BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4116 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 18.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Goldener Handschlag am Hamburger Flughafen? Am 15.04.2016 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ über die drastisch gestiegenen Vorstandsgehälter der Flughafen Hamburg GmbH. Demnach haben sich die Bezüge der zwei Geschäftsführer von 651.000 Euro in 2013 um 35,7 Prozent auf 889.000 Euro in 2015 erhöht. Diese Steigerung ist umso verwunderlicher, als dass das Mandat des Geschäftsführers Pollety bereits am 20.02.2015 zum 30.04.2015 niedergelegt wurde. Dieser Sachverhalt wirft die Frage auf, wie die enorme Steigerung der Geschäftsführerbezüge in 2015 zustande kommt und sich die Jahressumme auf die beiden Geschäftsführer verteilt. Es ist zu klären, ob die Bezüge des Geschäftsführers Poletty auch nach Vertragsende weitergezahlt wurden oder inwiefern es Abfindungszahlungen gab, die die enorme Höhe erklären. Bedauerlicherweise ist die Flughafen Hamburg GmbH nicht das einzige Unternehmen, bei welchem Bezüge für Geschäftsführer/Vorstände offenbar weitergezahlt werden, obwohl die betreffende Person selbst um Vertragsauflösung gebeten hat. Ein weiterer Fall könnte der von Constantin von Oesterreich sein, über den aktuell verhandelt wird. Offiziell bat der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank AG um Aufhebung seines Vertrages. Ausscheiden wird er vermutlich im Juni 2016. Offensichtlich können Vorstände, nachdem sie um Vertragsaufhebung baten und zu einem gewissen Datum ihre Arbeit einstellen, trotzdem auf weitere Vergütung über dieses Datum hinaus hoffen. Dieser sogenannte goldene Handschlag ist für öffentliche Unternehmen nicht akzeptabel. Es ist verwunderlich , dass sich diese Fälle häufen, obwohl Bürgermeister Scholz (SPD) keine Gelegenheit auslässt, genau solches Verhalten zu kritisieren. Der Senat muss jetzt Aufklärung leisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich mit der Drs. 20/11657 verpflichtet, regelmäßig über die Vergütungsentwicklung sowie die einzelnen Vergütungsvereinbarungen der Vorstände sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Hamburger öffentlichen Unternehmen zu berichten. Dieser Verpflichtung ist er mit dem Vergütungsbericht 2013 (Drs. 20/13676) sowie dem Beteiligungsbericht und Vergütungsbericht 2014 (Drs. 21/2280) nachgekommen. Der Vergütungsbericht für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/4116 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Stimmen die Angaben aus dem Bericht im „Hamburger Abendblatt“ über die Steigerung der Geschäftsführergehälter bei der Flughafen Hamburg GmbH? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen . 2. Wie hoch war die Gesamtvergütung des Geschäftsführers Wolfgang Pollety jeweils in den Jahren 2011 – 2015? Bitte in die einzelnen Bestandteile seiner Vergütung untergliedern. Die Gesamtvergütung von Herrn Pollety, einschließlich einer Abfindung, betrug im Jahr 2015 506.811,36 Euro. Herr Pollety hat der Offenlegung ausschließlich der Gesamtbezüge zugestimmt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie hoch war die Gesamtvergütung des Geschäftsführers Michael Eggenschwiler jeweils in den Jahren 2011 – 2015? Bitte in die einzelnen Bestandteile seiner Vergütung untergliedern. Die Gesamtvergütung von Herrn Eggenschwiler betrug im Jahr 2015 367.448,00 Euro. Der Betrag gliedert sich auf in ein Jahresgrundgehalt von 250.000 Euro und eine variable Vergütung von 117.448 Euro. Herr Eggenschwiler hat der Offenlegung seiner Nebenleistungen nicht zugestimmt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Zu wann wurde der Vertrag des Geschäftsführers Pollety aufgelöst? Der Vertrag mit Herrn Pollety wurde zum 30. April 2015 aufgelöst. 5. Wurde die Vergütung des Geschäftsführers Pollety trotz Mandatsniederlegung weitergezahlt? Nein. a. Wenn ja, bis wann wird beziehungsweise wurde welcher Anteil des Geschäftsführergehalts gezahlt? Entfällt. 6. Gab es eine Abfindungs- oder Vertragsauflösungszahlung an Pollety? Ja. 7. Welche Gründe liegen für die Vertragsauflösung vor? a. Handelt es sich um eine freiwillige Vertragsauflösung? Zwischen der FHG und Herrn Pollety wurde einvernehmlich ein Aufhebungsvertrag geschlossen, der im Zusammenhang mit der Niederlegung des Mandats als Geschäftsführer der FHG steht. Über die von der FHG veröffentlichten Pressemitteilung vom 20. Februar 2015 hinausgehende Details unterliegen der Vertraulichkeit. 8. Woraus resultiert die enorme Steigerung der Bezüge beider Geschäftsführer in 2015? Bitte im Detail benennen? Siehe Antwort zu 6. sowie Vorbemerkung.