BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4101 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 18.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Einkaufszentrum in der HafenCity Mit dem Überseequartier soll ab 2017 in der HafenCity Norddeutschlands größtes Einkaufszentrum entstehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sieht der Zeitplan zum Bebauungsplan HafenCity 15 aus? Die Öffentliche Auslegung ist für Anfang des 3. Quartals 2016 vorgesehen. Die Vorweggenehmigungsreife wird voraussichtlich im Herbst 2016 erreicht. Die Feststellung ist noch nicht terminiert. 2. Welche Erkenntnisse haben die zuständigen Behörden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen? 3. Welche Erkenntnisse davon werden in den Bebauungsplan HafenCity 15 einfließen? Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden Anmerkungen zur Verkehrsplanung , Immissionsbelastung durch die Kreuzfahrtschiffe, zum konkreten Besatz des Einzelhandels und zur Anbindung des nördlichen Überseequartiers gemacht. Es gab keine konkreten Anmerkungen, die auf eine Änderung des vorgestellten Planungsstandes zielten. Die oben genannten Anmerkungen werden in der Abwägung entsprechend berücksichtigt. 4. Wann wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beginnen? Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bereits stattgefunden. Sie wurde mit dem Arbeitskreis 1 am 21. März 2016 abgeschlossen. 5. Welche Träger öffentlicher Belange werden beteiligt werden? Beteiligt wurden die Senatskanzlei, die von den Planungen betroffenen Fachbehörden , das Bezirksamt Hamburg-Mitte, die Hamburg Port Authority, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, die Leitungsträger und Versorgungsunternehmen, die Handelskammer, die Handwerkskammer, der Hamburger Verkehrsverbund, die Hamburger Hochbahn AG, die HafenCity Hamburg GmbH, die Naturschutzverbände wie die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der Förderkreis Rettet die Elbe e.V., der Verein zum Schutz des Mühlenberger Lochs e.V., der Verein „Schlickfall“ zur Förderung des Naturschutzgebietes Westerweiden e.V. und der Angelsport-Verband Hamburg e.V. sowie die relevanten Dienststellen des Hamburger Umlands. 6. Zählen die BIDs hier zu den Trägern öffentlicher Belange? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/4101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Aufgabenträger der Business Improvement Districts (BID) sind Träger öffentlicher Belange. Sie werden regelmäßig beteiligt, zum Beispiel wenn es im Innovationsbereich oder im direkten Umfeld Planungen, Bauvorhaben oder Straßensperrungen gibt. Aufgrund der räumlichen Distanz zur HafenCity sind die BIDs in der Hamburger Innenstadt im Rahmen des B-Plan-Verfahren HafenCity 15 nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Siehe im Übrigen Antwort zu 11. a. und b. 7. Wann startet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans HafenCity 15? Siehe Antwort zu 1. 8. Wie beurteilt die zuständige Behörde das Gutachten der bulwiengesa AG zu den Auswirkungen des Überseequartiers auf die Hamburger Innenstadt, welches unter anderem vom Trägerverbund Projekt Innenstadt e.V. am 17.03.2016 vorgestellt wurde? Die für Stadtentwicklung zuständige Behörde hält die von bulwiengesa erwarteten Umsatzumverteilungen Zulasten der Innenstadt für überhöht. 9. Welche Erkenntnisse daraus werden in den Bebauungsplan HafenCity 15 einfließen? Der Bebauungsplan stützt sich auf das Gutachten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) als Abwägungsgrundlage ab. Es ist geprüft worden, ob das bulwiengesa -Gutachten neue Aspekte enthält, die in die Abwägung einzubeziehen sind. Dieses wurde verneint. Die Ergebnisse des Gutachtens von GfK werden von der zuständigen Fachbehörde weiterhin als nachvollziehbar und plausibel gewertet. 10. Wurde das Gutachten der GfK zu den Auswirkungen des Überseequartiers auf die Hamburger Innenstadt bereits in das Bebauungsplanverfahren eingebracht? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen? Ja, das Gutachten von GfK wurde zur Erarbeitung der Fassung für die Trägerbeteiligung (Stellungnahmeverschickung an die Träger öffentlicher Belange vom 26. Januar 2016 bis 29. Februar 2016) in das Bebauungsplanverfahren eingebracht. 