BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4112 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 18.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Qualität des Vertretungsunterrichtes In der Senatsantwort in der Drs. 21/3405 heißt es: „Verlässlich stattfindender Unterricht ist wesentliche Grundlage für erfolgreiches Lernen. Die Reduzierung des Unterrichtsausfalls ist für alle Hamburger Schulen ein wichtiges Ziel, das kontinuierlich verfolgt wird ... soll Vertretungsunterricht in seiner Qualität und Zielsetzung dem regulären Fachunterricht entsprechen, muss sich aber nicht auf den jeweils aktuellen Stoff des zu vertretenden Fachunterrichts beziehen. Im Ausnahmefall kann der zu vertretende Unterricht auch in einem anderen Fach erteilt werden.“ Als ein alternatives Angebot zu ausgefallenem Unterricht benennt der Senat den „Unterricht in besonderer Form.“ Ich frage den Senat: Unterricht in besonderer Form ist kein Vertretungsunterricht und kein unterrichtsersetzendes Angebot. Unterricht in besonderer Form bezeichnet alle geplanten Unterrichte, die das Lernen in den einzelnen Fächern, Aufgabengebieten und sozialen Kompetenzerwerben durch vielfältige Angebote in besonderer Form unterstützen. Dazu gehören das Lernen an außerschulischen Lernorten, Exkursionen, Theater- und Museumsbesuche, Betriebspraktika und Schulfahrten. Der Unterricht in besonderer Form weicht vom Stundenplan ab, verfolgt aber immer ein von Lehrkräften vorbereitetes und begleitetes Unterrichtsangebot im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele der Jahrgangsstufe, das für die Schülerinnen und Schüler das Lernen in besonderer Form lebensnah, anschaulich und lebendig macht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was genau verbirgt sich hinter dem unterrichtsersetzenden Angebot „Unterricht in besonderer Form“? Bitte sämtliche Angebote, die darunter zu subsumieren sind, angeben. Siehe Vorbemerkung. 2. Gehört es zur gängigen Praxis von Schulen, ausgefallenen Unterricht auch durch außerschulische Angebote in den regulären Schulferien auszugleichen ? Nein. Wenn ja, a. welche Schulformen betrifft dies und in welchem Umfang passiert dies? Bitte im Einzelnen unter Nennung der Schule und des entsprechenden Angebotes aufführen. b. sind dies freiwillige Angebote oder werden Schüler/-innen gezielt angesprochen und zur verpflichtenden Teilnahme aufgefordert? Drucksache 21/4112 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. wer führt diese Angebote durch? Wie sieht die Qualifikation des Lehrpersonals aus und wie gestaltet sich die Bezahlung? d. in welchem Stundenumfang über welchen Zeitraum finden diese Angebote statt? e. werden mehrere Fächer angeboten? Wenn ja, findet dies zeitgleich oder nacheinander statt? f. in welcher Weise wird gewährleistet, dass der ausgefallene Lernstoff auch wirklich in gewohnter pädagogischer Didaktik und Methodik vermittelt wird? g. wie wird eine Qualitätssicherung der getroffenen Maßnahmen gewährleistet? Entfällt. 3. Gehören zu den unterrichtsersetzenden Maßnahmen auch Schulbriefe an die Eltern, in denen Empfehlungen hinsichtlich einer „selbstzuveranwortenden individuellen Förderung“ gegeben werden? Nein. Wenn ja, a. Wie viele dieser Fälle sind seit dem Jahr 2015 bekannt? Bitte nach Anzahl und Schulen auflisten b. Wie bewertet die zuständige Behörde diese Praxis? Entfällt. 4. Wie viele Schüler/-innen in Hamburg besuchen zusätzlich zu den regulären Unterrichtsstunden privaten Nachhilfeunterricht und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor, dies entscheiden die Eltern. 5. Wie hat sich die Zahl der Institute für außerschulische Unterrichtshilfen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.