BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4149 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommen erste Flüchtlinge aus Hamburg nach Schleswig-Holstein , Niedersachen und weitere nach Mecklenburg-Vorpommern? Anfang März berichteten Medien, dass sich Hamburg und Schleswig-Holstein darauf geeinigt hätten, die Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Kasernengelände in Bad Segeberg künftig gemeinsam zu nutzen. Bis zu 1.500 Flüchtlinge, die eigentlich laut Königsteiner Schlüssel Hamburg zugewiesen wurden, sollen auf Kosten der Hansestadt im nördlichen Nachbarland einquartiert werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ab wann und für wie lange gilt die Vereinbarung und was beinhaltet sie? 2. Wann sollen die ersten Flüchtlinge von Hamburg nach Bad Segeberg ziehen? 3. Welche Flüchtlinge kommen für einen Umzug nach Segeberg infrage? 4. Will der Senat alle vereinbarten Plätze nutzen? Wenn nein, warum nicht? 5. Zahlt er bereits für die Bereitstellung der Plätze oder nur für die reine Belegung? 6. Was bedeutet das für die Auslastung der Plätze in der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere den Abbau von Zelt- und Baumarktunterbringungen ? Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg streben für die Erstaufnahme von 1.500 Asylsuchenden, die nach § 46 Asylgesetz Hamburg zugewiesen werden, an, diese Personen für die Dauer von maximal sechs Monaten in einer Einrichtung in Bad Segeberg unterzubringen. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) erarbeiten zu diesem Zweck derzeit eine Verwaltungsvereinbarung, die planmäßig am 1. Juni 2016 in Kraft treten soll. Nach dem aktuellen Stand soll die Vereinbarung eine Laufzeit von zwei Jahren haben. In Schleswig-Holstein sollen Asylbewerber untergebracht werden, über deren Asylverfahren voraussichtlich nicht kurzfristig entschieden werden wird. Zahlungen erfolgen durch die Freie und Hansestadt Hamburg an Schleswig-Holstein erst nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung und der Mitteilung aus Schleswig-Holstein, dass die Einrichtung tatsächlich belegt und genutzt werden kann. Durch die Nutzung von Einrichtungen in den Nachbarländern können die Unterkünfte in Hamburg entlastet und die Unterbringung in prekären Unterkünften reduziert werden . Drucksache 21/4149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Auch mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern soll es Verhandlungen bezüglich einer Übernahme von Flüchtlingen aus Hamburg gegeben haben. Gibt es hier jeweils bereits eine Vereinbarung und was sieht diese vor beziehungsweise was ist Gegenstand der Verhandlungen ? Es gibt Verhandlungen über die Nutzung einer Liegenschaft und von Einrichtungen in Niedersachsen. Der derzeitige Verhandlungsstand lässt noch keine Aussage zur tatsächlichen Realisierbarkeit zu. Mit Mecklenburg-Vorpommern gibt es Gespräche zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge im Rahmen der Erstaufnahme, die sich jedoch noch nicht auf konkrete Einrichtungen beziehen.