BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4144 21. Wahlperiode 26.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 20.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Rot-Grün – Was wurde im Bereich Gleichstellung auf den Weg gebracht und welche Impulse sind zu erwarten? Die rot-grüne Koalition hat mehrere Änderungen in der Behördenstruktur beschlossen. Unter anderem den Wechsel der Abteilung Gleichstellung aus der Behörde für Justiz und Gleichstellung in die Behörde für Wissenschaft und Forschung. Seit April 2015 firmiert die Wissenschaftsbehörde mit dem Kürzel BWFG (Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung). Nach Mitteilung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung wurde inzwischen eine neue Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ eingerichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde die Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ eingerichtet und mit welcher Zielsetzung? Die Stabsstelle wurde mit Organisationsverfügung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) vom 19.6.2015 per 1.7.2015 eingerichtet. Die Anbindung als Stabsstelle erfolgte, um die grundsätzlichen und übergreifenden Aufgaben im Bereich Gleichstellung für die gesamte Stadt wahrnehmen zu können. Die Themen sind damit organisatorisch klar abgegrenzt von den fachlichen Aufgaben der BWFG im Wissenschafts- und Forschungsbereich. 2. Wo ist die Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ innerhalb der BWFG organisatorisch angesiedelt? In der BWFG ist die Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt direkt der Behördenleitung unterstellt. 3. Welche spezifischen Aufgabenbereiche werden gegenwärtig von der Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ betreut? Die Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt nimmt grundsätzliche und übergreifende ministerielle Aufgaben im Bereich Gleichstellung wahr. Dazu gehören insbesondere: - Prüfung aller Vorlagen für Senat und Bürgerschaft in gleichstellungspolitischer Hinsicht gemäß § 10a Geschäftsordnung des Senats - Beteiligung in Abstimmungsverfahren nach dem Hamburgischen Gremienbesetzungsgesetz (HmbGremBG) - Aufgaben im Zusammenhang mit der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister (GFMK) Drucksache 21/4144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Erarbeitung von Beiträgen und Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen des Bundes und der Länder insbesondere im Rahmen der Bundesratsbeteiligung - Erarbeitung von Senats- und Bürgerschaftsdrucksachen sowie Mitwirkung an Behördenabstimmungsverfahren - Stellungnahmen und Beiträge zu Parlamentarischen Anfragen und Bürgerschaftlichen Ersuchen - Erarbeitung von Informations- und Entscheidungsvorlagen und Redebeiträgen für die Behördenleitung - Ausarbeitung fachlicher Stellungnahmen - Analyse, Bewertung und Aufbereitung der aktuellen Fachthemen im Bereich Gleichstellung und sexuelle Vielfalt - Betreuung und konzeptionelle Fortentwicklung von Förderprojekten, die von Trägern außerhalb der Verwaltung durchgeführt werden – einschließlich Zuwendungssachbearbeitung und finanzieller Abwicklung - Aufgaben im Zusammenhang mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - Veranstaltungen im Bereich Gleichstellung - Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachbehörden auf Landes- und Bundesebene , mit internationalen Partnern auf internationaler Ebene sowie verschiedensten Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft im Bereich Gleichstellung und gleichgeschlechtliche Lebensweisen/sexuelle Identitäten - Entwicklung themenbezogener Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden - Mitwirkung in Rahmenprogrammen und übergreifenden Themen mit Fokus auf Einbringung gleichstellungspolitischer Belange (zum Beispiel Hamburger Fachkräftenetzwerk , Demografiekonzept, Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE), UN- Behindertenkonvention) - Aufgaben im Zusammenhang der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen 4. Welche Aufgaben sollen von der Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ im Konkreten zukünftig wahrgenommen werden ? Aufgabe der Stabsstelle ist es, sämtliche Aspekte einer umfassenden Gleichstellungspolitik einschließlich aktueller Entwicklungen auf Länder- und Bundesebene für die Behördenleitung vorzubereiten, zu koordinieren und zu begleiten. Neben den laufenden Aufgaben (siehe Ziffer 3) zählen hierzu insbesondere die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, die Erarbeitung und Umsetzung eines „Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ sowie der Ausbau regionaler und überregionaler Vernetzung. 