BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4136 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 20.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Auftritte von Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum auf den HAMBURGER HAFENGEBURTSTAGEN (II) Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das größte Hafenfest der Welt, so verlautbart es das offizielle Portal der Hansestadt. Jedes Jahr strömen an einem Wochenende im Mai über 1 Million Menschen nicht nur aus der Metropolregion , sondern aus dem gesamten Bundesgebiet an die Elbe zwischen HafenCity und dem Museumshafen Övelgönne. Das traditionelle maritime Erlebnis hat für jedermann etwas parat: von einem Gottesdienst über verschiedene Attraktionen rund um das Thema Schiff bis hin zu einem vielseitigen kulinarischen Angebot und Aktionen für Familien, dargeboten von über 500 Schaustellern und Veranstaltern. Als Anziehungspunkt an diesem besonders attraktiven Teil der Elbe genießen Touristen aus aller Welt das Programm auf der knapp vier Kilometer langen „Hafenmeile“. Zahlreiche Bühnen mit Live-Musik für musikalische Darbietungen unterschiedlicher Genres sind hier aufgebaut. Diese Bühnen ziehen an allen Tagen bis in die Nacht hinein Feiernde, tagsüber auch Familien, Kinder und Jugendliche an. Das gegenwärtige Konzept ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Jedoch darf angezweifelt werden, ob die Besucher der Hafengeburtstage darüber ausreichend informiert sind und es gutheißen können, dass auf einer Fläche des Hafengeburtstages Musik mit äußerst fragwürdigen Inhalten gespielt wird. Denn auf der „Jolly Roger Bühne“ treten seit Jahren Musikgruppen aus dem extrem linken Spektrum auf. Bereits zum letzten Hafengeburtstag wies die AfD in der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/536) explizit auf die langjährige Teilnahme dieser Musikgruppen hin. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist als Veranstalterin mit der Durchführung der Hamburger Hafengeburtstage beauftragt. Erneut werden dieses Jahr auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Hamburg extrem linke Musikgruppen angekündigt. Für die gesamten vier Tage treten diese Gruppen wieder einmal auf der Jolly Roger Bühne auf. Im Folgenden sind jene Musikgruppen beim kommenden Hafengeburtstag aufgeführt bei denen mittels Internetrecherche über allgemein zugängliche Quellen festgestellt worden konnte, dass sie bereits im Rahmen von Veranstaltungen extrem linker Gruppierungen angekündigt wurden beziehungsweise aufgetreten sind. Eine Vielzahl dieser Organisationen findet Erwähnung in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden der Länder und der entsprechenden Bundesbehörde. Drucksache 21/4136 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Erst am 9. April trat die Musikgruppe „1323“ im Rahmen eines antifaschistischen Festivals in Kiel auf, beworben von der sogenannten Antifaschistischen Aktion (Antifa). - Unter dem Motto „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ findet sich der Hinweis auf einen Auftritt der Musikgruppe „Kaput Krauts“ für den 12. November 2015. Das Konzert wurde als Solidaritäts-Konzert der Antifa ausgewiesen. - Auf dem antifaschistischen „Fight back Festival 2015“ in Nürnberg wurde die italienische Gruppe „NH3“ angekündigt. - „Narcolaptic“ wurde auf der Internetseite des von der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) organisierten Festivals in Köln letztes Jahr zu Pfingsten angekündigt. Die SDAJ steht als Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahe. - Die linksextreme Organisationen „VVN-BdA“ kündigte als Basisorganisator „Polkageist“ für den 9. Mai 2015 in Berlin an. - Das Logo der Musikgruppe „Wollepolle“ weist große Ähnlichkeit mit dem Logo der sogenannten Antifaschistischen Aktion auf. Am 31. März 2015 veröffentlichten Wollepolle auf ihrer Facebook-Seite einen Leitfaden des Vereins „Rote Hilfe“. - Am 13. September 2014 wurden „Dorks“ von der Antifa in Gotha angekündigt . Das Konzert wurde als Solidaritäts-Konzert ausgewiesen. - Im gleichen Zusammenhang wurden „Trouble Orchestra“ am 22. Februar 2013 in Jena angekündigt. - Auf der Internetseite der Antifa Hamburg-Bergedorf wurde „Violent Instinct “ für den 15. Januar 2011 angekündigt. - Die aus Hamburg stammende und seit Jahrzehnten bundesweit auftretende Musikgruppe „Slime“ war Gegenstand der Anfrage (Drs. 21/536) zum letzten Hafengeburtstag. Von dieser Gruppe