BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4014 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 11.04.16 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Eigentümerstruktur Hier: Verhalten Flowers bei der Neustrukturierung In den nächsten Wochen soll im Zuge der Neustrukturierung auch die Kapitalstruktur grundlegend geändert werden. So soll die bisherige HSH Nordbank einschließlich Tochtergesellschaften die neue Konzerntochter werden, eine neue Holdingmutter wird gegründet. In diese Holdingmutter werden die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Stammkapitalanteile (Aktien) an der bisherigen HSH Nordbank über 85,31 Prozent einbringen. Aktuell existieren noch zwei Minderheitengesellschafter an der HSH Nordbank , der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein mit 5,31 Prozent sowie Flowers mit neun Trusts mit einem Kapitalanteil über 9,31 Prozent. Reibungslos funktionieren wird diese Rettungs-Rochade sicher nur dann, wenn die beiden Minderheitengesellschafter eingebunden werden beziehungsweise mit der Neuregelung einverstanden sind. Hierzu frage ich den Senat: 1. Gibt es aktuell derartige Gespräche mit den beiden Minderheitengesellschaftern ? 2. Wer führt diese Gespräche aufseiten des Sparkassenverbandes SH? 3. Wer führt diese Gespräche aufseiten von Flowers? Die Gespräche mit dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig Holstein sind abgeschlossen . Die Gespräche mit dem Management der von J.C. Flowers beratenen Gesellschaften (JCF-Gesellschaften) sowie mit weiteren von diesen bevollmächtigten Personen dauern noch an. 4. Wie ist der aktuelle Stand im Insolvenzverfahren gemäß Chapter 11 der Flowers-Fonds? 5. Man spricht immer von neun von Flowers „initiierten“ Trusts. Wem gehören diese Trusts? 6. Haben bezüglich der Trusts noch Dritte Ansprüche, und zwar neben den Anteilszeichnern? Einige der JCF-Gesellschaften befinden sich weiterhin im Insolvenzverfahren. Darüber hinaus liegen dem Senat hierzu keine detaillierten Informationen vor. Im Übrigen siehe Drs. 19/5269. Drucksache 21/4014 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Die jetzigen 9,31 Prozent der Flowers-Trusts an der HSH gehörten vormals der WestLB. Wie hoch war dieser Preis? Es gab eine Vorfinanzierung zur Darstellung des Kaufpreises. Wer hat diese getätigt? 8. Sind die neun Flowers-Fonds alle zu 100 Prozent gezeichnet? Siehe Drs. 19/8300. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 6. 9. Was würde passieren, wenn die Flowers-Trusts gegebenenfalls Rechtsmittel gegen diese Neuregelung einlegen? 10. Wer müsste rechtlich derartige Rechtsmittel einlegen? 11. Würde das den Zeitplan der Neuregelung gefährden, insbesondere vor dem Hintergrund des heute bekannt gewordenen 28.02.2018? 12. Gibt es einen „Plan B“ für ein solches Szenario? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.