BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4090 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Noch 700 weitere Flüchtlinge in Osdorf – Täuscht der Senat Bürger und Parlament? In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3828 vom 5. April 2016 erklärt der Senat auf Frage 24., dass für den Stadtteil Osdorf neben den in der Schriftlichen Kleinen Anfrage genannten Unterkünften der ZEA Rugenbarg, Brandstücken (bis zu 1.400 Plätze), der ZEA General- Baudissin-Kaserne/Sporthalle (320 Plätze), den Folgeunterkünften Blomkamp Baufeld A und B (820 Plätze) „derzeit keine weiteren Unterkünfte in Planung“ seien. Auch auf der Informationsveranstaltung des Senats am 29. März 2016 war keine Rede von einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft. Umso mehr verwundert, dass der Senat am 5. April 2016 beschlossen haben soll, unter anderem die weitere Fläche Blomkamp/Grubenstieg in unmittelbarer Nachbarschaft der oben genannten Flächen ohne generelle Begrenzungen in Hinblick auf Größe und Belegenheit der Einrichtungen weiterzuentwickeln . In der Anlage zur Niederschrift des Beschlusses wird dann für Osdorf als „geplante und bestehende Standorte für ÖrU/ZEA, für die im Bezirk noch keine Baugenehmigung erteilt worden ist“ die Fläche Blomkamp/Grubenstieg genannt als zusätzlicher Standort für eine örU mit 700 Plätzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine wahrheitswidrige Darstellung ist nicht erfolgt. Der Senat hat in der Drs. 21/3828 zutreffend mitgeteilt, dass die Nutzung der Fläche östlich der Kaserne zeitlich nach Auflösung der benachbarten Erstaufnahmeeinrichtungen geprüft wird. Bei der so bezeichneten Fläche handelt es sich um die Fläche Blomkamp/Grubenstieg. Die Einrichtung ist noch in Prüfung und würde erst zeitlich nach einer möglichen Auflösung der benachbarten Erstaufnahmeeinrichtung umgesetzt werden. Der Beschluss des Senats vom 05.04.2016 betrifft „Flächen, Gebäude oder Gebäudeteile , die zur Unterbringung von schutzsuchenden Personen bereits genutzt werden, vorgesehen sind, sich in Prüfung befinden oder dies in Zukunft sein werden“, er führt daher auch Flächen auf, die sich zum Zeitpunkt des Beschluss nicht in konkreter Planung befinden, dazu gehört die Fläche Blomkamp/Grubenstieg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass der Senat trotz seiner anderslautenden Darstellung in Frage 24. der Antwort auf Drs. 21/3828 vom 5. April 2016 auf der Fläche Blomkamp/Grubenstieg eine weitere Folgeunterkunft mit 700 Plätzen plant und entwickelt? Drucksache 21/4090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wenn ja, wie kommt es zu dieser wahrheitswidrigen Darstellung in der Drs. 21/3828 vom 5. April 2016? Wer hat diese zu verantworten? Eine wahrheitswidrige Darstellung ist nicht erfolgt. Der Senat hat mit Drs. 21/3828 zutreffend mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Antwort weitere Flüchtlingsunterkünfte in Osdorf nicht in Planung waren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Weshalb sind die Bürger im Stadtteil Osdorf bei der Infoveranstaltung des Senats zu Baufeld A am Blomkamp am 29. März 2016 hierüber im Unklaren gelassen und nicht informiert worden? Der Senat und die zuständigen Behörden veröffentlichen Prüfungen von Flächen grundsätzlich erst, wenn die Eignung einer Fläche festgestellt ist. Das ist für die Fläche Blomkamp/Grubenstieg derzeit noch nicht der Fall. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 4. In welcher Entfernung befinden sich die in der Präambel genannten Unterkünfte? Die ZEA-Standorte General-Baudissin-Kaserne und Rugenbarg befinden sich in knapp 400 m beziehungsweise über 400 m Luftlinie von Baufeld B des Standortes Blomkamp entfernt. Die in Prüfung befindliche Fläche Blomkamp/Grubenstieg befindet sich in mehr als 500 m Luftlinie von Baufeld B und über 600 m Luftlinie von Baufeld A des Standortes Blomkamp entfernt. Die Entfernung zu den ZEA-Standorten beträgt über 400 m Luftlinie . 5. In welcher Entfernung befindet sich die Folgeunterkunft Lise-Meitner- Park (900 Plätze) von den geplanten Unterkünften am Blomkamp? Die Unterkunft Lurper Hauptstraße (Lise-Meitner-Park) befindet sich in über 1.700 m Luftlinie von den Unterkünften am Blomkamp (Baufeld A und B) und in über 1.100 m Luftlinie von der in Prüfung befindlichen Fläche Blomkamp/Grubenstieg entfernt. 6. Ist der Senat der Auffassung, dass eine solche Ballung von Unterkünften mit über 4.000 Unterbringungsplätzen auf so geringer Fläche der Stadtentwicklung im Stadtteil Osdorf, der mit dem Osdorfer Born eine erhebliche soziale Vorbelastung hat, förderlich ist? Eine Ballung von über 4.000 Unterkunftsplätzen im Stadtteil Osdorf ist nicht vorgesehen . Die Einrichtung am Blomkamp/Grubenstieg ist noch in Prüfung und würde erst zeitlich nach einer möglichen Auflösung der benachbarten Erstaufnahmeeinrichtung umgesetzt werden. Zudem verfügen die beiden Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme Rugenbarg (1.620) und Graf-Baudissin-Kaserne (350) zusammen über eine technisch mögliche Maximalkapazität von 1.970 Plätzen. Zum Stand 19.04.2016 sind am Standort Rugenbarg 1.030 Plätze und am Standort Graf-Baudissin-Kaserne 271 Plätze belegt. Die beiden Folgenunterkünfte am Blomkamp werden zusammen eine maximale Kapazität von 820 Plätzen haben (siehe Drs. 21/3828). Daraus ergibt sich höchstens eine Kapazität von 2.790 Plätzen im Stadtteil Osdorf. Insgesamt ist das Ziel des Senates , Plätze in prekären Unterbringungsformen abzubauen, siehe auch Drs. 21/3915. Die Unterkunft Luruper Hauptstraße (Lise-Meitner-Park) befindet sich im Stadtteil Bahrenfeld , die Eignung der Fläche Blomkamp/Grubenstieg östlich der Kaserne wird für eine Nutzung zeitlich nach Auflösung der benachbarten Erstaufnahmeeinrichtungen geprüft (siehe Drs. 21/3828). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.