BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4085 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Jugendarrest – Was hat sich in Hamburg getan? Jugendarrest wird dann angeordnet, wenn dem Jugendlichen beziehungsweise dem Heranwachsenden sein begangenes Unrecht durch einen kurzen stationären Aufenthalt in einer Anstalt eindringlich bewusst gemacht werden soll. Dabei bietet der im März 2013 eingeführte § 16a Jugendgerichtsgesetz (JGG), der sogenannte Warnschussarrest, dem Gericht auch die Möglichkeit, neben einer Jugendstrafe, deren Verhängung oder Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, einen bis zu vier Wochen andauernden Jugendarrest zu verhängen. Im Jahre 2013 wurde durch die Mitarbeiter der Teilanstalt für Jugendarrest der JVA Hahnöfersand ein „Konzept des stationären sozialen Trainings im Jugendarrest“ entwickelt, das sich am erzieherischen Auftrag des JGG orientiert und zahlreiche Maßnahmen umfasst, die die im Arrest untergebrachten Jugendlichen und Heranwachsenden durch ein individuell strukturiertes und erzieherisch gestaltetes Förderprogramm von der Begehung weiterer Straftaten abhalten sollen. Dabei wurde der Vollzug des stationären sozialen Trainings im Rahmen des Jugendarrests mithilfe entsprechender Module an die allgemeinen Lebensverhältnisse außerhalb des Vollzugs angeglichen, um eine Eingliederung in ein Leben ohne Straftaten zu realisieren. Das Konzept wurde entsprechend dem einstimmig beschlossenen Ersuchen der Bürgerschaft , Drs. 20/6157, evaluiert. Laut Angaben des Senats in der Drs. 20/13585 sollte der Abschlussbericht der Evaluation im Januar 2015 vorliegen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren nach der PKS seit dem Jahre 2012 entwickelt? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Jahr Tatverdächtige Anteil TVu21 an der Gesamtzahl in % insgesamt bis unter 21 Jahre (TVu21) 2012 67.554 13.989 20,7% 2013 68.164 13.784 20,2% 2014 75.260 16.002 21,3% 2015 73.808 16.221 22,0% 2. Wie hat sich die Anzahl der Strafverfahren gegen unter 21-Jährige seit dem Jahre 2012 entwickelt? Wie viele dieser Verfahren endeten im Ergebnis mit Verurteilungen? Bitte jeweils in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Drucksache 21/4085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da das Jugendstrafrecht auf dem Erziehungsgedanken beruht, eröffnet das Jugendgerichtsgesetz dem Jugendgericht insbesondere die Möglichkeit, das Verfahren vorläufig einzustellen und dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen zu erteilen. Kommt der Beschuldigte diesen nach, sieht das Gericht von einem Urteil ab und stellt das Verfahren endgültig ein. Als entsprechende Auflagen und Weisungen können etwa in Betracht kommen die Erbringung von Arbeitsleistungen, die Zahlung eines Geldbetrags oder die Schadenswiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten. Jugendstrafverfahren Ordentliche Gerichte 2012 2013 2014 2015 2016 I. Quartal Amtsgericht Jugendrichter Neuzugänge 4.306 4.075 3.534 3.380 841 Amtsgericht Jugendrichter Erledigungen 4.132 3.861 3.613 3.487 774 Anzahl der Beschuldigten k.A.** 4.485 4.282 4.041 913 davon erledigt durch Verurteilung k.A.** 1.356 1.353 1.277 285 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % k.A.** 30% 32% 32% 31% Amtsgericht Jugendschöffengericht Neuzugänge 449 519 446 399 98 Amtsgericht Jugendschöffengericht Erledigungen 426 480 433 462 89 Anzahl der Beschuldigten* k.A.** 744 665 669 128 davon erledigt durch Verurteilung k.A.** 368 345 360 68 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % k.A.** 49% 52% 54% 53% Landgericht Jugendkammer Neuzugänge 28 42 25 41 2 Landgericht Jugendkammer Erledigungen 26 37 30 34 7 Anzahl der Beschuldigten* 51 92 85 73 10 davon erledigt durch Verurteilung 39 52 54 33 6 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % 76% 57% 64% 45% 60% Insgesamt Neuzugänge 4.783 4.636 4.005 3.820 941 Insgesamt Erledigungen 4.584 4.378 4.076 3.983 870 Anzahl der Beschuldigten insgesamt* k.A. 5.321 5.032 4.783 1.051 davon erledigt durch Verurteilung k.A. 1.776 1.752 1.670 359 davon erledigt durch Verurteilung, Anteil in % k.A. 33% 35% 35% 34% * Die Erledigung durch Verurteilung wird in der Statistik je Beschuldigten erfasst und nicht je Verfahren. Deshalb ist die Anzahl der Beschuldigten mit aufgeführt, um die Zahlen in der richtigen Relation darzustellen. ** Die Anzahl der Beschuldigten und davon erledigt durch Urteil liegt aus technischen Gründen für 2012 für die Amtsgerichte nicht vor. Eine händische Auswertung von mehr als 4.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Verurteilungen gab es jährlich seit dem Jahre 2012 und wie viele der Verurteilten waren jeweils Jugendliche und Heranwachsende? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2012 2013 2014 Anzahl der Verurteilungen insgesamt 18.870 18.150 18.248 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 1.931 1.706 1.583 Anzahl der verurteilten Jugendlichen 718 644 622 Anzahl der verurteilten Heranwachsenden 1.213 1.062 961 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2012 2013 2014 Anzahl der Verurteilungen insgesamt 100% 100% 100% Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 10,23% 9,40% 8,67% Anzahl der verurteilten Jugendlichen 3,80% 3,55% 3,41% Anzahl der verurteilten Heranwachsenden 6,43% 5,85% 5,26% Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2015 noch nicht vorliegt. Quartalsberichte im laufenden Jahr werden nicht erstellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4085 3 Eine manuelle Auswertung der rund 20.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Heranwachsende wurden jährlich seit dem Jahre 2012 nach Jugendstrafrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2012 2013 2014 Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 1046 906 842 Anzahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden 167 156 119 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2012 2013 2014 Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 86% 85% 88% Anzahl der nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden 14% 15% 12% Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2015 noch nicht vorliegt. Quartalsberichte im laufenden Jahr werden nicht erstellt. Eine manuelle Auswertung der rund 5.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welchen Anteil an den Verurteilungen gegen Jugendliche und Heranwachsende seit dem Jahre 2012 hat a. die Verhängung von Jugendstrafe? (Bitte aufschlüsseln mit beziehungsweise ohne Bewährung.) b. die Verhängung von Jugendarrest? c. die Verhängung sonstiger Zuchtmittel? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Strafverfolgungsstatistik, absolute Zahlen 2012 2013 2014 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 1.931 1.706 1.583 Jugendstrafe 215 169 208 davon ohne Strafaussetzung (§ 27 JGG) 130 100 134 davon mit Strafaussetzung (§ 27 JGG) 85 69 74 Jugendarrest 228 171 163 Sonstige Zuchtmittel (nach § 15 JGG ( Auflagen wie Zahlung eines Geldbetrags, Arbeitsleistungen etc.)) 591 494 467 Strafverfolgungsstatistik, Anteile in % 2012 2013 2014 Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 100% 100% 100% Jugendstrafe 11% 10% 13% davon ohne Strafaussetzung (§ 27 JGG) 7% 6% 8% davon mit Strafaussetzung (§ 27 JGG) 4% 4% 5% Jugendarrest 12% 10% 10% Sonstige Zuchtmittel (nach § 15 JGG ( Auflagen wie Zahlung eines Geldbetrags, Arbeitsleistungen etc.)) 31% 29% 30% Die Daten sind der einmal jährlich erstellten Strafverfolgungsstatistik entnommen, die für 2015 noch nicht vorliegt. Quartalsberichte im laufenden Jahr werden nicht erstellt. Eine manuelle Auswertung der rund 5.000 Verfahrensakten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen wurden Jugendliche und Heranwachsende seit dem Jahre 2012 jeweils zu einem Jugendarrest verurteilt? Drucksache 21/4085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a. In wie vielen dieser Fälle wurden Jugendliche und Heranwachsende seit Einführung des § 16a JGG zu einem Jugendarrest neben einer Jugendstrafe verurteilt? b. Wie häufig wurde Jugendarrest als Beugearrest verhängt, weil Weisungen oder Auflagen nicht nachgekommen wurde? c. Wie hat sich die Anzahl der vollzogenen Jugendarreste – differenziert nach Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest – entwickelt? Bitte pro Jahr in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Die folgenden Daten zum Jugendarrest konnten nur mit Bezug auf die vollzogenen Arreste in der Jugendarrestanstalt erhoben werden. Die Anzahl der verhängten Warnschussarreste und Beugearreste könnte nur auf der Basis der Auswertung mehrerer Hundert Vollstreckungsakten ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2012 2013 2014 2015 2016 (bis 18.04.) Formen des Jugendarrestes absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Jugendarrest nach § 16a JGG 0 0% 4 1% 7 2% 5 1% 1 1% Beugearrest 234 37% 224 39% 184 39% 197 42% 56 40% Dauerarrest 330 52% 286 50% 224 48% 222 47% 59 42% Kurzarrest 19 3% 15 3% 18 4% 10 2% 9 6% Freizeitarrest 56 9% 40 7% 33 7% 37 8% 15 11% Summe 639 100% 569 100% 466 100% 471 100% 140 100% 7. Was hat der Abschlussbericht der Evaluation des Konzepts des stationären sozialen Trainings im Jugendarrest ergeben und welche Konsequenzen hat die zuständige Behörde daraus im Einzelnen gezogen? Der Abschlussbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Jugendarrestanstalt getroffenen Maßnahmen im Rahmen des stationären sozialen Trainings positiv wirken und es bei den beteiligten jungen Arrestanten zu einer Einstellungsveränderung im gewünschten beziehungsweise intendierten Sinne gekommen ist. Die bislang erhobenen Daten weisen darauf hin, dass das soziale Training einen sinnvollen Förderungsund Behandlungsansatz für den Jugendarrest bietet. Die zuständige Behörde hat die Fortsetzung des Förderprogramms im Jugendarrestvollzug beschlossen. 8. Wie beurteilt die zuständige Behörde das Konzept des stationären Trainings im Jugendarrest? Die im Jugendarrest untergebrachten Jugendlichen und Heranwachsenden können durch das individuell strukturierte und erzieherisch gestaltete Förderprogramm des stationären sozialen Trainings, das an den realen Lebensverhältnissen und an individuellen Problemlagen orientiert ist, von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden. Auf dieser Grundlage wird ein wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Eingliederung in geordnete und sinnvoll gestaltete Lebensverhältnisse getan. 9. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Möglichkeit des Warnschussarrests gemäß § 16a JGG? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen beauftragt, in Kooperation mit der Universität Kassel den sogenannten Warnschussarrest im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung zu evaluieren. Eine Beschreibung des Vorhabens kann im Internet abgerufen werden unter http://kfn.de/forschungsprojekte/evaluation-des-neu-eingefuehrtenjugendarrestes -neben-zur-bewaehrung-ausgesetzter-jugendstrafe-warnschussarrest/. Die zuständige Behörde beabsichtigt, vor einer abschließenden Bewertung zunächst die Ergebnisse dieser Untersuchung abzuwarten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4085 5 10. Zum 1. Januar 2015 ist das Hamburgische Jugendarrestvollzugsgesetz in Kraft getreten. Inwiefern sieht die zuständige Behörde Änderungsbedarf ? Ein Änderungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. 11. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde hinsichtlich der Wirksamkeit des Jugendarrests in Bezug auf Rückfallquoten vor? Eine spezielle Rückfalluntersuchung für den Hamburger Jugendarrest liegt nicht vor. Die Erkenntnisse der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen bundesweiten Rückfallstatistik „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ (Jehle/ Heinz/Sutterer; Kommentierte Rückfallstatistik; Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, 2013), abrufbar über www.bmjv.de, können aber grundsätzlich auch für Rückschlüsse auf spezifische Fragestellungen in Hamburg genutzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 19/4884.