BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/410 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 05.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg (II) Seit dem 1.3.2014 ist der beim Kinder- und Jugendnotdienst eingerichtete Fachdienst Flüchtlinge (FDF) zuständig für die Inobhutnahme gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII). Der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/240, ist zu entnehmen, dass sich die personelle Ausstattung des FDF ständig verschlechtert . Das Verhältnis der pädagogischen Fachkräfte zu den betreuten unbegleiteten Minderjährigen lag im April 2014 bei 1:8 und im April 2015 bei 1:29. Aus der Antwort des Senats auf die Drs. 21/240 ergeben sich folgende Nachfragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Aufgaben hat die sogenannte Clearingstelle des Bezirksamts Hamburg-Mitte? Mit der Änderung der Zuständigkeitsanordnung des Senats über die Aufgaben im Kinder- und Jugendhilferecht sind die Aufgaben der Clearingstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte entfallen. 2. Weshalb wurde die Inobhutnahme gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) eingegliedert? Die Zuständigkeit für die Inobhutnahme von Kindern, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, lag schon vor Einführung des Fachdienstes Flüchtlinge beim Kinder- und Jugendnotdienst des LEB. Im Übrigen siehe Drs. 20/8892. 3. Beim Fachdienst Flüchtlinge (FDF) haben im Monat April 2015 18 pädagogische Fachkräfte insgesamt 529 unbegleitete Minderjährige betreut. Wie vielen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entsprechen die oben genannten 18 Stellen? Plant der Senat, die Anzahl der VZÄ und Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zu verändern? (Bitte begründen.) Die 18 pädagogischen Fachkräfte entsprechen 16,5 Vollzeitäquivalenten. Die Personalkapazität im Fachdienst Flüchtlinge wurde zum 1. März 2014 auf ein zu erwartendes Jahresfallvolumen von 330 ausgerichtet, das jedoch unmittelbar nach der Zuständigkeitsübertragung noch nicht vorhanden war, sondern erst sukzessive aufgewachsen ist. Insofern ergeben sich in der Startphase des Dienstes die in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannten, sehr niedrigen Fahlzahlen je Fachkraft. Die realen Fall- Drucksache 21/410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zahlen haben sich allerdings mittlerweile weiter erhöht, sodass auch die Personalkapazität laufend angepasst wurde beziehungsweise weiter erhöht wird. 4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge a) lebten zum Zeitpunkt Mai 2014 in Hamburg und b) wie viele leben gegenwärtig in Hamburg und aus welchen Herkunftsländern stammen sie jeweils? Bitte aufschlüsseln nach <14 Jahre und >14 Jahre sowie nach Geschlecht. Am 31. März 2014 befanden sich 536 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erstversorgungseinrichtungen und HzE-Folgeunterbringungen in Hamburg. Am 31. März 2015 waren es 839 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Im Übrigen siehe Anlage 1. 5. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit Beginn des Jahres 2015 in Hamburg in Obhut genommen und welcher Trend ist zu verzeichnen? Bitte aufgeschlüsselt nach <14 Jahre und > 14 Jahre, Nationalität und Geschlecht. Seit Beginn des Jahres wurden bis zum 5. Mai 2015 insgesamt 511 Personen mit und ohne Vorbehalt in Obhut genommen. Im Übrigen siehe Anlage 2. 6. Gibt es unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hamburg, die nicht vom FDF beziehungsweise LEB betreut werden? Wenn ja, wie viele? Wenn ja, weshalb? Durch die Änderung der Senatsanordnung über die Aufgaben im Kinder- und Jugendhilferecht ist der Fachdienst Flüchtlinge für die Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen einschließlich der Beendigung zuständig. Die Beendigung erfolgt in der Regel nach der Planung und Bewilligung einer Erziehungshilfe. Anschließend ist das Bezirksamt zuständig, in dessen Bereich der unbegleitete Minderjährige lebt. Die Bezirksämter und das FIT waren am Stichtag 31. März 2015 für 407 unbegleitete Minderjährige in HzE-Folgemaßnahmen zuständig. Darüber hinaus gab es in Erstversorgungseinrichtungen des LEB einen Minderjährigen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel (Altfall) sowie einen Minderjährigen in der Zuständigkeit des FIT (wegen erheblicher Straftaten). 7. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entzogen sich a) im Jahr 2014 b) in Januar 2015 bis April 2015 jeweils der Inobhutnahme in Hamburg und hat der Senat Kenntnis für die Gründe? Im Jahr 2014 haben 216 in Obhut Genommene den Inobhutnahmeort dauerhaft mit unbekanntem Ziel verlassen. Im Jahr 2015 waren es bisher (Stichtag: 5. Mai 2015) 134. Es besteht die Einschätzung, dass diese Personen einen anderen Zielort in Deutschland oder Europa anstreben. 8. Die Entscheidung über eine Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ist ein Verwaltungsakt. Wie viele ablehnende Entscheidungen sind a) im Jahr 2014 b) von Januar 2015 bis April 2015 wegen Fehlens der Voraussetzungen, fehlender Mitwirkung an der Feststellung des Alters oder sonstigen Gründen ergangen und wie viele Ver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/410 3 fahren zur Prüfung der Inobhutnahme gab es jeweils? Bitte jeweils in absolute Zahlen und in Prozenten nennen. In jedem Fall, in dem eine Person eine Inobhutnahme begehrt, wird eine Prüfung der Voraussetzungen für eine Inobhutnahme vorgenommen. 2014 2015 Insgesamt Personen, die eine Inobhutnahme begehrt haben 2010 824 Ablehnungen oder Aufhebungen der Inobhutnahme (Anzahl) 1133 452 Ablehnungen oder Aufhebungen der Inobhutnahme (Anteil) 56% 55% 9. Ergeht eine ablehnende Entscheidung der Inobhutnahme, erhalten die Betroffenen einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Welche konkrete Hilfestellung erhalten die Betroffen, um ihre Rechte wahrzunehmen , und inwieweit werden die tragenden Inhalte des Bescheides in die Sprache des Betroffenen übersetzt? Der Bescheid wird den Betroffenen übersetzt und ausgehändigt. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein muttersprachliches Dokument auszuhändigen, soweit der Antragsteller alphabetisiert ist. In diesem Rahmen wird auch auf das zur Verfügung stehende Rechtsmittel hingewiesen. Außerdem erhalten die Betroffenen auf Nachfrage eine Liste von Beratungsstellen, an die sie sich bei Bedarf wenden können. 10. Wie viele der 2014 und 2015 eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden mit welcher Begründung abgeschoben? Es wurde im erfragten Zeitraum kein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling abgeschoben . 11. Aus der Antwort des Senats auf die Frage 3. der Drs. 21/240 ist zu entnehmen , dass „für das Gespräch relevante, kulturelle Besonderheiten berücksichtigt“ werden. Was ist konkret darunter zu verstehen? Hierunter ist zu verstehen, dass im Aufnahmegespräch mit den jungen Flüchtlingen verwendete Begriffe, wie zum Beispiel solche zur Bezeichnung der Familienkonstellation und des sozialen Umfeldes, vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund von den Mitarbeitern verstanden und eigeordnet werden können. Weiterhin werden kulturell angepasste Formen der Kontaktaufnahme und des Umgangs im Gespräch gewählt. Zudem werden kulturelle Begebenheiten, wie etwa eine frühe Eheschließung, ein kurzer Schulbesuch oder eine frühe Arbeitsaufnahme im Kontext der Begebenheiten des Herkunftslandes bewertet. 