BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4097 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Betreute Spielplätze Bereits im Jahr 2011 war ein Presseartikel überschrieben mit „Betreute Spielplätze sind bedrohte Kinderparadiese“.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit dem Ausbau der qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung haben die betreuten Spielplätze, auf denen geschulte Ehrenamtliche gegen ein geringes Entgelt stundenweise kleine Kinder betreuen, in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Die Einführung der Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung 2014 war ein weiterer Grund, dass sich das Interesse von Eltern deutlich reduzierte, die betreuten Spielplätze mit ihren kleinen Kindern aufzusuchen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele betreute Spielplätze gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg? (Bitte seit dem Jahr 2010 jahresweise aufschlüsseln.) 2010 und 2011 wurde auf 27 Spielplätzen Betreuung angeboten, 2012 auf 26 Plätzen, 2013 auf 25 Plätzen am Jahresanfang und auf 20 am Jahresende, 2014 auf 21 Plätzen am Jahresanfang und auf 19 am Jahresende, 2015 auf 17 Plätzen und im 1. Quartal 2016 auf 16 Plätzen. Bei einigen Standorten gibt es Winterschließungen. Die Anzahl der Standorte richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf vor Ort. 2. In welchem Zustand befinden sich diese Spielplätze jeweils? (Bitte nach Schulnotensystem bewerten, wenn der Senat kein vergleichbares System regelhaft zur Bewertung zugrunde legt.) Die betreuten Spielplätze sind verkehrssicher und unterliegen der regelmäßigen Kontrolle . Eine weitergehende Bewertung findet im Rahmen dieser Kontrollen nicht statt. 3. Durch wen werden diese Spielplätze jeweils betreut und welche Kooperationen mit den zuständigen Behörden gibt es? Die Verwaltung der Spielplätze obliegt den bezirklichen Fachämtern Management des öffentlichen Raumes. Der freie Träger Aktion Kinderparadies Betreute Kinderspielplätze e.V. hat mit den jeweiligen Bezirksämtern einen Nutzungsvertrag für bestimmte Spielplätze abgeschlossen, um dort eine Betreuung durch geschulte Ehrenamtliche anzubieten. Der Träger kooperiert mit den jeweils zuständigen Bezirksämtern wegen der Unter- und Erhaltung der Spielplätze und mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wegen der inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit und ihrer finanziellen Förderung. 1 http://www.abendblatt.de/hamburg/article108084905/Betreute-Spielplaetze-sind-bedrohte- Kinderparadiese.html. Drucksache 21/4097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Werden diese betreuten Spielplätze seitens der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? (Bitte die Summen nach Träger und Höhe seit dem Jahr 2010 jahresweise aufschlüsseln.) Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fördert den Träger Aktion Kinderparadies Betreute Kinderspielplätze e.V. auf Grundlage des Landesförderplans „Familie und Jugend“ in der Fassung vom 17.7.2012. Gefördert wird die Planung , Vorbereitung und Durchführung von überregional organisierten Spielangeboten auf regionalen Kleinkinderspielplätzen mit folgenden Beträgen: 2010: 64.477 Euro 2011: 65.516 Euro 2012: 70.039 Euro 2013: 69.381 Euro 2014: 70.007 Euro 2015: 70.026 Euro 2016: 39.375 Euro Aufgrund der gesunkenen Zahl der betreuten Kinder und der damit einhergehenden geringeren Anzahl betreuter Spielplätze wurde 2016 der Zuwendungsbetrag anlässlich eines personellen Wechsels in der Projektleitung des Trägers angepasst. 5. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in diesem Jahr Maßnahmen zur Ertüchtigung von betreuten Spielplätzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte plant aktuell keine Maßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände erneuert. Im Bezirksamtsbereich Altona wurde der Spielplatz Fischerspark in diesem Jahr bereits umgestaltet. Für den Spielplatz Lisztstraße erfolgt derzeit eine Überplanung und für den Spielplatz Goetheallee ist eine solche in 2017 vorgesehen. Im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord ist der Kinderspielplatz Graumannsweg zur Grundinstandsetzung für 2017 angemeldet. Ansonsten werden die Spielplätze unterhalten und bedarfsgerecht instand gehalten. Im Bezirksamtsbereich Wandsbek erfolgt regelmäßig eine Reihung nach den aktuellen Erfordernissen für alle Spielplätze in Wandsbek. Hiernach sind für die betreuten Kinderspielplätze 2016 keine Grundinstandhaltungsmaßnahmen vorgesehen. In den Bezirken Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg sind für 2016 keine Maßnahmen geplant, die Spielplätze sind verkehrssicher und ausreichend ausgestattet. 6. Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, weitere betreute Spielplätze zu schaffen oder betreute Spielplätze zu schließen? Wenn ja, bitte die jeweilige Maßnahme begründen und beschreiben. Die Entscheidung über die Betreuung weiterer Spielplätze oder die Beendigung derselben obliegt dem durchführenden Träger. Die Entscheidung ist an dem jeweiligen regionalen Bedarf orientiert. Angesichts der insgesamt rückläufigen Nachfrage nach betreuten Spielplätzen sind derzeit keine weiteren Standorte geplant.