BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4038 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering und Richard Seelmaecker (CDU) vom 12.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft Borstels Ende in Wellingsbüttel Nach Auskunft der Stadt Hamburg gibt es 94 Plätze in der Flüchtlingsunterkunft am Borstels Ende in Wellingsbüttel. Einige Anwohner haben nun gehört, dass die Einrichtung zum Jahresende geschlossen werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Stimmt es, dass die Einrichtung geschlossen werden soll? Wenn ja, zu wann und warum? Der Standort der öffentlich-rechtlichen Unterbringung „Borstels Ende 1“ mit einer Kapazität von 90 Plätzen befindet sich in einem angemieteten Gebäude, dessen auf Zeit geschlossener Mietvertrag zum 31. Dezember 2016 endet. 2. Wie viele Bewohner leben derzeit dort? Wie viele von ihnen sind erwachsene Männer, Frauen und Kinder? Zum Stichtag 31. März 2016 stellte sich die Bewohnerzahl wie folgt dar: Gesamtzahl Bewohner Männliche Erwachsene weibliche Erwachsene Minderjährige 84 52 18 14 3. Ist bereits bekannt, wohin die Bewohner im Fall einer Schließung der Unterkunft umziehen sollen? Da sich die belegungsrelevanten Bedingungen der Einrichtungen und Bewohner ständig ändern, steht der Belegungsplan für die Bewohner zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Darüber hinaus siehe Drs. 21/3827 und Drs. 21/3894. 4. Welche zukünftige Nutzung ist für die Fläche vorgesehen? Die zukünftige Nutzung des Gebäudes liegt in der Entscheidung des privaten Eigentümers . 5. Auf der Fläche sollen feste Gebäude, aber auch Container als Unterkunft dienen. Was geschieht mit den Gebäuden, was mit den Containern? 6. Handelt es sich um gekaufte Container oder sind sie gemietet? Wenn gemietet, dann von wem zu welchen Konditionen? Die Unterkunft befindet sich in einem angemieteten Gebäude, es gibt keine Container (siehe auch Antwort zu 1).