BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4093 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle ESF-Projekte für Strafgefangene Mit den vom Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten und Initiativen sollen unter anderem Menschen in Arbeit gebracht und die soziale Eingliederung gestärkt werden. Die jetzige Förderperiode endet am 31. Dezember 2016. Gerade im Bereich des Strafvollzugs sind sehr sinnvolle Projekte vorhanden, deren Fortsetzung ohne die Förderung der Europäischen Union möglicherweise gefährdet ist. Beispielsweise bietet das im Juli 2014 in der JVA Billwerder eingeführte Projekt „Begleitung Übergang in Freiheit – BÜF“ den Gefangenen vor und nach der Entlassung umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen an, um sie vor dem „Entlassungsloch“ zu bewahren und das Risiko der Rückfälligkeit zu verringern. Diese äußerst sinnvolle Maßnahme hilft damit Gefangenen und Gesellschaft gleichermaßen. Bis Ende September letzten Jahres haben bereits 787 Gefangene das Angebot eines Erstgesprächs zur Ermittlung der Bedarfe und passenden Hilfen angenommen; mit 427 von ihnen wurde ein umfassendes Fallmanagement durchgeführt (vergleiche Drs. 21/2530). Noch in diesem Jahr entscheidet der ESF-Behördenausschuss im Rahmen des ESF-Wettbewerbsverfahrens über die teilnehmenden Projekte der zweiten Förderphase ab 1. Januar 2017. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/3831, verweist der Senat auf die Frage nach dem Zeitpunkt des Ablaufs und der konkreten Durchführung des ESF-Wettbewerbsverfahrens lediglich lapidar auf die doch recht inhaltsleeren Homepages http://www.esf-hamburg.de/vergabe-esf-mittel/ und http://www.esfhamburg .de/downloads-esf/4801972/wettbewerbsverfahren-2016/. Dort heißt es unter anderem: „Die für die 16. Kalenderwoche geplante Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen verschiebt sich auf einen etwas späteren Zeitpunkt . In Kürze wird an dieser Stelle über die neuen Termine informiert.“ Für Strafgefangene gibt es nach Angaben auf der Homepage http://www.esfhamburg .de/projekte-nach-zielgruppe-strafgefangene/ zurzeit vier ESF-Projekte : „Begleitung Übergang in Freiheit“, „Berufliche Eingliederung Strafgefangener “ „DaDurch – Starke Frauen – Mut zum Neustart“ und Jugend auf Kurs (JaK). Gerade Strafgefangene benötigen umfassende Unterstützung, um ihre soziale Eingliederung zu stärken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/4093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Aus welchem Grund verschiebt sich die für die 16. Kalenderwoche geplante Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen und wann werden diese voraussichtlich veröffentlicht? Vor Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen müssen diese vom ESF- Behördenausschuss genehmigt und dem Staatsrätekollegium vorgelegt werden (siehe Drs. 21/3831). Die entsprechende Sitzung des ESF-Behördenausschusses wurde zehn Tage später angesetzt als im ursprünglichen Zeitplan avisiert. Sie hat am 18. April 2016 stattgefunden. Entsprechend verschieben sich die Befassung des Staatsrätekollegiums und die Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen. Letztere ist für Anfang Mai vorgesehen. Der ESF-Begleitausschuss und die Öffentlichkeit wurden über diese Verschiebung rechtzeitig informiert. Der Beginn der Projekte zum 1. Januar 2017 steht durch diese Terminverschiebung nicht in Frage. 2. Was beinhalten die einzelnen für die Zielgruppe der Strafgefangenen bestimmten ESF-Projekte jeweils, wer ist die jeweilige Zielgruppe und mit welchen Summen werden sie aus dem ESF jährlich gefördert? Bitte pro Projekt darstellen. Die genannten, aktuell laufenden ESF-Projekte für Strafgefangene sind mit einer Kurzbeschreibung sowie Angaben zu Zielgruppen, Laufzeiten und Trägerschaft dargestellt unter: http://www.esf-hamburg.de/projekte-nach-zielgruppe-strafgefangene/. Eine ausführliche inhaltliche Darstellung aller Projekte ist zudem der Projektbroschüre in der Rubrik „Aktive Eingliederung“ zu entnehmen: http://www.esf-hamburg.de/ contentblob/4647784/data/esf-projektbroschuere.pdf. Die Gesamtfördersummen sowie die ESF-Anteile für alle laufenden ESF-Projekte sind in der Liste der Vorhaben gemäß Artikel 115 Absatz 2 VO (EU) 1303/2013 ausgewiesen . Diese steht zum Download bereit unter: http://www.esf-hamburg.de/ informationen-zum-esf-in-hamburg-downloads/. Die Finanzierungsaufteilung sowie die jährliche Förderung der einzelnen Projekte für Strafgefangene stellen sich wie folgt dar: DaDurch – Starke Frauen - Mut zum Neustart (01.01.2014 – 31.12.2016): Gesamtfinanzierung: 2.344.400 Euro ESF: 1.001.600 Euro BASFI: 125.000 Euro Justizbehörde: 1.217.800 Euro (Freistellungen) Zuwendung p.a.: 408.667 Euro (ESF und BASFI) Jugend auf Kurs (01.01.2014 – 31.12.2016) Gesamtfinanzierung: 2.049.400 Euro ESF: 996.000 Euro Justizbehörde: 1.053.000 Euro (Freistellungen) Zuwendung p.a.: 332.000 Euro (ESF) Berufliche Eingliederung Strafgefangener-BEST (01.01.2014 – 31.12.2016) Gesamtfinanzierung: 3.573.000 Euro ESF: 1.786.500 Euro Justizbehörde: 1.786.500 Euro1 Zuwendung p.a.: 595.500 Euro (ESF) 1 Die Kofinanzierung erfolgt über den Nachweis des Tageshaftkostensatzes für die Teilnehmenden (kalkulatorische Größe). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4093 3 Begleitung Übergang in Freiheit- BÜF (01.07.2014 – 31.12.2016) Gesamtfinanzierung: 1.243.341 Euro ESF: 500.000 Euro BASFI: 175.000 Euro Justizbehörde: 75.000 Euro Bezirksamt Eimsbüttel: 493.341 Euro (Freistellungen) Zuwendung p.a.: 300.000 Euro 3. Wird das Projekt „DaDurch – Starke Frauen – Mut zum Neustart“ auch in der Teilanstalt für Frauen in der JVA Billwerder fortgeführt? Falls nein, weshalb nicht? Das ESF-Projekt „DaDurch – Starke Frauen – Mut zum Neustart“ endet regulär zum 31.12.2016. Der ESF-Behördenausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.04.2016 die von der Justizbehörde in das Verfahren eingebrachte Leistungsbeschreibung „Aktive Eingliederung von Frauen“ gebilligt. Auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung soll ab 01.01.2017 in der JVA Billwerder, Teilanstalt für Frauen ein Projekt mit den Zielen: Persönliche Stabilisierung; Ausbildung/Qualifizierung; Aktivierung, Beratung, Begleitung; Erarbeitung individueller Eingliederungsstrategien; aktive Begleitung nach der Entlassung aus der Haft gefördert werden. 4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben an den einzelnen ESF-Projekten im Strafvollzug bislang jeweils teilgenommen? Bitte pro Projekt und JVA darstellen. Mit Stand 31. März 2016 haben an den Projekten teilgenommen: Projekt Anzahl TN DaDurch (Frauen - JVA Hahnöfersand/JVA Glasmoor) 248 Teilnehmerinnen Jugend auf Kurs (JVA Hahnöfersand) 221 Teilnehmer BEST (JVA Fuhlsbüttel) 569 Teilnehmer BEST (JVA Billwerder) 539 Teilnehmer BÜF (JVA Billwerder/JVA Glasmoor) 403 Teilnehmer Bei den hier aufgeführten Teilnehmerzahlen handelt es sich um Teilnehmende nach Anhang I der VO (EU) 1304/2013 (ESF-Verordnung), die mindestens acht Stunden im Projekt verbleiben. Bei den Projekten DaDurch und BÜF erfolgt im Rahmen des ESF-Monitorings und -Berichtswesens keine Differenzierung nach JVA Hahnöfersand/Frauen beziehungsweise Billwerder einerseits und JVA Glasmoor andererseits. 5. Wie beurteilt die zuständige Behörde die einzelnen Projekte jeweils? Bitte pro Projekt darstellen. TN / Projekt Vorgabe TN Zielerreichung Teilnehmerinnen „DaDurch“ 300 83% Teilnehmer „Jugend auf Kurs“ (JVA Hahnöfersand) 396 56% Teilnehmer BEST (JVA Fuhlsbüttel) 468 122% Teilnehmer BEST (JVA Billwerder) 425 127% Teilnehmer BÜF 800 50% Das Projekt „DaDurch“ – Starke Frauen – Mut zum Neustart“ im Frauenvollzug fördert die Arbeitsmarktintegration durch passgenaue Bildungsangebote, steigert die Arbeitsmarktfähigkeit durch sozialpädagogische Begleitung der eingeleiteten Maß- Drucksache 21/4093 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 nahmen und begleitet die inhaftierten Frauen erfolgreich über den offenen Vollzug im Rahmen des Übergangsmanagements. Das Projekt „Jugend auf Kurs – JaK“ in der JVA Hahnöfersand ist eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Angebote von schulisch-allgemeinbildenden und berufsbildenden Maßnahmen, es fördert Schlüsselqualifikationen und nutzt erfolgreich bestehende Netzwerke innerhalb und außerhalb der Anstalt. Das Ziel, die Chancen der beruflichen Integration der inhaftierten Jugendlichen nach der Haftentlassung zu optimieren, wird durch das Projekt erfolgreich umgesetzt und durch den Ausbau der vorhandenen Übergangsstrukturen und der nachsorgenden Betreuung nach der Haftentlassung kontinuierlich verbessert. Das Projekt „Berufliche Eingliederung Strafgefangener – BEST“ in den Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder mit der Zielgruppe der langzeitig inhaftierten erwachsenen Männer ergänzt erfolgreich die in den Anstalten vorhandenen berufsqualifizierenden Maßnahmen, Berufsausbildungen und schulisch-allgemeinbildenden Angebote durch individuelle Eingangsdiagnostik und Berufswegeplanung, arbeitsmarktrelevante Qualifizierungen und ein sehr gut vernetztes und etabliertes Übergangsmanagement . Die vorgenannten Projekte finden erfolgreich und in enger Kooperation beziehungsweise in der Trägerschaft mit IntegrationsHilfen e.V. statt, einem Verein der freien Straffälligenhilfe. Insgesamt werden diese Projekte als arbeitsmarktrelevant und sowohl qualitativ als auch quantitativ als sehr förderlich für die Resozialisierung der Inhaftierten bewertet. Eine Fortführung der Projekte für eine weitere Förderperiode wird befürwortet. Das Modellprojekt „Begleitung Übergang in Freiheit – BÜF“ unterstützt in der JVA Billwerder die kurzzeitig Inhaftierten in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Übergangsmanagement des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe und dem Beschäftigungsträger Beschäftigung + Bildung e.V. Ziel des Projektes ist es, auch kurzzeitig Inhaftierten während der Haftzeit Fördermaßnahmen zu ermöglichen und sie in das bestehende Hilfesystem einzubinden. Es wird durch die intensive Betreuungsarbeit der Mitarbeiter des Projektes und die einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure seit Mitte letzten Jahres erfolgreich erprobt. 6. Welche dieser Projekte sollen aus welchem Grund von der zuständigen Behörde für die zweite Förderphase vorgeschlagen werden und welche aus welchem Grund nicht? Die Planungen für die Vorbereitung des zweiten Wettbewerbsverfahrens sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.