BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4073 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 14.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Brand in der Feuerwehr-Leitstelle Wendenstraße in Hammerbrook: Ursachen und Folgen Am Morgen des 11. April 2016 kam es gegen 11 Uhr zu einem Brand in der Feuerwehr-Leitstelle in der Wendenstraße 251. Die Ursachen sind nicht geklärt. Seitens des Berufsverbands der Feuerwehr wurde Kritik an der Qualität der Räumlichkeiten und Ausstattung in der Leitstelle laut. Darüber hinaus soll der Brand dafür gesorgt haben, dass der telefonische Notruf über die Nummer 112 nicht mehr vollständig gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was war die Ursache für den Ausbruch des Brandes? 2. Für den Fall, dass – wie Medienberichten zu entnehmen ist – ein Kabelbrand die Ursache war: Wie konnte es zu dem Kabelbrand kommen? 3. Wurde oder wird vonseiten der Polizei die Brandursache ermittelt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, liegt das Ermittlungsergebnis bereits vor und wie sieht dieses aus? Die Ursache des Schwelbrands ist bisher nicht bekannt. Polizeiliche Ermittlungen wurden nicht aufgenommen. Es handelte sich um einen technischen Defekt, der zu einem Kabelbrand in einem Schaltkasten der Feuerwehreinsatzleitstelle führte. Eine Straftat lag nicht vor. 4. Welchen Umfang hat der durch den Brand verursachte Schaden a) hinsichtlich Beschädigung/Zerstörung von Einrichtungsgegenständen , Ausrüstung und sonstigen Sachwerten? b) in finanzieller Hinsicht? Tritt die gegebenenfalls bestehende Sachversicherung für den Schaden ein? Durch den Brand wurden ein Schaltschrank mit der Hauptverteilung der Notstromversorgung , der Einspeiseschalter an der Netzersatzanlage und vier Festplatten des digitalen Notruf- und Funkabfragesystems beschädigt. Die Kosten werden auf circa 30.000 bis 50.000 Euro für den Ersatz des Schaltschrankes mit der Hauptverteilung der Notstromversorgung und auf 1.500 Euro für den Ersatz des defekten Einspeiseschalters geschätzt (jeweils Nettokosten). Die Kosten für den Ersatz der vier Festplatten betrugen 2.280 Euro (Bruttokosten). Nach dem Grundsatz der Selbstdeckung, der in Nummer 10 der Verwaltungsvorschriften zu § 34 LHO festgeschrieben ist, werden Risiken der Freien und Hansestadt Drucksache 21/4073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg wegen Schäden an Personen, Sachen und Vermögen grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Versicherung . 5. Wann wird der Schaden vollständig behoben sein, sodass der reguläre Betrieb uneingeschränkt wieder aufgenommen werden kann? Nach Abschluss der Installation des neuen Schaltschranks konnte der regelhafte Betrieb der Rettungsleitstelle am 13. April 2016 um 23.35 Uhr wieder aufgenommen werden. 6. Für welche Kapazität an Einsatzaufkommen ist die Leitstelle Wendenstraße in technischer und personeller Hinsicht ausgelegt? 7. Wie hoch war das Einsatzaufkommen der Leitstelle Wendenstraße tatsächlich in den letzten zwei Jahren? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten darstellen. In der Rettungsleitstelle stehen zurzeit 60 Notrufverbindungen und 23 Arbeitsplätze zur Verfügung. Auf der Basis der Anrufanzahlen, der Bearbeitungszeiten und der Zeiten für weitere in der Leitstelle wahrzunehmende Aufgaben wird die jeweils notwendige Besetzung der Arbeitsplätze anhand eines anerkannten Verfahrens (Poisson-Verfahren) ermittelt und dem Bedarf angepasst. Für die Besetzung von Arbeitsplätzen einer Leitstelle ist neben dem Einsatzaufkommen wesentlicher Bemessungsfaktor das Notrufaufkommen. Dieses stellt sich für die Jahre 2014 und 2015 wie folgt dar: 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal gesamt 2014 133.088 149.305 140.418 141.180 563.991 2015 137.918 137.521 148.477 141.305 565.221 Für eine monatsweise Auswertung des Anrufaufkommens steht der Feuerwehr kein Auswertetool zur Verfügung. Eine monatsweise Auswertung kann manuell in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden. 8. Welche Rechtsvorschriften bestehen