BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4050 21. Wahlperiode 19.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Dennis Gladiator (CDU) vom 13.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann erfolgten Weisungen des Senats, die Bürgerbegehren angeblich unzulässig machen und wer wusste wann von diesen? Alle sieben Bezirke habe die Bürgerbegehren gegen die Großunterkünfte für Flüchtlinge für unzulässig erklärt. Als Grund für diese Entscheidung wurde genannt, dass die Bürgerbegehren mehreren Senatsbeschlüssen oder Weisungen widersprechen würden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Um welche Senatsbeschlüsse oder Weisungen handelt es sich und was ist ihr Inhalt? Wann sind diese jeweils erfolgt (bitte Angabe des Datums und der Uhrzeit)? Der Senat hat vor dem Hintergrund seiner fortdauernden Verantwortung für die Gewährleistung der Unterbringung Schutz suchender Personen in seiner Sitzung am 5. April 2016 beschlossen, im Hinblick auf bereits eingegangene beziehungsweise angekündigte Bürgerbegehren, die auf die faktische Herstellung einer verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Sperrwirkung der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ zielten, mit einer „sonstigen Entscheidung“ im Sinne von § 21 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu bekräftigen, dass Einrichtungen zur Unterbringung Schutz suchender Personen, wie vom Senat bereits zuvor für den Standort „Gleisdreieck Billwerder“ am 1. September 2015 und darüber hinaus am 6. Oktober 2015 und mit Mitteilung an die Bürgerschaft vom 3. November 2015 (Drs. 21/1838) entschieden, auch weiterhin bedarfs- und kapazitätsorientiert ohne generelle Begrenzungen im Hinblick auf Größe und Belegenheit der Einrichtungen zu betreiben beziehungsweise zu entwickeln seien. 2. Wer hatte von diesen Beschlüssen wann Kenntnis erlangt? Wann genau wurden welche Beschlüsse den Bezirksamtsleitern jeweils zur Kenntnis gebracht? Über die Beschlüsse des Senats informiert dessen Geschäftsstelle regelmäßig noch am Tag der Senatssitzung in einer sogenannten KurzInfo Ergebnisse Senat. Hierbei handelt es sich um eine durch stichwortartige Hinweise zum Ergebnis der Beratungen ergänzte Aufstellung der Tagesordnungspunkte der jeweiligen Senatssitzung, die elektronisch an alle Senatsämter, Fachbehörden und Bezirksämter verteilt wird. Nach Fertigstellung der Niederschriften über die einzelnen Tagesordnungspunkte einer Senatssitzung werden auch diese in dem genannten Verteilerkreis elektronisch übermittelt . Im Fall des Senatsbeschlusses vom 1. September 2015 erfolgte die KurzInfo am selben Tag um 12.54 Uhr und die Niederschrift wurde am 17. September 2015 um 11.03 Uhr verteilt. Die KurzInfo über den Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2015 erfolgte am selben Tag um 16.05 Uhr und die Niederschrift wurde am 13. November 2015 um Drucksache 21/4050 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 11.44 Uhr verteilt. Die KurzInfo über den Senatsbeschluss vom 3. November 2015 erfolgte am selben Tag um 15.57 Uhr und die Niederschrift wurde am 15. Dezember 2015 um 16.00 Uhr verteilt. Die KurzInfo über den Senatsbeschluss vom 5. April 2016 erfolgte am selben Tag um 15.54 Uhr und die Niederschrift wurde am 11. April 2016 um 10.57 Uhr im üblichen Verteilerkreis und zusätzlich unmittelbar an die Bezirksamtsleitungen verteilt. 3. Wann wurden die Weisungen oder Beschlüsse jeweils welcher Bezirksversammlung zur Kenntnis gebracht? Im Bezirk Hamburg-Mitte wurde der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung in seiner Sitzung am 14. Oktober 2015 über den Senatsbeschluss vom 6. Oktober unterrichtet. Im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 5. April 2016 wurden die Fraktionen und das Präsidium der Bezirksversammlung am 13. April 2016 über den Sachstand des Bürgerbegehrens informiert. Im Übrigen werden der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Senatsbeschlüsse nicht regelhaft übermittelt. Im Bezirk Altona ist eine regelhafte Weiterleitung von Senatsbeschlüssen durch das Bezirksamt an die Bezirksversammlung nicht üblich. Das Thema „Wohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende“ wurde im Planungsausschuss der Bezirksversammlung erstmals am 18. November 2015 sowie im Sonderausschuss Flüchtlinge am 9. Februar 2016 erörtert. Die Bezirksversammlung hat dazu am 26. November 2015 sowie am 28. Januar 2016 Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus wurde bereits in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 22. Oktober 2015 inhaltlich Bezug auf den Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2015 Bezug genommen. Im Bezirk Eimsbüttel wurde der Inhalt des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2015 dem Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung am 13. Oktober 2015 mitgeteilt . Im Bezirk Hambug-Nord wurden die betreffenden Senatsbeschlüsse der Bezirksversammlung nicht vorgelegt. Im Bezirk Wandsbek werden Senatsbeschlüsse regelhaft nicht der Bezirksversammlung zur Kenntnis gebracht. Dies gilt auch für die in Rede stehenden Beschlüsse. Im Bezirk Bergedorf wurde der Senatsbeschluss vom 1. September 2015, der nur diesen Bezirk betrifft, den Mitgliedern der Bezirksversammlung am 23. September zur Kenntnis gebracht. Eine Kenntnisgabe der übrigen in Rede stehenden Senatsbeschlüsse ist nicht erfolgt. Im Bezirk Harburg ist der Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2015 allen Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern der Bezirksversammlung am selben Tag übermittelt worden . Über den Senatsbeschluss vom 5. April 2016 wurde dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung am 12. April 2016 im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Verwaltung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Harburg für gute Integration“ mündlich berichtet. 4. Wann gingen die Bürgerbegehren jeweils in den Bezirken ein? Wenn möglich bitte mit Uhrzeit nennen. Bezirk Eingang: Hamburg-Mitte 07.04.2016, 15:00 Uhr Altona 05.04.2016, ca. 11.30 Uhr Eimsbüttel 05.04.2016, ca. 14:05 Uhr Hamburg-Nord 05.04.2016, Uhrzeit des Eingangs wurde nicht erfasst Wandsbek 05.04.2016, ca. 10:00 Uhr Bergedorf 08.04.2016, vormittags Harburg 08.04.2016, 8:30 Uhr