BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3995 21. Wahlperiode 15.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann (AfD) vom 08.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Tatverdächtige der Hamburger Silvester-Übergriffe sind verurteilt und abgeschoben worden? Seit den Hamburger Silvester-Übergriffen auf Frauen, verübt durch männliche Migranten, sind inzwischen 100 Tage vergangen. Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, forderte in einem Interview mit der Zeitung „Die Zeit“ vom 20. Januar 2016, eine umgehende Abschiebung der Straftäter aus der Hamburger Silvesternacht . Konkret sagte Olaf Scholz: „Was die Männer in der Silvesternacht getan haben sollen, lässt sich nicht rechtfertigen – mit keiner Moral und keiner Religion. Wer so etwas tut, hat keine Ehre. Er sollte abgeschoben werden. (…) Inzwischen können schon Asylbewerber ausgewiesen werden, die zu einer Freiheitsstrafe von nur einem Jahr verurteilt werden. Ich bin trotzdem sehr aufgeschlossen dafür, dass wir das noch einmal erleichtern und Straftäter schon bei einem geringen Strafmaß ausweisen, erst recht bei Sexualstraftaten. (…) So etwas wie an Silvester kann nicht akzeptiert werden. Es gibt keinen Grund, warum jemand, der so etwas macht, hoffen können soll, dass er bleibt. (…) Ich habe mit dieser Forderung (Anmerkung: gefragt wurde nach der zwingenden Ausweisung bei Sexualdelikten) kein Problem. (…) Im Übrigen sind Abschiebungen durchaus nötig. Sie haben auch eine generalpräventive Wirkung. Es ist hilfreich , wenn jeder weiß, dass wir die Ausreiseverpflichtung so oder so durchsetzen .“1 In einem Artikel mit der Zeitung „Die Welt“ vom 10.01.2016 erhebt Olaf Scholz die Forderung, dass Flüchtlinge, welche in Deutschland Straftaten begehen, generell nicht in Deutschland bleiben sollten. Außerdem plädiert Scholz dafür, dass Täter, wenn möglich, ihre Strafe in den Heimatländern absitzen sollten. Konkret wird Olaf Scholz in dem Artikel mit folgenden Worten zitiert: „Mein Gerechtigkeitsgefühl sagt mir: Wer in unserem Land zu Gast ist und Straftaten begeht, soll nicht hier bleiben“; bezogen auf die Forderung, dass Täter ihre Haftstrafe in den Heimatländern absitzen sollen, meint Scholz: „Dabei muss sichergestellt sein, dass die Haftstrafe auch vollzogen wird“.2 1 Nachzulesen unter: http://www.zeit.de/2016/03/olaf-scholz-kriminalitaet-fluechtlinge (abgerufen am 05.04.2016). 2 Nachzulesen unter: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article150843089/Olaf-Scholz-willschnelle -Abschiebung-pruefen.html (abgerufen am 05.04.2016). Drucksache 21/3995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 12.03.2016, sind nach Aussage des Leiters der zuständigen Ermittlungsgruppe „Silvester“ des Landeskriminalamtes, Steffen Hitschke, sieben Tatverdächtige ermittelt worden . Alle Festgenommenen haben in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge gewohnt. 243 Anzeigen sind inzwischen bei der Polizei eingegangen , von insgesamt 403 Geschädigten.3 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiten die betreffenden Verfahren prioritär. In der Staatsanwaltschaft werden sie zudem konzentriert durch eine Dezernentin einer Spezialabteilung bearbeitet, die hierfür von weiteren Ermittlungsverfahren freigestellt ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der bislang ermittelten Tatverdächtigen sind bis heute zu welchen Haftstrafen verurteilt worden? Die Verfahren gegen die Beschuldigten, denen eine Sexualstraftat oder ein Raub zur Last gelegt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Bei Sexualstraftaten oder Raubdelikten kommt aufgrund des Verbrechensvorwurfs eine Behandlung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. 2. Gegen wie viele der Verurteilten sind inzwischen Ausreiseverfügungen ergangen? 3. Hat es infolge der Ausweisungen Abschiebungen gegeben? a. Wenn ja, wie viele? b. Wenn nein, aus welchen Gründen sind Abschiebungen gescheitert? 4. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, damit die Verurteilten ihre Haftstrafen in ihren Heimatländern absitzen oder absitzen werden? Entfällt. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um der Forderung des Ersten Bürgermeisters nach einer generellen Abschiebung von straffälligen Asylbewerbern nachzukommen? Die zuständige Fachbehörde nutzt gegenüber straffälligen Asylbewerbern die gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung im Rahmen der vorhandenen Verfahrensregelungen . Bei vollziehbaren Ausreisepflichten wird die Rückführung von Straftätern durch die zuständige Behörde priorisiert betrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/1861. 3 Nachzulesen unter: http://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/stpauli /article207173195/Die-beachtlichen-Erfolge-der-SoKo-Silvester.html (abgerufen am: 05.04.2016).