BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4025 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 11.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktionsplan Gleichstellung Am 31. März 2016 teilte die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung per Pressemitteilung mit, dass der Senat an einem „Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ arbeite. Der Entwurf befinde sich in Abstimmung mit Vertretern der LGBTI-Community, der Verwaltung und der Politik. In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im November 2015 hatte der Senat noch vage mitgeteilt, „Vorarbeiten“ zu einem solchen Aktionsplan „haben begonnen“ (Drs. 21/2301, Frage 1.). Insofern interessiert nun, auf welche Weise dieser Aktionsplan erarbeitet wird und welche Akteure eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann arbeitet die zuständige Behörde an dem genannten Aktionsplan ? Der Prozess zur Erarbeitung des Entwurfs eines „Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ wurde im Herbst 2015 gemeinsam mit den Fachbehörden und Senatsämtern aufgenommen. Die Grundlage dafür bilden die bereits in der letzten Legislaturperiode begonnenen Überlegungen zur Erarbeitung eines Richtungspapiers zu Fragestellungen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Identitäten. 2. Welcher Beschluss liegt dem zugrunde? Im Regierungsprogramm haben die Koalitionspartner angekündigt, Akzeptanz und Anerkennung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt zu fördern und dafür einen entsprechenden Aktionsplan auf den Weg zu bringen. 3. An wen erging die in der Pressemitteilung genannte Einladung der Senatorin Fegebank zur Diskussion über den Entwurf? Bitte aufschlüsseln nach Verbandsvertretern, Verwaltung und Politik. Es wurden Akteure aus Hamburg, die besondere Kompetenzen in Bezug auf die Belange von Lesben, Schwulen und Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) aufweisen (insbesondere Interessenvertretungen, Selbsthilfegruppen ), Vertretungen aus der Verwaltung (Fachbehörden, Senatsämter und Bezirksämter) sowie die fachpolitischen Vertretungen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen eingeladen. 4. Nach welchen Kriterien wurden die Vertreter jeweils ausgewählt? Die Gleichstellung aller Menschen ungeachtet ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung in allen Lebensbereichen ist eine gemeinsame Aufgabe von staatlichen und gesellschaftlichen Kräften. Der Senat versteht Gleichstellungspolitik als eine Querschnittsaufgabe, die in den jeweiligen Fachbereichen entwickelt und Drucksache 21/4025 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 umgesetzt wird. Aus der Verwaltung wurden Fachbehörden, Senatsämter und Bezirksämter eingeladen, die unmittelbar von den Themen und Aufgaben betroffen sind. Es wurden Interessenvertretungen und weitere Handelnde eingeladen, die über besondere Expertise im LSBTI*-Bereich verfügen und die verschiedenen Interessen einzelner Gruppen abbilden. 5. Wie viele der Eingeladenen und wer sind der Einladung gefolgt? Es haben sich insgesamt 79 Personen zu der Veranstaltung angemeldet. Davon 42 Personen aus dem LSBTI*-Bereich, 33 aus der Verwaltung, und vier aus der Politik. Eine Einzelerfassung der tatsächlich Teilnehmenden am Veranstaltungsort ist nicht erfolgt. 6. Welche Inhalte umfasst die Entwurfsfassung zurzeit? Der Entwurf enthält Grundsätze, Leitlinien und Strukturen einer modernen Gleichstellungspolitik . Er benennt in zehn Handlungsfeldern konkrete Herausforderungen und Ziele sowie über 70 Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. 7. Welche Ergänzungs- und Änderungswünsche wurden an dem genannten Diskussionsabend vorgebracht? 8. Welche davon werden übernommen und welche nicht? Bitte jeweils begründen. In der Veranstaltung wurden redaktionelle und inhaltliche Ergänzungswünsche vorgebracht . Die Auswertung der Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen. 9. Welche „weiteren Fachveranstaltungen zum Aktionsplanentwurf“ (PM der BWFG vom 31. März 2016) sind konkret geplant? Die Themen und Inhalte folgender Fachveranstaltungen orientieren sich an den Ergebnissen der Auswertung der Auftaktveranstaltung. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 8. 10. Wann plant der Senat, die Bürgerschaft über das Aktionsprogramm Gleichstellung zu informieren? Vorgesehen ist, die Bürgerschaft nach Beschlussfassung des Senats über den Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu informieren. 11. Wann sollen die Arbeiten am Entwurf des Aktionsplans voraussichtlich beendet werden und wann soll dieser in Kraft treten? Vorgesehen ist, bis zum Jahresende 2016 einen Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorzulegen. Dieser soll Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten.