BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4084 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schmitt (SPD) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Doppelveranstaltungen in den Arenen im Volkspark Immer wieder beklagen sich Anwohner über die starke Verkehrsbelastung durch ruhenden und fahrenden Verkehr im Umfeld der Arenen. Gerade bei Doppelveranstaltungen ist das Verkehrsaufkommen hoch, besonders viele Besucher stellen ihre Fahrzeuge in Wohngebieten in der Nähe ab, anstatt die offiziellen Parkplätze zu nutzen oder mit den öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen. Die Drs. 16/5220 besagt: „Parallelveranstaltungen im Volksparkstadion und in der Arena sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Aufgrund des Umstandes, dass namhafte Konzertveranstaltungen etwa einen Vorlauf von 1–3 Jahren haben, die Bundesligaveranstaltungen des Stadions jedoch nur einen Vorlauf von 4 Wochen aufweisen, können Parallelveranstaltungen mit einer Besucherzahl von insgesamt mehr als 55 000 nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Angaben von HSV und Deuteron könnte dies etwa an sechs Tagen im Jahr auftreten. Vor dem Hintergrund (…) sind Parallelveranstaltungen nach Auffassung der zuständigen Fachbehörden in begrenztem Umfang noch vertretbar.“ (Seite 4.) Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH (VHH) sowie des HSV und des Betreibers der Barclaycard Arena wie folgt: 1. Bei Veranstaltungen in den Arenen oder im Volksparkstadion: Welcher Zeitraum wird für die Anreise und welcher Zeitrahmen wird für die Abreise eingeplant (zum Beispiel für die Einrichtung von Shuttle-Services et cetera)? Die polizeilichen Maßnahmen für die Anreise beginnen regelhaft zweieinhalb Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Die polizeilichen Maßnahmen zur Abreise dauern in Abhängigkeit von den jeweiligen Veranstaltung, dem Besucheraufkommen und dem jeweiligen Ablauf der Abreise so lange wie erforderlich an. Einen festen Zeitrahmen für die polizeilichen Maßnahmen zur Abreise gibt es nicht. Da das Volksparkstadion und die Arena jeweils rund zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn geöffnet werden, wird der Busshuttle-Verkehr auf der Linie 380 vom S-Bahnhof Stellingen dementsprechend zwei Stunden und zehn Minuten vor Veranstaltungsbeginn aufgenommen. Für die Rückfahrt verkehrt die Linie 380 bis eine Stunde 15 Minuten nach Veranstaltungsende bei Veranstaltungen in der Arena und bis eine Stunde 45 Minuten nach Veranstaltungsende bei Veranstaltungen im Volksparkstadion , jeweils ab Sylvesterallee. Drucksache 21/4084 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Busshuttle-Verkehr der Linie 386 vom S-Bahnhof Othmarschen verkehrt ausschließlich bei Spielen des HSV und wird circa zweieinhalb Stunden vor Spielbeginn aufgenommen. Bei der Abreise verkehrt die Linie 386 in Abhängigkeit vom Fahrgastaufkommen bis zu eine Stunde nach Spielende. Die S-Bahn Hamburg richtet ihren Verkehr so ein, dass die Station Stellingen bei Einsetzen der verstärkten Besucheranreise circa eineinhalb bis zwei Stunden vor Spielbeginn mit Sonderzügen angefahren wird. Bei der Abreise werden die bereitgehaltenen Sonderzüge in Abhängigkeit vom Fahrgastaufkommen von den Stationen Elbgaustraße beziehungsweise Pinneberg abgerufen. 2. Was verstehen die zuständigen Behörden unter dem Begriff Doppelveranstaltungen in den Arenen? Zählen dazu nur Veranstaltungen, bei denen sich die Veranstaltungszeiträume an sich überschneiden oder zählen dazu auch Veranstaltungen, bei denen sich nicht die Veranstaltungszeiträume , sondern die Zeiträume der An- und Abreise überschneiden ? Als Doppelveranstaltungen werden zeitlich parallel im Volksparkstadion und in der Arena stattfindende Veranstaltungen bezeichnet. Im Übrigen siehe Drs. 16/5220. 3. Was tun die zuständigen Behörden, damit Parallelveranstaltungen nicht über das vertretbare Maß hinaus stattfinden? Mithilfe welcher Maßnahmen wird die Begrenzung von Parallelveranstaltungen gewährleistet? Die Verantwortung für die Terminplanung und die Durchführung von Veranstaltungen im Volksparkstadion und in der Arena obliegt den beiden Betreibern beziehungsweise bei Sportveranstaltungen den jeweiligen Ligen. Das Management der Arena informiert den HSV regelmäßig über die dortige Terminplanung, um die Veranstaltungstermine miteinander zu koordinieren, soweit der Spielbetrieb der Ligen dies zulässt. Bei der Durchführung von Konzerten im Sommer gibt es keine Überschneidungen. Die zuständigen Behörden, der HSV und das Management der Arena tauschen sich anlassbezogen über den Veranstaltungsbetrieb und die damit zusammenhängenden notwendigen Maßnahmen aus. 4. Wurde eine der Drs. 16/5220 (siehe Auszug oben) entsprechende Regelung in eine schriftliche Vereinbarung der Stadt mit dem HSV und den Arenenbetreibern aufgenommen? Wenn ja, bitte den genauen Wortlaut angeben. Nein. Der HSV und der Betreiber der Arena haben eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen , Parallelveranstaltungen weitgehend zu vermeiden und nicht mehr als sechs Parallelveranstaltungen pro Jahr stattfinden zu lassen. Im Übrigen siehe Drs. 16/5969. a. Wenn ja, wie und in welchen Intervallen wird die Einhaltung dieser Vereinbarung kontrolliert? b. Wenn nein, warum nicht? Die Vereinbarung wird vom HSV und dem Betreiber der Arena eingehalten. Eine Kontrolle ist nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Ist bei Karten für Veranstaltungen in den Arenen und im Volksparkstadion immer ein HVV-KombiTicket zur An- und Abreise enthalten? Wenn nein, warum nicht? Unter welchen Bedingungen ist es möglich, KombiTicket-Partner des HVV zu werden? Die Karten für Spiele des HSV im Volksparkstadion und für Veranstaltungen in der Barclaycard Arena enthalten immer ein HVV-KombiTicket. Bei sonstigen Veranstaltungen im Volksparkstadion (insbesondere bei Konzerten) wird in der Regel ebenfalls eine KombiTicket-Vereinbarung mit dem jeweiligen Veranstalter geschlossen. Besondere Bedingungen für den Abschluss eines KombiTicket-Vertrages gibt es nicht. Voraussetzung ist die Ausgabe von Eintrittskarten durch den Veranstalter im Vorverkauf . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4084 3 6. Stellt der HVV bei Doppelveranstaltungen im Vergleich zu Einzelveranstaltungen zusätzliche Kapazitäten an Bussen und Bahnen oder Shuttle- Services bereit? Wenn ja, welche zusätzlichen Angebote gibt es? Wenn nein, warum nicht? Ja. Da auch bei Doppelveranstaltungen, deren Beginn und Ende zumeist nicht exakt zusammenfallen, führt dies regelmäßig zu verlängerten Betriebszeiten mit mehr Shuttle -Bus- und S-Bahn-Fahrten als bei einer Einzelveranstaltung. Der HVV bestellt in Absprache mit der S-Bahn Hamburg bei Doppelveranstaltungen je nach erwarteten Besucherzahlen für beide Veranstaltungen getrennt zusätzliche Fahrten. Bei Fußballspielen des HSV werden sowohl bei der Anreise als auch bei der Abreise zusätzliche Züge eingesetzt. Bei Veranstaltungen in der Barclaycard Arena werden in der Regel Sonderzüge nur im Rückverkehr eingesetzt. Da sich die Anreise erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstreckt, sind hier keine zusätzlichen Verkehre notwendig . 7. Gibt es bei Doppelveranstaltungen über die regulären Maßnahmen hinausgehende Maßnahmen der Betreiber oder der Polizei, um den An- und Abreiseverkehr von Pkws zu regeln und die Verkehrsbelastung möglichst gering zu gestalten? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? Veranstaltungen, die im Volksparkstadion beziehungsweise in der Arena stattfinden, werden mit einem an den jeweiligen Anlass angepassten polizeilichen Verkehrskonzepts betreut. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen, die zeitgleich an beiden Veranstaltungsorten stattfinden beziehungsweise für Veranstaltungen, bei denen sich die An- und Abreise überschneiden. Die Maßnahmen umfassen die Lenkung und Leitung des Kfz-Verkehrs, des Radverkehrs und Fußgängerverkehrs ebenso wie die verkehrsregelnde Unterstützung der Busshuttle-Verkehre. 8. Parkplätze a. Auf den Parkplätzen Grün und Braun sind derzeit Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Wie viele Parkplätze fallen deswegen aktuell weg? Wie viele Parkplätze stehen jetzt noch zur Verfügung? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Wegfall von Parkmöglichkeiten zu kompensieren? Auf Parkplatz Braun sind circa 900 Parkplätze entfallen. Es stehen noch circa 600 Parkplätze zur Verfügung. Auf Parkplatz Grün sind circa 650 Parkplätze entfallen. Es stehen noch circa 200 Parkplätze zur Verfügung. Zur Kompensation werden von der Polizei im Rahmen des Verkehrskonzeptes bei Veranstaltungen mit hohem Fahrzeugaufkommen Teile der rechten Fahrstreifen in der Elbgaustraße und der Schnackenburgallee zum Parken freigegeben. Auch auf dem Gelände der Stadtreinigung können seither bis zu 400 Fahrzeuge parken. Bei trockener Witterung wird zusätzlich der unbefestigte Parkplatz Rot III mit 250 – 300 Stellplätzen zum Parken frei gegeben. b. Werden in Zukunft weitere Parkplätze wegfallen oder wieder Parkplätze hinzukommen? Wenn ja, jeweils wann, wie viele und aus welchem Grund? Aufgrund der nicht sicher zu prognostizierenden Entwicklung der Flüchtlingsströme und der Anzahl der in Hamburg aufzunehmenden Asylbewerber sind valide Aussagen zu der Fragestellung nicht möglich. c. Wie viel kostet das Parken auf den zur Verfügung stehenden Parkplätzen im Umfeld der Arenen? Im Internet weist der HSV in seinen Informationen zur Anfahrt darauf hin, dass auf den Parkplätzen eine Parkgebühr von 5 Euro für Pkws und 15 Euro für Reisebusse erhoben wird. Drucksache 21/4084 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Parkplatzpreise für die Besucher zu hoch sind und sie deshalb in den angrenzenden Wohnstraßen parken? Die zuständigen Behörden haben hierzu keine Erkenntnisse. Die Parkplätze sind bei Veranstaltungen stets gut ausgelastet. e. Was wird getan, um bei Doppelveranstaltungen das Parken von Besuchern in angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden? Zeigen diese Maßnahmen Wirkung? Die polizeilichen Verkehrskonzepte zur Durchführung von Veranstaltungen im Volksparkstadion und der Arena umfassen regelmäßig auch Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und die konsequente Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in angrenzenden Wohnstraßen. Der polizeiliche Überwachungsdruck hat hier zu einer Verringerung von Fehlverhalten geführt.