BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4021 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 11.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Variable Leistungsvergütung in Hamburgs Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 – Sind die Boni in städtischen Unternehmen leistungsgerecht ? Aus der Antwort auf die Drs. 21/3835 ergeben sich Nachfragen. In der Antwort heißt es: „Die variablen Vergütungen, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 geflossen sind, sind jeweils in den Vergütungsberichten für 2012, 2013 und 2014 dargestellt.“ In den Vergütungsberichten 2012, 2013 und 2014 wurde sich jeweils, anders als in der Antwort auf Drs. 21/3835 angegeben, auf das Jahr 2012, 2013 und 2014 bezogen. Dazu steht im Vergütungsbericht 2014: „Er bildet alle Vorstände und Geschäftsführungen ab, die in 2014 für ein Beteiligungsunternehmen tätig waren.“ Eine variable Vergütung soll zudem leistungsbezogen sein und der Zielerfüllung dienen. Daher ist der Grad der leistungsbezogenen Zielerfüllung erst im Nachhinein zu bewerten und es ist fraglich, wie die exakte Höhe in einem Vergütungsbericht aus einer vergangenen Periode auftauchen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden die vereinbarten Ziele bei jedem einzelnen Geschäftsführer von 2011 – 2015 jeweils immer zu 100 Prozent erreicht, sodass die vorher vereinbarte Höhe der variablen Vergütung immer im Vorwege exakt zutraf und daher in den für die vergangene Periode veröffentlichten Vergütungsberichten auftauchen konnte? Wenn nein, welche exakten Abweichungen gab es in jeweils welchen Fällen in jeweils welchem Jahr? Nein. Die Abweichungen werden jeweils in den Vergütungsberichten dargestellt (siehe Drs. 20/13676, 21/2280, 21/3835 und http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de). 2. Wie hoch waren jeweils die variable und die fixe Ist-Vergütung der Geschäftsführer/Vorstände der öffentlichen Hamburger Unternehmen (gemeint sind: öffentliche Unternehmen, Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und Anstalten öffentlichen Rechts) für erbrachte Leistungen im Geschäftsjahr 2015? (Bitte die Geschäftsführung/Vorstand namentlich benennen.) 3. Wann sind die in 2. genannten Zahlungen jeweils den betreffenden Personen zugeflossen? Drucksache 21/4021 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der in Nummer 2. genannten variablen Vergütung im Vergleich zur Gesamtvergütung? 5. Welche variablen Vergütungen sind dem unter 2. genannten Personenkreis im Jahr 2016 bisher zugeflossen? An wen ist dabei welche Zahlung geflossen? Die variablen Vergütungen der Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen für das Geschäftsjahr 2015 stehen teilweise noch nicht fest und werden zusammen mit den übrigen Vergütungsbestandteilen im Vergütungsbericht 2015 veröffentlicht.