BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4124 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Tiefbunker am Hauptbahnhof  Die Reisequalität am Hauptbahnhof leidet bekanntlich seit Jahren an der räumlichen Enge der Anlagen und der damit einhergehenden Überfüllung durch die kontinuierlich steigende Anzahl der Reisenden. Nunmehr haben auch der Senat und die Bahn diese Problematik erkannt und umfangreiche Untersuchungen zur Abhilfe eingeleitet. Zunächst erfolgen Untersuchungen der Verkehrsströme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Auch eine Expertise zum baulichen Zustand der Steintordammbrücken wurde bereits veranlasst. Erste Überlegungen zur Kapazitätserweiterung des Hauptbahnhofs kursieren in den beteiligten Behörden und Fachgremien. Auffällig ist dabei die Tendenz der Verwaltung, viele Ideen aufgrund vermeintlicher Sachzwänge vorab als unrealistisch zu betrachten. Dabei ist es regelmäßig bei derartigen, grundlegenden Problemstellungen wichtig, groß zu denken und sich nicht vorzeitig durch Einschränkungen in der Kreativität für eine Gesamtlösung zu begrenzen . Westlich der heutigen Bahnhofshalle befindet sich bekanntlich ein Tiefbunker aus dem Zweiten Weltkrieg. Dieser Bunker wird bei den bisherigen Lösungsansätzen immer als unantastbar eingestuft und verhindert somit eine Erweiterung des Bahnhofs nach Westen, etwa in dem Rahmen, wie dies in den Achtzigerjahren mit dem Tunnelbahnhof für die S-Bahn (heutige Gleise 1 und 2) nach Osten erfolgte. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Liegen für den Tiefbunker genaue Bestandpläne vor? Wenn ja: bitte beifügen oder angeben, wo diese einsehbar sind. 2. Wo befindet sich der Tiefbunker genau (im Bezug zur heutigen Bahnhofshalle ) und in welchen Ausmaßen erstreckt er sich (Länge, Tiefe, Breite, Abstand zum Deichtortunnel)? 3. Für welchen Zweck wurde der Bunker einst gebaut und welche Kapazität hatte er? 4. In welcher Trägerschaft befindet sich der Bunker heute? 5. Welchen Zweck erfüllt der Bunker heute? 6. Welche Kosten verursacht der Unterhalt des Bunkers derzeit jährlich? 7. Wann wurde zum letzten Mal überprüft, ob der Bunker heute noch erforderlich ist und mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/4124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Sind die vorstehend angeführten Sachverhalte nach der aktuellen Auffassung des Senats auch aus heutiger Sicht noch maßgeblich? 9. Wurde schon einmal konkret fachlich untersucht, inwieweit ein Abriss des Bunkers technisch möglich ist und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? 10. Wer hat das Gutachten gegebenenfalls in Auftrag gegeben und durch wen erfolgte die Untersuchung? 11. Wann erfolgte gegebenenfalls diese Untersuchung und lässt sich das Ergebnis aus heutiger Sicht noch aufrechterhalten? 12. Gibt es gegebenenfalls zwischenzeitlich neue Erfahrungen oder Technologien , die einen Abriss heute möglich erscheinen lassen? 13. Welche Kosten für den Abriss des Bunkers würden aktuell entstehen? Könnten gegebenenfalls dafür zusätzliche, externe Mittel eingeworben werden? Der dreistöckige Bunker befindet sich unter dem westlichen Bahnhofsvorplatz und reicht von der Wandelhalle im Norden bis zum Südsteg. Er wurde für Zivilschutzzwecke gebaut, hatte eine Kapazität von rund 2.700 Schutzplätzen, steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird derzeit von dem Verein „Hamburger Unterwelten e.V.“ genutzt, der dort Ausstellungen und Führungen organisiert und die laufenden Betriebskosten direkt mit dem Bund abrechnet. Bauzeichnungen mit detaillierten Maßen liegen nicht vor. Die vorhandenen Bestandspläne können im Bezirksamt Hamburg -Mitte eingesehen werden. Ihre Vorlage im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. Im Übrigen verfügt der Senat hierzu über keine weiteren Informationen und hat sich hiermit nicht befasst.