BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4125 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 19.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradzähler  Am 10.10.2014 wurde an der Alster eine vollautomatische Fahrradzählsäule in Betrieb genommen. Mittels unterirdisch verlegter Induktionsschleifen sollen Anzahl und Richtung der passierenden Fahrradfahrer dokumentiert werden. Aktuell plant der Senat offenbar, weitere derartige Fahrradzähler im gesamten Stadtgebiet installieren zu lassen. Dabei soll in jedem der sieben Bezirke jeweils ein Fahrradzähler angeordnet werden. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Was hat die Installation der ersten Fahrradzählsäule an der Alster gekostet und welche Betriebskosten entstehen jährlich bei einer derartigen Anlage? Zu den Installationskosten siehe Drs. 21/3969. Die Betriebskosten liegen bei der genannten Anlage bei circa 250 Euro pro Jahr. 2. Welche Daten werden konkret mit einer solchen Zählsäule erfasst? Bitte ausführlich aufführen. Es wird rund um die Uhr und richtungsbezogen die Anzahl der Fahrräder erfasst, die den Radweg auf Höhe der Zählsäule passieren. 3. Wie wird verhindert, dass Fußgänger, Hunde, Skateboarder, Rollstühle oder Kinderwagen von den Induktionsschleifen erfasst und als Fahrradfahrer gezählt werden? Siehe Drs. 21/1791. 4. Für den Fall, dass sich dies nicht vermeiden lässt: Mit welcher Fehlerquote rechnet man dabei und wie wurde die Fehlerquote empirisch ermittelt? Siehe Drs. 21/3969. 5. Wer innerhalb der Verwaltung ist für die Sammlung und Auswertung der Daten des Fahrradzählers zuständig? Die Radverkehrszählsäule wurde auf Initiative des Bezirksamtes Hamburg-Mitte eingerichtet . Derzeit werden dort die Daten gesammelt und ausgewertet. Im Zuge der geplanten Einrichtung eines Netzes aus automatischen Dauerzählstellen (siehe Drs. 21/4062) ist vorgesehen, die Sammlung und Auswertung der Daten bei der für die Verkehrsdatenhaltung zuständigen Behörde zu konzentrieren. Drucksache 21/4125 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Erkenntnisse über die Auslastung des jeweiligen Radweges lassen sich aufgrund der gesammelten Daten erzielen? Der Radweg ist mit durchschnittlich knapp 6.000 und an Spitzentagen bis zu 15.000 Radfahrerinnen und Radfahrern sehr hoch frequentiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/4109. 7. Inwiefern können die Daten auch in Fragen des Ausbaus des gesamten Radwegenetzes zurate gezogen werden? Die Daten lassen eine Trendaussage zum gesamten Hamburger Radverkehrsaufkommen zu, da es sich um eine der wichtigsten Zulaufstrecken für den Radverkehr in die Hamburger Innenstadt handelt. 8. Inwieweit wurden die in den zurückliegenden 18 Monaten gesammelten Daten und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse bereits konkret für die Weiterentwicklung des Radwegenetzes verwendet? Bitte ausführlich aufführen . Falls nein: warum nicht? Die Daten wurden in der Vergangenheit als auch derzeit für die Projekte „Alster Fahrradachsen “ und „Hohenfelder Bucht“ verwendet. Ziel ist es, die Höhe des Radverkehrsaufkommens genauer zu analysieren und Hinweise für die künftige Gestaltung und Dimensionierung der Radverkehrsanlagen in diesem Bereich zu erhalten. 9. Nach welchen Gesichtspunkten soll denn die Aufstellung der zusätzlich geplanten Zählsäulen erfolgen? 10. Welche Kosten werden für die Anschaffung der zusätzlichen Zählsäulen eingeplant? Siehe Drs. 21/3969. 11. Welche Kosten werden jährlich für den Betrieb der Anlagen sowie die Sammlung und Auswertung der Ergebnisse anfallen? Die Betriebskosten werden vom Ergebnis der Ausschreibung abhängig sein und sind insofern noch nicht bekannt. 12. Der Bund der Steuerzahler hält die Fahrradzähler für einen teuren Marketing -Gag, was lässt sich vom Senat dieser These entgegenhalten? Siehe Drs. 21/3969. 13. Hat der Senat schon einmal ermittelt, welche Kosten alternativ für die Beauftragung einer gutachterlich zertifizierten Stelle anfallen würden, um eine repräsentative Befragung der Hamburger Radfahrer durchzuführen ? Wenn nein: warum nicht? 14. Teilt der Senat die Auffassung, dass sich durch eine Befragung qualitativ erheblich aussagekräftigere Ergebnisse für den Ausbau des Radverkehrs in Hamburg erzielen ließen, als durch rein quantitativ wirksame, automatische Zählstellen? Siehe Drs. 21/3969. Befragungen sind sinnvolle Ergänzungen, die allerdings Zählungen nicht ersetzen können. Es werden deshalb vielfältige Erkenntnisse aus zahlreichen Quellen bei der Planung herangezogen. Diese sind zum Beispiel Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Fahrrad-Monitor Deutschland 2015 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/fahrradmonitor -deutschland-2015.pdf?__blob=publicationFile Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC): Fahrrad-Klimatest 2014 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4125 3 http://www.adfc.de/fahrradklima-test Bei der Durchführung einzelner Verkehrsprojekte haben Befragungen in den entsprechenden Bezirken stattgefunden. So wurden im Rahmen der Erarbeitung bezirklicher Radverkehrskonzepte in Altona, Wandsbek und Bergedorf internetgestützte Beteiligungsverfahren zur Erlangung von Hinweisen auf Potenziale und Mängel in den Radverkehrsnetzen durchgeführt. Informationen über die Befragung in Wandsbek stehen jedoch unter folgender Internetadresse bereit: http://www.hamburg.de/wandsbek/ radverkehrskonzept/. Im Rahmen des Projektes „Alsterfahrradachsen“ fand an mehreren Tagen im März 2014 eine Befragung von Radfahrerinnen und Radfahrern an mehreren Orten rund um die Außenalster statt. Die Ergebnisse können unter http://www.hamburg.de/ contentblob/4341652/9209dd09388955090edfdb928cf0fb7b/data/pm-10-07-2014- fahrradachsen.pdf eingesehen werden.