BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4110 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Hansjörg Schmidt (SPD) vom 18.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Mehr WLAN für alle: Zusammenarbeit der Freien und Hansestadt Hamburg mit Freifunk Hamburg Öffentliche WLAN-Angebote gehören zu einer funktionierenden digitalen Infrastruktur. Hamburg ist Vorreiter bei der Bereitstellung von öffentlichem WLAN und zählt immer mehr private, kommerzielle und nicht kommerzielle Angebote. Zivilgesellschaftliche Initiativen wie Freifunk Hamburg sind eine sinnvolle Ergänzung kommerzieller öffentlicher WLAN-Angebote. Sie ermöglichen es Privatleuten, Ihre WLAN-Netze zur unregistrierten öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, ohne dabei selbst ins Risiko der Störerhaftung zu geraten . Mit Beschluss vom 27.02.2014 (Drs. 20/10860) hat die Bürgerschaft den Senat darum ersucht, „die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Initiativen wie Freifunk Hamburg als Partner der WLAN-Strategie der Stadt zu prüfen und gegebenenfalls beim Aufbau des Netzwerks zu unterstützen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Betrachtet der Senat zivilgesellschaftliche Initiativen wie Freifunk Hamburg als Teil der WLAN-Strategie Hamburgs? Ja. Solche Initiativen haben nicht nur das Thema WLAN bereits in einer frühen Phase populär gemacht und umgesetzt, sondern können dazu beitragen, dass insbesondere Bereiche, in denen professionelle Betreiber bisher nicht tätig werden, mit öffentlichem WLAN erschlossen werden. Hervorzuheben ist auch der engagierte Einsatz von Freifunk Hamburg (FFHH) für die Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten zum Beispiel in Flüchtlingsunterkünften . 2. Welchen Kontakt unterhält die Stadt mit Freifunk Hamburg und wie wird die Zusammenarbeit bewertet? Die zuständige Behörde unterhält mit FFHH seit 2013 konstruktive und vertrauensvolle Kontakte. Im Bedarfsfall werden Gesprächskontakte zu anderen Stellen vermittelt. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 5. 3. Es ist immer wieder von rechtlichen Bedenken in der Zusammenarbeit mit Freifunk zu hören. Bestehen diese rechtlichen Bedenken weiterhin und wenn nein, wie konnte diese ausgeräumt werden? Rechtliche Bedenken bestanden ursprünglich hinsichtlich der Störerhaftung bei der Nutzung der von FFHH bereitgestellten Router. Dies gilt nicht mehr, seitdem das Netz Drucksache 21/4110 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Initiative über den Freifunk Rheinland e.V. mit dem Internet verbunden ist. Dieser Verein ist gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz bei der Bundesnetzagentur als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gemeldet und somit gemäß § 8 Telemediengesetz als Diensteanbieter für fremde Informationen, die er in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder zu denen er den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich . 4. Gibt es Unterstützung von Freifunk Hamburg beim Aufbau öffentlicher WLAN-Angebote für städtische Einrichtungen und in welcher Form findet diese statt? FFHH hat sich bereit erklärt, alle Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen sukzessive bis zum 30. Juni 2016 mit WLAN zu versorgen (siehe auch Drs. 21/2987). Aktuell sind 21 Erstaufnahmeeinrichtungen durch FFHH ausgestattet. Darüber hinaus sind zurzeit auch 15 Folgeunterkünfte durch persönliche Initiativen an das Freifunknetz angebunden . Der Verwaltungsbau Neuenfelder Straße 19 soll sowohl als Basis für eine Freifunkstrecke als auch für die die technische Anbindung der Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung Dratelnstraße und die Versorgung von Besucherräumen im Verwaltungsgebäude genutzt werden. FFHH hat für die Flüchtlingsunterbringung auf dem Parkplatz Braun in Stellingen ein WLAN-Netz errichtet. Die hierfür erforderliche Richtfunkantenne steht auf einem Dach des Betriebsplatzes Schnackenburgallee 100 der Stadtreinigung Hamburg. Das Rechenzentrum der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) arbeitet mit der Freifunk-Initiative zusammen und stellt eine Datenverbindung von Freifunk zur Flüchtlingsunterkunft am Schwarzenberg zur Verfügung. Der Datentransfer erfolgt über eine WLAN-Antenne in einem Raum des AStA. 5. Hat Freifunk Hamburg finanzielle Förderungen durch die Stadt erhalten und wenn ja, wofür? FFHH hat am 20. November 2015 eine Zuwendung der zuständigen Behörde in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Die Förderung dient dem Aufbau von Richtfunkstrecken. Siehe hierzu Drs. 21/2543. Die Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit WLAN durch FFHH erfolgt ehrenamtlich ohne finanzielle Förderung (siehe Drs. 21/2987). Lediglich Materialkosten werden erstattet. Darüber hinaus hat die Betreiberin der Unterkünfte, f & w fördern und wohnen AöR, in geringem Umfang Installationskosten übernommen. Im Rahmen des geförderten Projekts „Lokale Partnerschaften Harburg“ wurde die Zusammenarbeit mit FFHH durch das Bezirksamt Harburg mittelbar aus Bundesmitteln in Höhe von 400 Euro finanziert. 6. Wie viele Anfragen zur Nutzung städtischer Infrastruktur gab es seit 2014 durch Freifunk und welche konnten bisher positiv bearbeitet werden und welche konnten (noch) nicht erfüllt werden und warum war dies der Fall? Bitte konkret aufführen. Die Universität Hamburg hat sich bereit erklärt, Flächen auf dem Dach des Gebäudes Von-Melle-Park 6 (Phil-Turm) für die Aufstellung einer Antenne von FFHH bereitzustellen . Entsprechende Verhandlungen laufen noch. Aufgrund einer Anfrage des Fördervereins Freie Netzwerke e.V. im Jahr 2015 wurde am 6. Januar 2016 ein Nutzungsvertrag geschlossen, der den Betrieb einer Freifunktrasse vom Dach des Dienstgebäudes Neuenfelder Straße 19 aus ermöglicht. Die Anlage ist noch nicht errichtet und in Betrieb genommen worden. Die zuständige Behörde, die FFHH bereits ein entsprechendes Empfehlungsschreiben zur Verfügung gestellt hat, wird die in Betracht kommenden Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen weiter ermuntern, derartige Anfragen wohlwollend zu prüfen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4110 3 7. Gibt es aus den Bezirken Initiativen zur Zusammenarbeit mit Freifunk Hamburg und wie ist der Stand? Das Bezirksamt Altona hat Kontakt zu FFHH aufgenommen mit dem Ziel, Sitzungsräume mit öffentlichen WLAN-Zugängen auszustatten und zwei umliegende Grünflächen durch Sendeanlagen mit Standorten am/im Dienstgebäude Rathaus Altona zu versorgen. Das Citymanagement Harburg hat 2013 ohne Beteiligung des Bezirksamtes Harburg zwei Kontaktgespräche mit FFHH geführt. Eine Zusammenarbeit ist nicht zustande gekommen.