirmen für das Baggergutvolumen oder für das Ergebnis dieser Baggerarbeiten bezahlt? Die Baggerfirmen werden in der Regel nach Volumen bezahlt. Ausnahmen sind zum Beispiel die Bergung von Grundhindernissen durch Greifermaßnahmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Auf welcher Entscheidungsgrundlage entscheidet wer darüber, in welcher Reihenfolge in bestimmten Flächen des Hamburger Hafens gebaggert wird? Die HPA unterhält das Gewässer. Ziel ist es, mit einem effizienten, wirtschaftlichen Einsatz der Geräte und Mittel einen möglichst großen Nutzen für den Hafen und die Hafenkunden zu erreichen. Für die Abarbeitung der Instandhaltungsmaßnahmen werden zusätzlich unter anderem die folgenden Kriterien berücksichtigt: Ausmaß der Mindertiefe, Grad und Umfang der Kundenbetroffenheit, Verbringort für das Baggergut (Land, Gewässer, Kapazitäten), Gesetzlicher und genehmigungsrechtlicher Rahmen, Umweltauflagen. Um flexibel unter anderem auf die Belegung von Kaistrecken reagieren zu können, haben die Geräte immer gleichzeitig mehrere Aufträge für unterschiedliche Gebiete. Ziel ist grundsätzlich der wirtschaftlichste Geräteeinsatz bei höchstmöglichen Leistungen , zum Beispiel durch die Kombination von unterschiedlichen Fahrgebieten mit unterschiedlicher Transportentfernung, um die maximale Anzahl an Fahrten pro Tag Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3994 3 beziehungsweise bei tideabhängigen Arbeiten pro Tide zu erzielen, mit dem bestmöglichen Tiefenergebnis. Bei gleichartigen Gebieten werden im Dialog mit den Kunden deren Belange, wie zum Beispiel Ankunft bestimmter Schiffe, Prioritäten einzelner Liegeplätze und Zufahrten bestmöglich berücksichtigt. 7. Fällt die Wassertiefeninstandhaltung in den Fleeten Hamburgs ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der HPA? Wenn nein, welche öffentliche Stelle ist dafür zuständig? Die Wassertiefeninstandhaltung ist gemäß Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft vom 7. April 1987 im Grundsatz an den wasserrechtlichen Zuständigkeitsbereich geknüpft. In diesem Rahmen ist die HPA auch zuständig für die Wassertiefenhaltung in der Speicherstadt, was die in der Antwort zu 8. genannten Gewässer, mit Ausnahme des Nikolaifleets umfasst. Hier liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). 8. Wann wurden zuletzt im Binnenhafen, Zollkanal, Nikolaifleet, Kehrwiederfleet und Brooksfleet Baggerarbeiten vorgenommen? Binnenhafen: April 2014 (im Bereich der Flussschifferkirche) Zollkanal: September 2013 Kehrwiederfleet: keine Baggerung seit 2000* Brooksfleet: keine Baggerung seit 2000 Nikolaifleet: 2011 * Im wasserrechtlichen Zuständigkeitsbereich der HPA liegen digitale Daten für Baggermaßnahmen seit dem Jahr 2000 vor.