BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4141 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 20.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Des Justizsenators Pläne zum Resozialisierungsgesetz Justizsenator Dr. Steffen hat gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ die Grundzüge seines geplanten Resozialisierungsgesetzes dargelegt, dessen Entwurf im Frühjahr 2017 präsentiert werden soll. Am 6. Juni 2016 wollen die Behördenleitungen der Justizbehörde sowie der BASFI ein entsprechendes Eckpunktepapier vorstellen. Da eine gelingende Resozialisierung der beste Opferschutz ist, ist eine Verbesserung des Übergangsmanagements sehr begrüßenswert. Doch nützen gesetzliche Regelungen und Ansprüche nichts, wenn nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die die Gefangenen vor und nach ihrer Haftentlassung umfassend unterstützen können. Dies sind neben den freien Trägern vor allem die Beschäftigten der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Entwurf des Resozialisierungsgesetzes ? 2. Welche Grundzüge sind darin konkret verankert? Das Landesresozialisierungsgesetz wird derzeit federführend von der Justizbehörde (JB) in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe erstellt. Am 6.6.2016 werden die Präsides beider Behörden erste Überlegungen hierzu der Fachöffentlichkeit im Rahmen einer gemeinsamen Fachtagung vorstellen. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3. Wer ist an der Erstellung beteiligt und welche Experten von außerhalb wurden bislang in jeweils welcher Form in die Beratungen einbezogen? Die Arbeitsgruppensitzungen mit Bediensteten der JB, der BASFI sowie des Fachamts Straffälligen- und Gerichtshilfe mit der Erwachsenen- und der Jugendbewährungshilfe sowie der Jugendgerichtshilfe und der Haftentlassenenhilfe finden wöchentlich statt. Darüber hinaus kommen themenbezogen dazu: - Weitere Bedienstete des Bezirksamts Eimsbüttel - Bedienstete der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) - Bedienstete der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - Vertreter des Landesverbandes Hamburger Straffälligenhilfe (LHS) Drucksache 21/4141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Weitere Mitarbeiter freier Träger: Integrationshilfen e.V., Rauchzeichen e.V., Aktive Suchthilfe, Rückenwind e.V., Beschäftigung und Bildung e.V., Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Jugendberufsagentur, Hamburger Fürsorgeverein - Vertreter der Wissenschaft Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Inwiefern finden die im Abschlussbericht der Fachkommission „Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg“ ausgesprochenen Empfehlungen Berücksichtigung? Die im Abschlussbericht der Fachkommission „Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg“ ausgesprochenen Empfehlungen sind Gegenstand der Beratungen. In welchem Umfang die dort ausgesprochenen Empfehlungen Berücksichtigung finden werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 5. Wie beurteilen die zuständigen Behörden die Ansiedelung der Sozialen Dienste der Justiz beim Bezirksamt Eimsbüttel und inwiefern planen sie eine Änderung? Die Ansiedlung der Sozialen Dienste der Justiz beim Bezirksamt Eimsbüttel im Jahr 2006 hat sich bewährt. Eine Änderung ist nicht geplant. 6. Inwiefern ist eine Verbesserung der Resozialisierung für Hamburgs Gefangene mit der geplanten Verlagerung des Jugendvollzuges nach Schleswig-Holstein in Einklang zu bringen? Grundsätzlich ist durch die ins Auge gefasste Verlagerung des hamburgischen Jugendvollzugs vom jetzigen Standort in Niedersachsen nach Schleswig-Holstein von gleichbleibenden Rahmenbedingungen auszugehen. Es ist das Ziel, die vorhandenen bewährten Angebote auch an den neuen Standorten fortzusetzen, um eine gelingende Resozialisierung zu ermöglichen. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 7. Wird sich die zuständige Behörde im Rahmen des ESF-Wettbewerbsverfahrens darum bemühen, eine Fortsetzung des erfolgreichen Projekts zum Übergangsmanagement in der JVA Billwerder „Begleitung Übergang in Freiheit – BÜF“ ab Januar 2017 zu sichern? Falls nein, weshalb nicht? Ja, siehe Drs. 21/4093. 8. Wie haben sich Anzahl und Besetzungsumfang der Bewährungshelferstellen in Hamburg im Erwachsenen- und Jugendbereich jeweils seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bitte pro Jahr zum Stichtag 31.12. nach Stellen -Soll und Stellen-Ist aufschlüsseln. 9. Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen gerichtlich Bewährungshilfe angeordnet wurde, seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bitte pro Jahr zum Stichtag 31.12. nach Erwachsenen- und Jugendbereich getrennt darstellen . 10. Wie hat sich die Anzahl der Klienten, die auf einen Bewährungshelfer kommen, seit dem Jahr 2013 entwickelt? (Bitte pro Jahr zum Stichtag 31.12. nach Erwachsenen- und Jugendbereich getrennt darstellen.) 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 EBH* JBH** EBH* JBH** EBH* JBH** Stellenbesetzungen (VZÄ) 34,69*** 18,39*** 36 18,88*** 35,04*** 17,21*** Stellen 36 19 36 19 37 19 Entwicklung Fallzahlen 3.011 709 2.752 659 2.831 570 Entwicklung Anzahl Klienten**** 86,79 38,60 76,44 36,80 80,79 35,20 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4141 3 * Erwachsenenbewährungshilfe (EBH) ohne konzentrierte Führungsaufsicht; zur konzentrierten Führungsaufsicht siehe Drs. 20/10512. ** Jugendbewährungshilfe (JBH) *** Die Differenzen zwischen dem jeweiligen Soll- und Ist-Wert ergeben sich aus laufenden Nachbesetzungsverfahren beziehungsweise aus individuellen Arbeitsreduzierungen. **** Die Zahlen beziehen sich auf die Anzahl der Klienten zum jeweiligen Stichtag. 11. Wie hat sich die Anzahl der Klienten mit hohem Unterstützungs- und/ oder Kontrollbedarf bei der Jugendbewährungshilfe seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bitte pro Jahr zum Stichtag 31.12. darstellen. Siehe Drs. 20/10512. Stichtag Anzahl der „Obachttäter“ JBH 31.12.2013 60 31.12.2014 65 31.12.2015 66 12. Inwiefern berücksichtigen die zuständigen Behörden angesichts der steigenden Anforderungen infolge des geplanten Resozialisierungsgesetzes im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 eine Erhöhung der Stellen bei der Bewährungshilfe? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 13. Die Haftentlassungshilfe richtet ihre Angebote an kurz vor der Entlassung aus der Strafhaft stehende oder gerade entlassene Personen, für die kein Bewährungshelfer bestellt ist, die aber Hilfe und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft benötigen und wünschen . a. Wie haben sich Anzahl und Besetzungsumfang der Stellen bei der Haftentlassungshilfe seit dem Jahre 2013 entwickelt? Bitte pro Jahr zum Stichtag 31.12. nach Stellen-Soll und Stellen-Ist aufschlüsseln. 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Stellenbesetzungen (VZÄ) 4 5 4,77 Stellen 5 5 5 b. Wie hat sich die Anzahl der Klienten in der Haftentlassungshilfe seit dem Jahre 2013 entwickelt? 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 752 844 1.000 Der Anstieg der Klientenzahlen ergibt sich aus dem Start des Projektes „Begleitung Übergang in Freiheit (BÜF)“ unter Federführung der Fachstelle Übergangsmanagement zum 01.07.2014.