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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/40
21. Wahlperiode
13.03.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 05.03.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers der Handelskammer Ham-
burg nach der Bürgerschaftswahl
Gemäß § 11 (1) IHK-Gesetz in Verbin
dung mit § 15 (1) des Gesetzes über
die vorläufige Regelung der Rechtsverhältnisse der Handelskammer Ham-
burg vom 27. Februar 1956 untersteht die Handelskammer der Rechtsauf-
sicht des Landes Hamburg. Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehört es,
dafür Sorge zu tragen, dass die Handelskammer sich bei Ausübung ihrer
Tätigkeit im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften hält.
Ausdrücklich ist den Kammern nach der gefestigten Rechtsprechung ein all-
gemeinpolitisches Mandat bei der Interessenvertretung verwehrt. Das Bun-
desverwaltungsgericht hat mit seiner En
tscheidung zur „Limburger Erklärung“
(BverwG 8 C 20.09 vom 23. 06. 2010) hierzu klare Richtlinien formuliert.
Hinsichtlich der Stellungnahmen einer IHK schreibt das Gericht: „Abzugren-
zen ist allerdings, was noch zum Ra
ndbereich einer zulässigen Betätigung
der Industrie- und Handelskammern ge
hört und wo dieser Bereich verlassen
wird, weil es sich um allgemeinpolitische Fragen handelt. Diese Grenze ist
nicht erst dann überschritten, wenn
Erklärungen ohne jeden wirtschaftlichen
Bezug zum Gesamtinteresse der Kammermitglieder abgegeben werden. Es
reicht zur Begründung der Kompetenz
nicht aus, dass die Auswirkungen
einer politischen Entscheidung in irgen
deiner weiteren Konsequenz auch die
Wirtschaft berühren können.“ (Am angegebenen Ort, Randnummern 30,31.)
In einer Stellungnahme nach der Bürger
schaftswahl hat der Hauptgeschäfts-
führer der Handelskammer Hamburg für die Handelskammer unter anderem
geäußert: „Die SPD hat sich mit ihren Vorankündigungen zu einer möglichen
Koalition auf einen Weg begeben, bei de
m sie die Möglichkeiten zur Abzwei-
gung nicht übersehen darf.“ Und weiter: „Der Verbleib der FDP in der Ham-
burgischen Bürgerschaft wird die politische Kultur und Vielfalt in unserer
Stadt mit Sicherheit bereichern und erweitert den Handlungsspielraum der
SPD bei der Suche nach einem Koalitionspartner.“
Diese Einlassungen sind im Sinne der Entscheidung des Bundesverwal-
tungsgerichtes allgemeinpolitisch. Ist ein Hinweis auf mögliche Anforderun-
gen an eine neue Regierung zulässig, so überschreitet jede Äußerung zu
den möglichen Koalitionspartnern völlig den Kompetenzrahmen der Handels-
kammer. Dies gilt in besonderem Maße für die Äußerung der Handelskam-
mer zum Verbleib der FDP in der Bürgerschaft.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Drucksache 21/40
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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1. Liegen wegen der Äußerungen der Handelskammer zur Bürgerschafts-
wahl vom 16. 02. 2015 Eingaben beziehungsweise Beschwerden bei der
Rechtsaufsicht vor?
Ja.
2. Wie gedenkt die Rechtsaufsicht diese Eingaben zu beantworten?
3. Welche Maßnahmen im Zuge der Rechtsaufsicht wird der Senat gegen-
über der Handelskammer ergreifen?
4. Falls der Senat keine solchen Ma
ßnahmen ergreifen will, warum nicht?
5. Falls der Senat keine solchen Maßnahmen ergreifen will, wie rechtfertigt
der Senat dies insbesondere im Hinblick auf die Äußerung der Handels-
kammer zum Verbleib der FDP in der
Bürgerschaft, die ganz offensicht-
lich allgemeinpolitisch ist und keinen Bezug zur lokalen Wirtschaft auf-
weist?
6. Wie will der Senat sicherstellen, da
ss sich die Handelskammer zukünftig
an den rechtlich vorgegebenen Rahmen für öffentliche Stellungnahmen
hält?
Die Aufsicht über die Handelskammer Hamburg richtet sich nach den einschlägigen
Vorschriften des Bundesgesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
und Handelskammern (Bundes-IHKG) und des Landesrechts. Eine Beantwortung der
Eingaben beziehungsweise Beschwerden wird daher im Rahmen der Staatsaufsicht
im öffentlichen Interesse erfolgen und keinen individuellen Rechtsschutz bezwecken.
Die zuständige Behörde wird nach Abschl
uss der Überprüfung der Handelskammer
Hamburg gegebenenfalls zweckgerichtet tätig.
7. Wie stellt der Senat
sicher, dass die Rechtsaufsicht unter der Verantwor-
tung des Wirtschaftssenators als
ehemaligem Präsidenten der Handels-
kammer mit der notwendigen Unabhängigkeit gegenüber der Handels-
kammer tätig wird?
Die Aufsicht über die Handelskammer Hamburg richtet sich nach der Sach- und
Rechtslage.