BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/413 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Schreiber (SPD) vom 05.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Schwarzbauten im Stadtteil Finkenwerder Im Stadtteil Finkenwerder sorgt bereits seit Jahren die fortgesetzte Errichtung eines offenkundig nicht genehmigten Baues am Finkenwerder Norderdeich 136 (siehe anhängende Abbildung) für Unmut in der Bevölkerung. Die örtlichen Gremien waren mit dem Fall bereits mehrfach befasst, die zuständige Bauprüfabteilung hat mehrere Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet. Trotzdem scheint der Eigentümer an seinem mutmaßlichen „Schwarzbau“ nach Belieben weiterzubauen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände wurden bezüglich der genannten baulichen Anlage eingeleitet? Zehn Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände wurden seit 2008 eingeleitet . 2. Wie viele Verfahren wurden bereits rechtskräftig abgeschlossen und wie? Wie viele Verfahren sind noch in welchem Verfahrensstadium anhängig? Sieben Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sind abgeschlossen:  Zwei Verfahren nach Anhörung, weil die ungenehmigte Anlage beseitigt beziehungsweise die ungenehmigte Nutzung eingestellt wurde.  Zwei Verfahren wurden durch ein neues Verfahren ersetzt.  Drei Verfahren wurden eingestellt, nachdem Bauanträge eingereicht und beschie- den wurden. Drei Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sind noch nicht abgeschlossen :  Ein Verfahren, bei dem zwar ein rechtskräftiger Widerspruchbescheid zu einer Beseitigungsanordnung vorliegt, der Anordnung jedoch bisher nicht nachgekommen wurde. Vom zuständigen Bezirksamt wurde ein Zwangsgeld erhoben.  Zwei Verfahren, die beim Verwaltungsgericht anhängig sind. 3. Wurde eine Baueinstellung nach § 75 Absatz 1 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) angeordnet? Wenn nein: bitte begründen. Wenn ja: Wurden die Bauarbeiten trotz der angeordneten Einstellungen fortgesetzt? Drucksache 21/413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Kam § 75 Absatz 2 HBauO zur Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Ja, es wurden insgesamt vier Anordnungen zur Einstellung verschiedener Bauarbeiten erlassen. Einer Anordnung wurde nicht nachgekommen. Nach Erhebung eines Zwangsgeldes wurden dann keine weiteren Verstöße festgestellt. Deshalb kam § 75 Absatz 2 HBauO nicht zur Anwendung. 5. Wurden die rechtskräftigen Entscheidungen vom Bauherrn umgesetzt? Wenn nein: Wurden oder werden Zwangsmittel angewandt? Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 2.