BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4096 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Jens Meyer (FDP) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Außerschulischer Lernort Staatsarchiv (II) Zum archivpädagogischen Dienst im Staatsarchiv der Freien und Hansestadt teilte der Senat im Januar 2016 als Antwort auf eine Anfrage der FDP- Fraktion mit: „Der Einsatz wurde von Jahr zu Jahr befristet verlängert – er endet zum 31. Juli 2016 (Ende des Schuljahres).“ Auf diesen Satz wurde auch verwiesen bei der folgenden Frage, welche Überlegungen die zuständige Behörde verfolge zur Weiterentwicklung des Konzepts (Drs. 21/2934, Fragen 4. und 12.). Diese Formulierungen lesen sich eindeutig so, dass die Einrichtung zum 31. Juli 2016 geschlossen werden soll. Dies wäre eine falsche Entscheidung angesichts der Tatsache, dass gerade in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern an den Schulen Demokratiekultur vermittelt wird, die besonders gestärkt werden muss. Vor allem die steigenden Nutzerzahlen (Drs. 21/2934, Fragen 9. und 11.) würden das nicht rechtfertigen. Die FDP-Fraktion hat deshalb mit einem Antrag den dauerhaften Weiterbetrieb des archivpädagogischen Dienstes gefordert (Drs. 21/3858). Diesen Antrag haben SPD und GRÜNE in der Bürgerschaft am 14. April 2016 abgelehnt . Zwischenzeitlich jedoch hatte SPD-Schulsenator Rabe auf Twitter mitgeteilt : „Die Stelle bleibt.“ (Tweet vom 24. März 2016). Angesichts dieser unterschiedlichen Mitteilungen des Senats und des Abstimmungsverhaltens der Regierungsfraktionen ist nun völlig unklar, ob der archivpädagogische Dienst im Staatsarchiv im Sommer endet oder nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wird der archivpädagogische Dienst im Staatsarchiv über den 31. Juli 2016 hinaus weiterbetrieben? 2. Wenn ja: a. Geschieht dies weiterhin befristet oder ist die Einrichtung nun dauerhaft gesichert? b. Wann wurde diese Entscheidung getroffen? c. Aus welchen Gründen hat die zuständige Behörde offenbar ihre Einschätzung geändert? d. Welchen Umfang soll die Einrichtung künftig haben? Anfang Februar 2016 wurde entschieden, die bisherige Praxis des befristeten Einsatzes im gleichen Umfang beizubehalten, zunächst bis zum 31. Juli 2018. Drucksache 21/4096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn nein: a. aus welchen Gründen? b. Worauf bezieht sich die oben genannte Mitteilung des Schulsenators auf Twitter? Entfällt.