BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4131 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 19.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Konkurrenz belebt nicht immer das Geschäft − Neue Straßenmagazine in Hamburg Straßenmagazine wie „Hinz & Kunzt“ nehmen eine wichtige Aufgabe wahr. Sie machen zum Beispiel an zentralen Orten unserer Stadt auf die Probleme obdachloser Menschen aufmerksam, indem an diesen Orten die Magazine verkauft werden. Doch dies funktioniert nicht einfach so. Die Verkaufsplätze sind reglementiert und bedürfen einer Erlaubnis des zuständigen Bezirksamtes . Inzwischen soll an einigen Orten das Straßenmagazin „Straßen Journal“ verkauft werden, dessen Genehmigung laut Medienberichterstattung aber noch im Bezirksamt Mitte geprüft wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welcher Genehmigungen bedarf ein Straßenmagazin? Wo und wofür werden diese beantragt? 2. Wer kontrolliert die Verkäufer, ob eine Erlaubnis vorliegt? Wie lange sind die Erlaubnisse gültig? In welchen zeitlichen Abständen werden sie kontrolliert ? 3. Welche Stadtmagazine sind derzeit in Hamburg genehmigt (bitte nach Bezirken auflisten)? Ein Straßenmagazin, das zu gemeinnützigen Zwecken nicht kommerziell vertrieben wird, ist als sogenannter kommunikativer Gemeingebrauch anzusehen und bedarf keiner Genehmigung. 4. Ist es zutreffend, dass derzeit im Bezirksamt Hamburg-Mitte die Genehmigungsfähigkeit des Straßenmagazins „Straßen Journal“ geprüft wird? Ist ein derartiges Prüfungsverfahren auch an anderen Bezirksämtern anhängig? Wenn ja, an welchen? Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte prüft, ob die genannte Publikation die Voraussetzungen des nicht kommerziellen Vertriebs zu gemeinnützigen Zwecken und damit der Genehmigungsfreiheit erfüllt sind, oder ob es sich um Verstöße handelt. Parallele Prüfungen zu diesen Fragen durch mehrere Bezirksämter sind nicht erforderlich und finden deshalb nicht statt. Eine abschließende Bewertung durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte liegt noch nicht vor. 5. Ist es zutreffend, dass das „Straßen Journal“ trotz noch ausstehender Genehmigung bereits verkauft wird? Wenn ja, an welchen Plätzen? Tut das zuständige Bezirksamt etwas dagegen ? Drucksache 21/4131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Ja, nach bisheriger Kenntnis nur im Bereich des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Der erste Vorsitzende des Vereins „Straßen Journal Deutschland e.V.“ hat dazu erklärt, dass der Verkauf lediglich auf privaten Flächen mit dem Einverständnis der darüber Verfügungsberechtigten stattfindet. Vor Abschluss der rechtlichen Prüfung wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Maßnahmen gegen den Verkauf des Magazins treffen .