stammen Lieder wie „Deutschland muss sterben“, „Wir wollen keine Bullenschweine“ oder auch „Polizei SA/SS“ und „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards). Das Lied „Deutschland muss sterben“ war 2011 auf der Jolly Roger Bühne des Hamburger Hafengeburtstags Teil des Bühnenprogramms. Frenetisch wurde der Refrain mit der Parole „Deutschland verrecke“ begonnen und beendet. So ist die Gruppe „Slime“ dieses Jahr nach als letzter Auftritt auf der Jolly Roger Bühne vorgesehen und offenbar als Hauptattraktion zu werten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat sollte durch die vorangegangene Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/536), welche explizit auf die kontinuierlich stattfindenden Auftritte von Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum hinweist, Kenntnis haben beziehungsweise sensibilisiert worden sein. Der Senat kann sich somit nicht auf Nichtwissen berufen. Der Stadt und der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sind das Bühnenprogramm und die Musikgruppen im Vorfeld bekannt. Selbst wenn der Betreiber der Bühne verantwortlich für die Musikauswahl ist, kann sich der Veranstalter (BWVI) nicht aus seiner Gesamtverantwortung lösen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4136 3 1. Teilt der Senat die Ansicht, dass Veranstaltungsformate staatlicher Stellen , auf denen Gruppen mit extremistischen Inhalten auftreten, sich grundlegend verbieten? a. Wenn ja, warum treten diese Gruppen weiterhin auf? b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise warum hat der Senat beziehungsweise die BWVI sich damit nicht beschäftigt? c. Ist der Senat beziehungsweise die BWVI der Ansicht, dass Auftritte von extremistischen Musikgruppen dem Image der Stadt, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und dem Hamburger Hafengeburtstag schaden? Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, warum nicht? 2. Wie bewertet der Senat folglich Musiktexte, in denen Exekutivorgane des Staates, wie die Polizei, verunglimpft/angegriffen werden? Der Senat ist bereits zu dieser Frage mit den vergangenen Schriftlichen Kleinen Anfragen, wie Drs. 21/536, in Kenntnis gesetzt worden. Demzufolge sollte der Senat sich damit befasst haben. Wenn nein, warum hat sich der Senat beziehungsweise die BWVI damit immer noch nicht auseinandergesetzt beziehungsweise befasst? Aus Sicht des Senates ist maßgeblich, ob verbale Angriffe auf Organe des Staates die hierfür bestehenden gesetzlichen Grenzen überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass den staatlichen Organen verbale Angriffe im Vorfeld nicht bekannt sein und folglich keine Verbote ausgesprochen werden können. Insofern sollten aus Sicht der zuständigen Behörden Auftrittsverbote für Musikgruppen nur aufgrund der dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren erfolgen. Keine der angemeldeten Musikgruppen unterliegen derzeit einem solchen Verbot. Im Übrigen siehe Drs. 21/536. 3. Welche Lieder der Musikgruppe „Slime“ sind Teil des Bühnenprogramms auf dem diesjährigen Hafengeburtstag? Es besteht keine Verpflichtung des Subveranstalters, die Lieder der Musikgruppen oder ihre Texte zur Genehmigung vorzulegen. 4. Wurde die BWVI von anderen staatlichen Stellen über die besagten Musikgruppen beziehungsweise deren Unterstützerumfeld informiert, beispielsweise über sogenannte Bandprofile bei den mit Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden? Wenn ja, jeweils von welchen Stellen, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt? Nein. Die BWVI vergibt als Gesamtveranstalter größere Flächen an Subveranstalter , die zum Teil mit Dritten kooperieren. Die zuständige Behörde hat für das Jahr 2015 einen Vertrag mit dem Büro Schölermann GbR für die Subveranstaltung HAFENROCK geschlossen, deren Bestandteil die Jolly Roger Bühne war. Die Subveranstalter zahlen Nutzungsentgelte an die zuständige Behörde. 5. Wer sind/ist die/der Subveranstalter und gegebenenfalls Dritten der Jolly Roger Bühne 2016? Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle mit dem/den Subveranstalter/n Kontakt beziehungsweise Gespräche aufgenommen, um über die auftretenden Musikgruppen und Textinhalte zu sprechen? a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und wie war das Ergebnis? Drucksache 21/4136 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Wenn nein, warum nicht beziehungsweise weshalb sieht die zuständige Behörde keinen Handlungs- beziehungsweise Gesprächsbedarf? Nein. Der Subveranstalter für die in Rede stehende Fläche „Hafenrock“ auf der Containerfläche ist die Firma Schölermann GbR. Das Innenverhältnis der diversen Bühnen zu dem Subveranstalter ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Warum hat die zuständige Behörde sich über die ganzen Jahre hinweg für den/die vermeintlich gleichen Subveranstalter entschieden? a. Auf welcher vertraglichen Grundlage beziehungsweise nach welchen Bestimmungen erfolgt die Vergabe der Flächen? b. Welche Auswahlkriterien beziehungsweise nach welcher Bewertung ist die Entscheidung für den/die besagten Subveranstalter getroffen worden? Bitte für die Jahre ab 2011 begründen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden Ausschreibung. Die Subveranstalterflächen für die Veranstaltungsjahre 2011 bis 2016 wurden jeweils im Sommer des Vorjahres in der Fachpresse ausgeschrieben. In den Jahren 2011 bis 2013 wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert ohne eine Vorwegdefinition einer bestimmten Fläche. Seit dem Jahr 2014 werden die verschiedenen Veranstaltungsflächen einzeln ausgeschrieben. Lediglich die Schölermann GbR hat sich für die Ausrichtung einer Subveranstaltung auf der Containerfläche bei der St. Pauli Hafenstraße beworben. Während bis 2013 vorrangig die Konzepte bewertet wurden, erfolgt seit dem Veranstaltungsjahr 2014 die Beurteilung der eingehenden Bewerbungen in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird die Bietereignung geprüft und dann das Veranstaltungskonzept inhaltlich bewertet. Zu den Bewertungskriterien siehe Drs. 21/449. Der/die geeignete Bewerber/-in mit dem besten Konzept darf die jeweilige Fläche für die Ausrichtung einer Subveranstaltung nutzen. Die Schölermann GbR erfüllt die Eignungskriterien. 7. Wie hoch waren die Nutzungsentgelte der/des Subveranstalter/s der Jolly Roger Bühne an die zuständige Behörde? Bitte für die Jahre ab 2011 aufführen. Die Angabe der Entgelte würde Aufschluss auf die Kalkulation der Leistung der Unternehmen geben. Dies ist mit Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse aus Wettbewerbsgründen nicht zulässig. 8. Hat es Überlegungen gegeben, den Subveranstalter zu wechseln? a. Wenn ja, welche Überlegungen hat es zu welchem Zeitpunkt gegeben und mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, warum nicht? c. Welche Möglichkeiten und Anlässe gibt es, um den Veranstalter zu wechseln? Bitte näher erläutern. Die Subveranstalterauswahl erfolgt im Ausschreibungsverfahren. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9. Welche weiteren Bewerber hat es für den Standplatz der Jolly Roger Bühne gegeben? Bitte für die Jahre ab 2011 aufführen. Siehe Antwort zu 6. Der Verein Ballkult und die Kneipe Jolly Roger in der Budapester Straße 44 in Hamburg erscheinen mit identischer Postanschrift. 10. Inwieweit sind der Verein Ballkult und die Betreiber der Jolly Roger Kneipe identisch? Welcher Zusammenhang besteht zur gleichnamigen Bühne auf dem Hamburger Hafengeburtstag? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4136 5 Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die besagten Musikgruppen spielen über vier Tage bereits zur Mittagszeit oder am Nachmittag. Damit werden viele Familien, Jugendliche und Kinder die Auftritte der Musikgruppen sehen müssen. Auf der Jolly Roger Bühne tritt auch die jugendliche Musikgruppe „St. Pauli Rock ´n´ Roll Kids“ auf. Das Durchschnittsalter beträgt eigenen Angaben nach elf Jahre. 11. Wie beurteilt es der Senat beziehungsweise die BWVI, dass Kinder und Jugendliche mit offenbar extremistischen Textinhalten konfrontiert werden und mit den Musikgruppen und dessen Unterstützerumfeld in Kontakt treten beziehungsweise treten könnten? a. Inwieweit gilt Selbiges für die Musikgruppe „St. Pauli Rock ´n´ Roll Kids“? Wurden die Eltern, Kinder und Jugendlichen über die antifaschistischen , extrem linken Musikgruppen und Textinhalte informiert beziehungsweise aufgeklärt? b. Wenn ja, von wem, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis ? Ob andere auf der Jolly Roger Bühne auftretende Gruppen das Programm der weiteren Gruppen verfolgen, obliegt deren Entscheidung. Die Namen der auftretenden Musikgruppen werden über das Programm der jeweiligen Bühnen veröffentlicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. c. Seit wann treten die „St. Pauli Rock´n´Roll Kids“ auf den Hamburger Hafengeburtstagen auf? Seit dem Jahr 2013.