hinsichtlich der Ausstattung von Hamburger Feuerwehr-Leitstellen im Allgemeinen und gegebenenfalls im Besonderen hinsichtlich der Leitstelle Wendenstraße? Wurden diese Vorschriften für die Leitstelle Wendenstraße ausnahmslos eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Zu den Aufgaben der Berufsfeuerwehr gehört nach § 3 Absatz 1 Buchstabe f) Feuerwehrgesetz der Betrieb einer ständig besetzten integrierten Feuerwehr- und Rettungsleitstelle zur einheitlichen Einsatzlenkung bei der Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr . Weitergehende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Ausstattung von Leitstellen der Feuerwehr in Hamburg sind nicht normiert. 9. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Innenbehörde die Ausstattung der Leitstelle Wendenstraße? Ist beabsichtigt, die Leitstelle materiell nachzurüsten und gegebenenfalls auch personell aufzustocken ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und inwieweit? Die materielle und personelle Ausstattung der Leitstelle entspricht grundsätzlich den aktuellen Erfordernissen. 10. Ist – ausgehend von den Antworten zu Fragen 5. bis 8. – die Kapazitätsgrenze überschritten? Wenn ja, inwiefern beabsichtigt der Senat, diesen eventuellen Missstand abzustellen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4073 3 Siehe Antwort zu 9. 11. Wie ist der Sach- und Planungsstandstand für den Neubau der Leitstelle der Feuerwehr Hamburg und welchen Zeitplan verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Die IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH (IMPF) wurde mit einer Machbarkeitsstudie für einen Neubau beauftragt. Darüber hinaus siehe Drs. 21/132. 12. Welche Sicherheitskonzepte bestehen in der Organisation der Hamburger Feuerwehr für den Fall, dass ein Feuer ausbricht beziehungsweise ein anderer Fall plötzlicher Gefahr in den Räumlichkeiten der Feuerwehr eintritt? Wann sind diese Konzepte zuletzt überarbeitet worden? Inwieweit berücksichtigen die Sicherheitskonzepte auch die Gefahr eines Terroranschlags , sowohl was die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr angeht als auch die Sicherheit der Feuerwehrleute in ihren eigenen Räumlichkeiten ? Aufgrund entsprechender rechtlicher Vorgaben bestehen Sicherheitskonzepte für alle Dienstgebäude der Feuerwehr. Diese Konzepte unterliegen einem ständigen Überprüfungsprozess durch das Sicherheitsmanagement der Feuerwehr. Sie berücksichtigen eine Vielzahl von Gefahren und gelten unabhängig von spezifischen Ursachen. Im Übrigen greifen die grundsätzlichen Mechanismen der Gesamt-Sicherheitsarchitektur der Stadt. 13. Eine Tagung der OSZE und insbesondere der G20-Gipfel wird in näherer Zeit in Hamburg stattfinden. Welche Maßnahmen der Sicherung wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde treffen, um für die Rettungsleitstelle und die Liegenschaften der Feuerwehr währenddessen ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten? Die Planungen für die OSZE-Tagung und den G20-Gipfel sind noch nicht abgeschlossen . 14. Ist es zutreffend, dass seit dem Brand die Kapazitäten für den Notruf 112 eingeschränkt sind? Wenn ja, warum und inwiefern? Wie viele empfangsbereite Mitarbeiter konnten vorher Notrufe entgegennehmen und wie viele können dies jetzt? Hat der Senat beziehungsweise die Innenbehörde für Ersatzkapazitäten gesorgt? Die Übertragungskapazität für den Notruf „112“ sowie die Anzahl der Mitarbeiter hat sich durch das Brandereignis nicht geändert. 15. Welche Maßnahmen wird der Senat beziehungsweise die zuständige Innenbehörde ergreifen, um zukünftig zu vermeiden, dass es zu ähnlichen Vorfällen wie dem Brand vom 11. April 2016 kommt? Technische Störungen können nie vollständig ausgeschlossen werden. Das bestehende Redundanzkonzept hat sich bewährt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind keine Einschränkungen aufgetreten. Es sind keine grundlegenden Anpassungen zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar. Mögliche Maßnahmen werden erst nach der abschließenden Feststellung der Brandursache geprüft.