11. Im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN steht: „Das Überseequartier wird gebaut. Der Senat wird wegen der neuen Einzelhandelsflächen die Gesamtentwicklung von City und HafenCity im Blick zu behalten. So sind z.B. die Wegeverbindungen zwischen City und HafenCity aufzuwerten: Verknüpfung von Spitalerstraße und Mönckebergstraße über die Achse Kurze Mühren/Georgsplatz/Brandsende, Gerhard-Hauptmann-Platz/Alstertor nach Norden zum Ballindamm und nach Süden über die Steinstraße zum Kontorhausviertel. Hinzu kommen die Belebung des Kontorhausviertels und die Aufwertung von Burchardplatz, Gerhard-Hauptmann -Platz, Georgsplatz, Gertrudenkirchhof.“ a. Wann werden hierzu konkrete Pläne vorgestellt? b. Werden die Maßnahmen vor Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein? Wenn nein, wann werden sie abgeschlossen sein? Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat im Januar 2016 im Hinblick auf die Aussagen im Koalitionsvertrag einen Arbeitskreis Innenstadt mit Vertretern des Trägerverbunds Innenstadt, BID, Behörden und des Bezirksamts Hamburg-Mitte initiiert . Hier sollen gemeinsam Anforderungen, Zielvorstellungen und Maßnahmen zur Aufwertung der oben genannten Plätze und angrenzenden Stadträume diskutiert, entwickelt und abgestimmt werden. Konkrete Zeitpläne zu einzelnen Maßnahmen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4101 3 c. Wie viel Geld soll für diese Maßnahmen in diesem und in den kommenden Jahren jeweils zur Verfügung gestellt werden? d. In welcher Höhe beteiligt sich der Investor des Überseequartiers an diesen Kosten? Für eine erste Grundlagenermittlung und Voruntersuchung für den Georgsplatz stehen aus Mitteln der BSW gegenwärtig 15.000 Euro zur Verfügung. Zur Finanzierung konkreter Umbaumaßnahmen werden auch Möglichkeiten privater Investitionen geprüft. 12. Der Erste Bürgermeister betont stets den besonderen „offenen“ Charakter des Überseequartiers. Gleichzeitig soll aber eine „hochkomplexe Glas-Metall-Konstruktion die zentralen Einkaufsbereiche südlich der U4- Haltestelle vor Wind und Regen“ schützen. a. Was unterscheidet die hier vorgesehene Konstruktion von Glasdächern klassischer Shopping-Center wie den Potsdamer Platz Arkaden in Berlin? Die Glasdächer über dem südlichen Einkaufsbereich haben im Wesentlichen keine vertikalen Schließungen. Die Wege und Gassen sind im Komplex daher nicht vollständig abschließbar. Durch diese vertraglich fixierte Vorgabe, die filigrane Konstruktion und Höhe des Daches entsteht ein sehr großzügiger Raum, der wie ein Außenraum wirkt. Dies unterscheidet das südliche Überseequartier grundsätzlich von klassischen Einkaufscentern wie den Arkaden am Potsdamer Platz. b. Wird die Konstruktion im südlichen Teil des Quartiers (südlich der U-Bahn-Haltestelle) unverschließbare Öffnungen haben? Wenn ja: wo und in welchem Umfang? Die nördlichen Eingänge dürfen zu keiner Zeit verschlossen werden, der südöstliche Eingang zur öffentlichen Plaza kann durch einen Türmechanismus geschlossen werden . Der südwestliche Eingang zum Boulevard bleibt außerhalb der Öffnungszeiten des Einzelhandels, der Gastronomie und der Entertainmentangebote geöffnet (ausgenommen bei Extremwettersituationen). c. Werden die Ladenstraßen im Warftgeschoss belüftet und/oder klimatisiert ? Die Ladenstraßen im oberen Erdgeschoss werden nicht klimatisiert. Für das Warftgeschoss sind die technischen Gebäudeplanungen noch nicht abgeschlossen. 13. Ist beabsichtigt, im Bebauungsplan zum Überseequartier Rahmenbedingungen festzusetzen zu den Themenbereichen a. Verkaufsflächen? b. Sortimente? c. Neuansiedlungs-/Umsiedlungsquoten? d. Belüftung/Klimatisierung? e. Offenhaltung von Wegebeziehungen? Wenn ja: mit welchem Inhalt? Wenn nein: warum nicht? Es ist beabsichtigt, die zulässigen Einzelhandelsflächen planungsrechtlich auf die gutachterlich untersuchte Fläche (Bruttogeschossfläche) von 80.500 m2 zu limitieren. Es wird keine Sortimentsbeschränkungen geben, da die BSW dieses Instrument an dieser Stelle als Steuerungsinstrument für ungeeignet hält. Für die Festsetzung von Neuansiedlungs- und Umsiedlungsquoten sowie zur Regelung der Klimatisierung gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Offenhaltung von Wegebeziehungen regelt der Bebauungsplan über öffentliche Verkehrsflächen und auf den privaten Flächen über Gehrechte für die Öffentlichkeit. Drucksache 21/4101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 14. Wird in Teilbereichen des Überseequartiers, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Kreuzfahrtterminal, eine Sonntagsöffnung von Ladengeschäften zulässig sein? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: Wird dies vertraglich oder anderweitig dauerhaft festgeschrieben ? Nein. Es gelten die Vorschriften des Hamburgischen Ladenöffnungsgesetzes.