12. Der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/240 kann man entnehmen, dass es große Defizite in der psychosozialen gesundheitlichen Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gibt. Wie lange betragen die durchschnittlichen Wartezeiten für ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten beziehungsweise für einen Therapieplatz? Im Anmeldeprozess wird in der Flüchtlingsambulanz des Ambulanzzentrums des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) regelhaft geklärt, ob eine notfallmäßige Vorstellung in der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik erfolgen muss, die dann im Notdienst oder der Ambulanz der Klinik kurzfristig realisiert wird. Bei Notlagen, die eine umgehende stationäre Behandlung erfordern, erfolgt eine sofortige Aufnahme auf der Akutstation der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des UKE. Nach Auskunft des UKE sind derartige Notlagen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen häufig gegeben. Im Übrigen beträgt die Wartezeit im Regelfall sechs bis neun Monate. Über Wartezeiten im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie liegen der zuständigen Behörde keine eigenen und konkreten Erkenntnisse vor. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie vereinzelt Wartezeiten gibt. Konkrete Drucksache 21/410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und nach Herkunft und Aufenthaltsstatus von Patientinnen und Patienten differenzierte Zeitangaben sowie Beschwerden hierzu liegen der KVH nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/410 5 Anlage 1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erstversorgungseinrichtungen und HzE-Folgeunterbringung nach Nationalität und Geschlecht Stichtag 31.03.2014 u. 14 14 bis u. 18 gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich afghanisch 4 2 165 14 185 ägyptisch 7 127 134 guineisch 35 6 41 somalisch 51 7 58 iranisch 7 1 8 unbekannt 4 4 algerisch 1 11 1 13 guinea-bissauisch 10 10 marokkanisch 11 11 eritreisch 9 9 gambisch 5 2 7 palästinensisch 7 7 indisch 3 3 russisch 4 2 6 syrisch 6 6 beninisch 1 2 3 malisch 2 1 3 ghanaisch 1 1 nigrisch 1 1 sierra-leonisch 1 1 angolanisch 1 2 3 burkinisch 2 2 ivorisch 2 2 mauretanisch 2 1 3 nigerianisch 1 2 3 vietnamesisch 1 1 irakisch 2 2 montenegrinisch 1 1 serbisch 1 1 tunesisch 1 1 ungeklärt 2 2 aserbaidschanisch 1 1 äthiopisch 1 1 libysch 1 1 senegalesisch 1 1 Summe: 12 3 477 44 536 Drucksache 21/410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erstversorgungseinrichtungen und HzE-Folgeunterbringung nach Nationalität und Geschlecht Stichtag 31.03.2015 u. 14 14 bis u. 18 gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich afghanisch 8 8 236 22 274 ägyptisch 11 195 1 207 somalisch 102 23 125 guineisch 34 6 40 eritreisch 2 48 13 63 syrisch 2 28 30 marokkanisch 15 15 algerisch 12 1 13 gambisch 9 9 iranisch 7 1 8 guinea-bissauisch 4 4 unbekannt 4 4 beninisch 3 3 irakisch 8 8 malisch 2 2 palästinensisch 3 3 russisch 2 2 indisch 3 3 albanisch 5 5 nigerianisch 1 1 1 3 ivorisch 1 1 angolanisch 1 2 3 libysch 2 2 mauretanisch 1 1 nigrisch 1 1 sierra-leonisch 1 1 äthiopisch 1 1 montenegrinisch 1 1 senegalesisch 2 2 armenisch 1 1 jemenitisch 1 1 kosovarisch 1 1 salomonisch 1 1 tunesisch 1 1 Summe: 24 8 733 74 839 Quelle: JUS-IT, Datenbestand 02.05.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/410 7 Anlage 2 Inobhutnahmen von UMF zwischen dem 01.01.2015 und dem 5.Mai 2015 Herkunftsland unter 14 14 und älter Gesamt Afghanistan 18 169 187 m 11 156 167 w 7 13 20 Ägypten 4 11 15 m 3 11 14 w 1 0 1 Albanien 1 17 18 m 1 16 17 w 0 1 1 Algerien 0 15 15 m 0 15 15 Armenien 0 1 1 m 0 1 1 Äthiopien 0 2 2 m 0 2 2 Benin 0 1 1 m 0 1 1 Burkina-Faso 0 1 1 m 0 1 1 Eritrea 1 37 38 m 1 32 33 w 0 5 5 Gambia 0 10 10 m 0 9 9 w 0 1 1 Guinea 0 24 24 m 0 23 23 w 0 1 1 Irak 1 13 14 m 1 13 14 Libyen 0 3 3 m 0 3 3 Mali 0 1 1 m 0 1 1 Marokko 2 39 41 m 2 38 40 w 0 1 1 Nigeria 0 2 2 m 0 2 2 Palästina 0 2 2 m 0 2 2 Rumänien 0 1 1 w 0 1 1 Russische Föderation 0 1 1 w 0 1 1 Senegal 0 1 1 m 0 1 1 Somalia 2 104 106 m 2 89 91 w 0 15 15 Syrien 4 21 25 m 2 20 22 Drucksache 21/410 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Herkunftsland unter 14 14 und älter Gesamt w 2 1 3 Tschad 0 1 1 m 0 1 1 Westsahara 0 1 1 m 0 1 1 gesamt 33 478 511 m 23 438 461 w 10 40 50 Quelle: Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB)