BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/415 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 05.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Gefährdungslage durch das Bismarck-Denkmal Neustadt/St. Pauli sowie Kosten und Finanzierung der Sanierung des Bismarck-Denkmals/ Alter-Elbpark-Ensembles Das Bismarck-Denkmal im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli ist im Jahre 1906 errichtet worden. Nach 1939, als der Sockel einen Luftschutzbunker bekam, sind 2.200 Tonnen Beton dort hineingefüllt worden. Durch ein stetiges Auseinanderdrücken des Betons entsteht eine Verdrängungs- und Sprengkraft, die laut Senat einen hohen Gefährdungsgrad darstellt (Drs: 20/14134). Zudem ist durch die Veränderung der Statik die Standsicherheit des Bauwerks gefährdet, außerdem rostet das Bauwerk und ist rissig. In einer Schadensanalyse aus dem Jahr 2014 ist „eine mittlere bis schwere Beeinträchtigung der Standsicherheit“ festgestellt worden. Die Sanierungskosten des Denkmals wurden laut Drs. 20/13930 mit rund 5,8 Millionen Euro beziffert. Die Sanierung des Alten Elbparks, welcher ebenfalls erhebliche Mängel aufweist, soll weitere 6,5 Millionen Euro kosten. Der Deutsche Bundestag hat in seinen Beratungen zum Bundeshaushalt 2014 beschlossen, sich an dem Erhalt des Bismarck-Denkmals zu beteiligen und die Sanierungsmaßnahmen des Bismarck-Denkmals mit bis zu 6,5 Millionen Euro zu fördern. Grund für die Förderung sei die „geschichtliche Bedeutung “ des Ensembles. Über die Gestaltung des Denkmals wurde von Anfang an in der Hansestadt gestritten. Alfred Lichtwark, erster Direktor der Hamburger Kunsthalle, bezeichnete es beispielsweise als „peinvoll stilisiertes Götzenbild“ und der Komponist Rolf Liebermann nannte es „eine Scheußlichkeit sondergleichen.“ Die Jury, die sich für den kolossalen Entwurf von Hugo Lederer entschieden hatte, und aus der Alfred Lichtwark übrigens zuvor ausgestiegen war, urteilte dagegen, das Denkmal verkörpere „in treffender Weise (...) die sich im Volksbewusstsein allmählich vollziehende Steigerung der Gestalt Bismarcks ins Heldenhafte (...).“ Ich frage den Senat: 1. Welche Bundestagsgremien haben auf welcher Entscheidungsgrundlage über die Bereitstellung der Mittel zur Sanierung des Bismarck-Denkmals entschieden? 2. Wie lautet der Beschluss des Bundestages über die Bereitstellung der Mittel im Wortlaut und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung der „geschichtlichen Bedeutung“ durch den Bundestag? Drucksache 21/415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Bund hat bei Erfüllung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen (unter anderem einer Zusage Hamburgs über eine Komplementärfinanzierung und der Vorlage eines Anforderungsprofils für eine Minimal- und eine Maximallösung) die Förderung der Sanierung des Bismarck-Denkmals in Höhe von bis zu 6,5 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushalt 2014 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf der Basis der Haushaltunterlage-Bau (Kostenberechnung) etatisiert. Die Bewilligung der Zuwendung ist noch nicht erfolgt. Zu Details der Beschlussfassung des Bundestags über den Haushalt 2014 liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 3. Wie hoch sind nach aktuellem Stand die Sanierungskosten des Bismarck -Denkmals und woraus setzen sich diese zusammen? (Bitte einzelne Sanierungsmaßnahmen beziffern.) Die im Bundeshaushalt eingestellten Kosten decken die aktuellen Sanierungskosten der Haushaltsunterlage-Bau ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Planungen wird mit folgenden Kosten gerechnet: Kostengruppe Herrichten und Erschließen: 144.000 Euro Kostengruppe Bauwerk- und Baukonstruktion: 3.944.000 Euro Kostengruppe Technische Anlagen: 205.000 Euro Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke: 64.000 Euro Kostengruppe Baunebenkosten: 1.281.000 Euro Kostenvarianz: 327.000 Euro 5.965.000 Euro Zu den Maßnahmen im Einzelnen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4278214/data/bismarck-denkmal-instandsetzungpraesentation -gebauer-dl.pdf. 4. Beziffern diese ermittelten Sanierungskosten für das Bismarck-Denkmal die reinen, dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten oder wurden bereits eine mögliche gastronomische Nutzung oder weitere Ergänzungen miteinkalkuliert? Eine mögliche spätere Zugänglichkeit des Sockels (zum Beispiel für Ausstellungen) wurde einkalkuliert. 5. Wie hoch sind nach aktuellem Stand die Gesamtkosten für die Sanierung des Ensembles Bismarck-Denkmal und Alter Elbpark? 13 Millionen Euro. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mögliche finanzielle Risiken im laufenden Sanierungsprozess? Besondere Kostenrisiken werden zurzeit nicht gesehen. Für nicht genau planbare Positionen wurden entsprechende Ansätze in die Basiskosten eingerechnet. 7. Wann soll mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden? Voraussichtlich Ende 2015/Frühjahr 2016. 8. Welche Informationen gibt es über eine konkrete Gefährdungslage? Bitte aufschlüsseln nach a) Gefahr durch die Entstehenden Verdrängungs- beziehungsweise Sprengkräfte, b) Gefahr durch die mangelhafte Standsicherheit des Gebäudes. Gemäß einer Schadensanalyse vom Oktober 2013 ist die Tragfähigkeit und somit die Standsicherheit des Kuppelbauwerks aufgrund der eingetretenen und weiterhin möglichen Bewegungen der Fundamente nicht mehr gegeben. Die Standsicherheit der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/415 3 Trommel und somit der Statue ist zurzeit nur gering beeinträchtigt. Bei einem weiteren Auseinanderdriften bestünde die Gefahr des Absturzes von Bauteilen und damit eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Ergänzend siehe Antwort zu 3. 9. Gibt es Informationen, oder Einschätzungen über einen möglichen Zeitpunkt , an dem die Entladung der Verdrängungs- beziehungsweise der Sprengkräfte eintreten könnte? a) Welche Maßnahmen werden bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten zur Verhinderung des Eintretens eines solchen Falles ergriffen? b) Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, wenn es zu einer Entladung kommen sollte? Nein. Das Bauwerk darf bereits seit 2011 nicht mehr begangen werden. Im Übrigen ist und wird es gegebenenfalls gemäß § 3 Absatz 1 der Hamburgischen Bauordnung so gesichert, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleibt. 10. Wurden die Planungen zur Sanierung des Ensembles in einem Bürgerbeteiligungsverfahren bereits erörtert? Wenn ja: mit welchem aktuellen Ergebnis? Das Bürgerbeteiligungsverfahren bezieht sich auf den Alten Elbpark. In diesem Zusammenhang hat eine kritische Auseinandersetzung mit einer möglichen gastronomischen Nutzung stattgefunden. 11. Wie reagiert der Senat auf die Kritik, dass ein in der Öffentlichkeit sehr umstrittenes Bauwerk mit einem Budget von 5,8 Millionen Euro zu sanieren nicht gerechtfertigt sei? 12. Hat sich der Senat mit einer künstlerischen Umgestaltung des Denkmals befasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich damit nicht befasst. 13. Soll das Bismarck-Denkmal in seiner bisherigen Form erhalten bleiben? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, welche Veränderungen sind vorgesehen? Die Planungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen.