BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4094 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XIII) – Keine Einigung und Genehmigungsverfahren verzögert? Seit 2005 verbringt Hamburg viele Millionen Kubikmeter Baggergut zur Tonne E3 in die Nordsee. Aus Kostengründen verbringt die Freie und Hansestadt Hamburg das im Hafen aufgenommene Baggergut aber auch kurz unterhalb der Landesgrenze Hamburg-Niedersachsen in die Elbe. Am 9. Februar 2016 wurde eine neue Vereinbarung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg zur Verbringung des Baggerguts in die Nordsee angekündigt. Bisher liegt aber keine Genehmigung vor, obwohl beide Landesregierungen eine Einigung bis Ostern 2016 in Aussicht gestellt haben. Weiterhin unklar ist, wie das Land Niedersachsen nun im Rahmen der neuen Vereinbarung zur Verbringung von Baggergut beteiligt wird. Vor dem Hintergrund der Vereinbarung zwischen den rot-grünen Landesregierungen von Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die Nordsee frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1) Warum ist eine Genehmigung bisher noch nicht erteilt worden? 2) Wann wird das Genehmigungsverfahren nach Kenntnis des Senats abgeschlossen sein? 3) Sind bisher Einwände im Genehmigungsverfahren geltend gemacht worden ? Wenn ja, von wem und welche? Wenn ja, inwieweit wird dadurch das Genehmigungsverfahren verzögert ? Die Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein hat die Prüfung des Antrags noch nicht abgeschlossen. Für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist allein das Land Schleswig-Holstein zuständig. Zu konkreten Inhalten des laufenden Verfahrens trifft der Senat grundsätzlich keine Aussage. Im Übrigen siehe Drs. 21/3869. 4) Sind Medienberichte zutreffend, wonach sich der Kreis Nordfriesland gegen die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen wehrt? Wenn ja, wie wurden durch den Kreis Nordfriesland welche Einwände vorgebracht? Wie hat das Land Schleswig-Holstein im laufenden Drucksache 21/4094 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Genehmigungsverfahren darauf reagiert? Musste das Hamburg die eingereichten Unterlagen zur Genehmigung nachbessern? Zur Medienberichterstattung nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen siehe Antwort zu 1) bis 3). 5) Ist das Land Niedersachsen nun im Verfahren beteiligt worden? Wenn nein, warum nicht beziehungsweise warum hat der Senat keine Kenntnis darüber? Die Beteiligung des Landes Niedersachsen an dem Verfahren obliegt dem Ermessen der zuständigen Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1) bis 3). 6) Hat sich das Land Niedersachsen bereits verbindlich der Ästuarpartnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg angeschlossen? Wenn ja, wann und welchen finanziellen Beitrag werden die Partner jeweils einbringen? Siehe Drs. 21/3883. 7) Wohin wird nach Beendigung der Baggersaison das Baggergut aus dem Hamburger Hafen verbracht, wenn bisher keine Genehmigung zur Verbringung zu Tonne E3 vorliegt? Derzeit besteht kein Unterhaltungsbedarf, da ein guter Unterhaltungszustand im Hamburger Hafen erreicht worden ist. Im Übrigen hat die HPA Vorsorge getroffen, indem unabhängig von der ausstehenden Genehmigung noch Restmengen aus dem bestehenden Einvernehmen zur Verbringung von Baggergut zur Tonne E3 ausgeschöpft werden können.