BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4106 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 18.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Das anhaltende Drohnenproblem In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 29. September 2015 (Drs. 21/1744) informierte der Senat über den privaten Einsatz von Drohnen. Erneut berichtet die Presse über die gestiegene Anzahl an privaten Drohnen, die im Hamburger Luftraum und hier insbesondere trotz Verbots im Bereich um den Hamburger Flughafen gestartet werden. Nach der Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“ vom 8. April 2016 „würden sich Innenbehörde und Landeskriminalamt (LKA) bereits mit dem Problem beschäftigen“. Auch beim Einsatz in der Nähe von Menschenansammlungen wie beim Hafengeburtstag sei es bereits zu Unfällen gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Starts von Drohnen sind seit 1. Januar 2015 bis 31. März 2016 in welchen Bereichen jeweils in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen (Flughafen Hamburg, Sonderlandeplatz Finkenwerder, Segelflugplätze Fischbek und Boberg sowie Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern in Hamburg) sowie über Menschenmengen registriert worden? Im erfragten Zeitraum sind von den zuständigen Polizeikommissariaten drei Drohnen in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung des Flughafens Hamburg erfasst worden. Nach Meldungen von Flugzeugführern oder Bürgerinnen und Bürgern handelte es sich dabei um die Bereiche: unmittelbar nördlich der Landebahn 23 sowie Moorreye. Ermittlungsverfahren gemäß § 315 Strafgesetzbuch (gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) wurden in diesen Fällen eingeleitet. Flugmodelle in unmittelbarer Nähe zu den anderen Flugplätzen Hamburgs oder über Menschenansammlungen wurden polizeilich nicht registriert. 2. Wie viele Verstöße konnten jeweils wie geahndet werden? Hinsichtlich der in der Antwort zu 1. genannten Ermittlungsverfahren konnten bislang keine Tatverdächtigen ermittelt werden. 3. Auf welche Weise beschäftigen sich die Behörde für Inneres und Sport und das LKA mit der Problematik und auf welche Weise sollen Verstöße künftig erfolgversprechender aufgeklärt und geahndet werden? Siehe Drs. 21/1897 sowie Drs. 21/1744.