BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4012 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner und Dirk Nockemann (AfD) vom 11.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Verschwinden von Schweinefleisch in Kitas und Schulen In der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 10.03.2016 (Drs. 21/3612) stellten wir Fragen zum Verschwinden von Schweinefleisch vom Speiseplan öffentlicher Kantinen. Der Senat verwies bei seiner Antwort auf die bereits beantworteten Drs. 20/8989 und 21/3606. In vor allem letztgenannter SKA sind in den Anlagen Gründe dafür aufgelistet, warum Kitas komplett auf Schweinefleisch verzichten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Antwort von Drs. 21/3606 (Anlage) sind nur Kitas und Kindergärten aufgeführt, obwohl in dieser als auch unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/3612) explizit auch nach Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Kantinen in Hamburg gefragt wurde. Offensichtlich hat der Senat übersehen, dass wir nicht nur nach Kitas, sondern auch nach Schulen und Universitäten gefragt haben, in denen Schweinefleisch von der Speisekarte gestrichen wurde. Wir bitten um vollständige Beantwortung unserer Ausgangsfrage! Caterer von Schulkantinen sind nach Mustervertrag verpflichtet, für eine Mittagsverpflegung zu sorgen, die den Anforderungen einer schulkindgerechten, ernährungsphysiologisch wertvollen und schmackhaften Ernährung entspricht. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden nach Rückmeldungen der Schulen regelhaft über einen Mensa- und Verpflegungsausschuss beziehungsweise eine aktive Speiseplangestaltung eingebunden, siehe Drs. 21/1421. Eine systematische Erfassung, welche Nahrungsmittel angeboten beziehungsweise nicht angeboten werden und welches die Begründung hierfür ist beziehungsweise auf wessen Anregung dies zurückgeht, erfolgt weder an den einzelnen Schulen noch durch die zuständige Behörde, siehe auch Drs. 20/8989 und 21/3606. Für die Ermittlung der erfragten Daten besteht im Übrigen auch keine Dokumentationspflicht, sodass eine vollständige Erfassung auch nachträglich nicht möglich ist. Zu öffentlichen Kantinen der Universitäten (Mensen und Cafés), die vom Studierenden Werk betrieben werden siehe Drs. 21/3606. 2. In besagter Liste in Drs. 21/3606 steht, dass Gründe für die Entscheidung , auf Schweinefleisch zu verzichten, auf den Rückmeldungen der jeweiligen Kitas beziehungsweise Träger basieren. Es wird unter anderem „gesunde Ernährung“ angegeben, aber auch „Geflügel und rotes Fleisch sind gesünder“. Schweinefleisch gilt aber ebenfalls als rotes Fleisch und ist nicht ungesünder als Rindfleisch. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen also diese Entscheidungen gegen das Schweinefleisch? Welchen Expertenrat holten sich die Träger für die Erstellung des Speiseplans? Drucksache 21/4012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Immer wieder ist in besagten Begründungen zu lesen, dass man auf Schweinefleisch aufgrund „verschiedener Religionen“ und „wegen Familien mit Migrationshintergrund“ verzichte. Um welche Religionen handelt es sich dabei? Um welche Nationalitäten? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die in der Drs. 21/3606 aufgeführten Träger erneut angefragt, weitere Angaben und Auskünfte zu erteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen sind im Wortlaut der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen : Träger Frage 2 Wissenschaftliche Erkenntnisse für Entscheidungen gegen das Schweinefleisch? Expertenrat für Erstellung des Speiseplans? Frage 3 Religionen/ Nationalitäten? Frage 5 Forderung Schweinefleisch wieder anzubieten ? Frage 6 Rücksicht auf Anhänger anderer Religionen ? Kindergarten am Sievekingplatz 1, 20348 Hamburg Auf gar keinen Erkenntnissen, Firma Hofmann MENÜ. Wir „leben“ keine Religion; haben Familien aus vielen Ländern. Nein Unser Speiseplan ist gemischt, außer Schwein. Kantine des KJND (Landesbetrieb Erziehung und Beratung ) Entfällt, siehe Antwort zu 3. Der Verzicht auf Schweinefleisch im KJND ist erfolgt, weil eine zunehmende Anzahl an muslimischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Nationalität Schweinefleisch aus religiösen Gründen ablehnten. Nein Es gab bisher keinen Bedarf für eine grundsätzliche Regelung. Im seltenen Einzelfalle wird eine besondere Mahlzeit hergestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3606. 4. Das Tierschutzgesetz, das das Schächten von Tieren grundsätzlich verbietet , sieht laut dem Bundesverband Tierschutz e.V. Schächtungen (hier wird Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten) nur nach Ausnahmegenehmigung vor, wenn nachgewiesen werden könne, dass das Schächtfleisch ausschließlich an Personen verkauft wird, denen der Glaube den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreibt . In besagten öffentlichen Kantinen, die kein Schweinefleisch aus religiösen Gründen anbieten, werden teils andere Fleischarten angeboten , unter anderem auch als „Halal“ gekennzeichnet (Drs. 21/3606, Seite 3). Kann der Senat garantieren, dass das geschächtete Halal-Fleisch in öffentlichen Kantinen in Hamburg ausschließlich an Verbraucher muslimischen Glaubens abgegeben wird, so wie es das Tierschutzgesetz vorsieht ? Die Bezeichnung „Halal“ ist weder nach dem Tierschutz- noch nach dem Lebensmittelrecht definiert und wird durch die Auslegung der Religionsgemeinschaft bestimmt. Sie ist nicht in jedem Fall gleichbedeutend mit einer vorangegangenen betäubungslosen Schlachtung. Das Tierschutzrecht regelt das betäubungslose Schlachten (Schächten), macht jedoch keine Vorgaben zur weiteren Vermarktung der Produkte. In Deutschland gibt es zudem keine rechtlich geregelte Kennzeichnung von „Halal“-Produkten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4012 3 5. Hat es nicht muslimische Eltern von Kindern in besagten Kitas und Schulen ohne Schweinefleisch auf dem Speiseplan gegeben, die gefordert haben, Schweinefleisch wieder anzubieten? Wenn ja, bitte Details angeben. 6. Wenn aus religiösen Gründen auf Schweinefleisch verzichtet wird, warum wird nicht auch auf religiöse Befindlichkeiten von Anhängern anderer Religionen außer der des Islams von vorneherein Rücksicht genommen, etwa auf Hinduismus (unter anderem kein Rindfleisch), Jainismus (veganes Essen, das heißt nur Obst und Gemüse erlaubt, das nicht unter der Erde wächst) oder Judentum (koschere Zubereitung von Speisen) et cetera? Siehe Antwort zu 1. sowie Antwort zu 2. und 3.