5. Wer leitet die Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“? Siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/3391676/d79b9b5cbb45dd3f56d0900290337974/ data/organigramm-bwf-neu.pdf. 6. Wurde die Leitung der neuen Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ ausgeschrieben? a) Wenn ja; wann, wo, mit welcher Eingruppierung beziehungsweise Entgeltgruppe und mit welchem Text? b) Wenn nein; weshalb nicht? Leitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gleichstellung in der damaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung wurden in die damalige Behörde für Wis- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4144 3 senschaft und Forschung versetzt und dort als neue Organisationseinheit Stabsstelle geführt. 7. Welche Stellen der neuen Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ wurden a) behördenintern ausgeschrieben? b) extern ausgeschrieben? c) nicht ausgeschrieben? Die Stellenausschreibungen „Grundsatzaufgaben sexuelle Vielfalt und geschlechtliche Identitäten“ sowie „Querschnittsaufgaben sexuelle Vielfalt und geschlechtliche Identitäten “ erfolgten hamburgweit behördenintern. 8. Wie vielen und welchen Stellen mit welcher Besoldungs- oder Vergütungsgruppe sind gegenwärtig welche Aufgaben der Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ zugewiesen? 9. Wie viele Mitarbeiter sind für die Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ geplant und welche jährlichen Personalkosten fallen hierdurch insgesamt an? 10. Wie viele Mitarbeiter der Behörde für Justiz und Gleichstellung beziehungsweise der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung waren mit welcher Besoldungs- oder Vergütungsgruppe jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und im 1. Quartal 2016 für „Gleichstellung“ tätig und auf welche Summe beliefen sich die diesbezüglichen jährlichen Personalkosten? Der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt sind derzeit neun Stellen beziehungsweise 7,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zugewiesen. Neben der Leitung (Wertigkeit A 15) sind der Stabsstelle vier Stellen (beziehungsweise 3,5 VZÄ) mit der Wertigkeit A 14 beziehungsweise E 14, drei Stellen (beziehungsweise 1,75 VZÄ) mit der Wertigkeit A 13 beziehungsweise E 13 sowie eine Stelle mit der Wertigkeit A 9 zugewiesen. Auf den Stellen A 14/E 14 werden Grundsatzaufgaben (Gleichstellung/ Frauenförderung, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Zuwendungen, EU-Charten) und auf den A 13/E 13 Stellen werden analog dazu Querschnittsaufgaben wahrgenommen . Die Besetzung der A9-Stelle unterstützt bei der Aufgabenerfüllung der Querschnittsfragen und übernimmt Assistenzaufgaben. Für die Stabsstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ sind derzeit neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend Arbeitszeitanteilen von 7,25 VZÄ geplant. In der Behörde für Justiz und Gleichstellung waren von 2011 bis 2015 folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Klammer: VZÄ) zum Stichtag 31.12. (für 2015 mit Stichtag 30.6.2015 – siehe auch Antwort zu 1.) mit der jeweiligen Besoldungs- beziehungsweise Vergütungsgruppe tätig: Besoldungs-/ Entgeltgruppe 2011 2012 2013 2014 2015 (per 30.6) A 15 1 (1) 1(1) 1 (1) 1 (1) R 1 2 (1,5) 1 (0,5) 1 (0,5) A 14/E 14 3 (2,5) 4 (3,5) 4 (3,5) 4 (3,5) 4 (3,5) A 13/E 13 1 (0,25) 1 (0,25) 1 (0,25) 3 (1,75) 3 (1,75) A 12 1 (1) A 9 1 (1) 1 (1) 1 (1) 1 (1) 1 (1) 8 (6,25) 8 (6,25) 9 (7,25) 8 (6,25) 9 (7,25) Die Personalkosten wurden für die die Jahre 2011 bis 2015 mit folgenden Werten berechnet (in tausend Euro gerundet): 2011 2012 2013 2014 2015 371,8 369,3 438,4 375,1 446,0 Drucksache 21/4144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im 1. Quartal 2016 waren personalkostenrelevant folgende Mitarbeitende in der Stabstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ der BWFG tätig: Besoldungs-/ Entgeltgruppe Mitarbeitende VZÄ A 15 1 1 A 14/E 14 3 2,5 A 13/E 13 3 1,75 A 9 1 1,0 8 6,25 Die Personalkosten für das 1. Quartal 2016 belaufen sich auf insgesamt 102.652,77 Euro. 11. Wie viele und welche Stellen in Zusammenhang mit der Abteilung Gleichstellung wurden im Zeitraum 01. März 2015 bis 15. April 2016 neu geschaffen? 12. In welchem Umfang wurden Honorarkräfte für die Abteilung Gleichstellung in den Jahren 2014 und 2015 jeweils eingestellt und mit welchen Aufgaben? Bitte nach Jahren getrennt aufführen. 13. Wie viele Honorarverträge beziehungsweise zeitlich befristete Verträge sind derzeit in der Abteilung Gleichstellung der BWFG abgeschlossen und mit welchen Aufgaben? 14. Wie hoch war das Budget für Honorarverträge beziehungsweise zeitlich befristete Verträge für die Abteilung Gleichstellung in den Jahren 2014, 2015 und wie hoch ist das entsprechende Budget für das Jahr 2016? Bitte nach Jahren getrennt aufführen. 15. Welche Aufgaben der Abteilung Gleichstellung wurden seit März 2015 an Firmen beziehungsweise Träger ausgelagert (Outsourcing) und wie hoch waren beziehungsweise sind die jeweiligen Kosten? Keine.