BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4156 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Carsten Ovens (CDU) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Studienprogramm für Flüchtlinge #Uni HH hilft – Welche Ergebnisse hat das Programm vorzuweisen? Im Sommersemester 2015 startete das Programm #Uni HH hilft, ein Programm zur Studienvorbereitung für Geflüchtete. An diesem Programm nahmen im WS fast 600 Geflüchtete teil (Artikel „Hamburger Abendblatt“ vom 25. Februar 2016 „Studienprogramm für Flüchtlinge geht in die zweite Runde“). Dieses Programm soll im WS 2016 fortgesetzt werden. Ziel des Programms ist es, den Geflüchteten zu helfen, den Weg in ein Regelstudium zu finden. Die studieninteressierten Flüchtlinge sollen mit Informationen, Beratung, Begleitung, Vorlesungen, Sprachkursen und Ähnlichem versorgt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Universität Hamburg hat das Programm #UHHhilft im Wintersemester 2015/2016 als Pilotprojekt gestartet. 539 Personen nahmen im ersten Durchlauf des Programms aktiv an den acht Modulen von #UHHhilft teil. Hiervon haben 243 Teilnehmende der ersten Kohorte im Januar 2016 mitgeteilt, dass sie an einem zweiten Semester zur Studienorientierung teilnehmen möchten. Darüber hinaus haben sich insgesamt 437 Personen für das Programm für das Sommersemester 2016 angemeldet, von denen alle eine Zusage erhalten haben. Hinsichtlich der Erfolgswirksamkeit von #UHHhilft sind verschiedene Erfolgskriterien relevant, die auf dem Weg in ein Regelstudium betrachtet werden müssen: Basisvoraussetzung für die meisten Bachelorstudiengänge ist, dass ein C1 Sprachzertifikat sowie die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorliegen. Integration durch Bildung findet somit auf unterschiedlichen Stufen statt und ist erfolgreich, wenn - Flüchtlinge aus der Isolation einer Erstaufnahme herausgeführt werden und Kontakte zu Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität knüpfen können, - die Entscheidung für einen Studienwunsch konkretisiert werden konnte, - Verbesserungen des Sprachniveaus in Richtung C1 erfolgt sind, - Bewerbungen auf ein Regelstudium vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg die Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe wurden Finanzmittel von der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung für die Durchführung dieses Programms 2015/2016 zur Verfügung gestellt? Es wurden Mittel in Höhe von 1.449.616 Euro bereitgestellt. Drucksache 21/4156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Aus welchen Nationen kamen die 600 Geflüchteten? Welchen Aufenthaltstitel hatten sie? (Bitte nach Aufenthaltstitel aufschlüsseln: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, Aufenthaltsgestattung et cetera.) Die Herkunftsländer der Teilnehmenden verteilten sich im Wesentlichen auf folgende Nationen: - Syrien: 369, - Afghanistan 130, - Iran: 108, - Irak: 34, - Eritrea: 17, - Palästinensische Gebiete: 15. Für die grundsätzliche Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums ist der Aufenthaltsstatus nicht ausschlaggebend. Die Universität Hamburg fragt den Aufenthaltstitel der studieninteressierten Flüchtlinge deswegen nicht ab. 3. Welche Eingangsvoraussetzungen gab es für die Teilnahme an dem Programm? In welcher Form wurden sie überprüft? Die Zulassungsvoraussetzung für das Programm waren „Deutsch mindestens auf B1- Niveau gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprache“ sowie das Vorliegen einer HZB im Herkunftsland. Die Sprachkenntnisse wurden über ein vorliegendes Zertifikat oder über einen Online-Sprachtest nachgewiesen. Zum Nachweis des Vorliegens einer HZB wurde eine Selbstauskunft akzeptiert. 143 Personen gaben im Sommersemester 2016 Sprachkenntnisse auf einem A-Niveau an und erreichten damit die Zulassungsbedingungen noch nicht. Nach Diskussion innerhalb der Universität wurde entschieden, diese Gruppe dennoch in die neu gebildeten Fachklassen einzuladen und in den ersten Wochen zu evaluieren, ob eine Beteiligung sinnvoll ist. 4. Wurde ein Sprachtest durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja. 344 Personen haben im Sprachenzentrum der Universität Hamburg einen Test absolviert. 173 Personen haben ein Eingangssprachniveau von B1 oder besser erreicht. 171 Personen haben ein Niveau von A2 oder niedriger erreicht. 5. Warum haben nur 200 Teilnehmer am Ende des Programms im WS 2015 ein Zertifikat erhalten? Aus welchen Gründen haben die übrigen 400 Teilnehmer kein Zertifikat bekommen? Alle Teilnehmenden des Programms #UHHhilft wurden zum Abschluss des Wintersemesters 2015/2016 zu einem persönlichen Evaluationsgespräch eingeladen. Alle Teilnehmenden , die der Einladung gefolgt sind, haben ein Zertifikat erhalten (insgesamt 243 Teilnehmende). Alle Teilnehmenden, die der Einladung bisher nicht gefolgt sind, können auch nachträglich noch ein Zertifikat erhalten, sofern ersichtlich ist, dass sie an den Aktivitäten des Programms teilgenommen haben. 6. Welche Leistungen und Kenntnisse wurden mit dem Zertifikat bescheinigt ? Welche Möglichkeiten werden den Zertifikatsinhabern eröffnet? Zugang zum Studium et cetera? Durch das Zertifikat wird die Teilnahme an dem Programm #UHHhilft im Wintersemester 2015/2016 bescheinigt. Eine Übersicht der Programmbausteine ist auf dem Zertifikat aufgeführt. Formal berechtigt die Bescheinigung zur Teilnahme an einer kostenlosen Prüfung der Schul- und Hochschulzeugnisse bei dem Anbieter uni-assist e.V. Des Weiteren ist die Bescheinigung indirekt auch eine Motivationshilfe für die Teilnehmenden , da sie eine erste Etappe zu einem Regelstudium erreicht haben. Es dient aber auch für Bewerbungsunterlagen auf einen Arbeitsplatz. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4156 3 7. Wurde eine Evaluation des Programms durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja, es findet eine laufende Projektevaluation anhand der in der Vorbemerkung genannten Kriterien statt, die auf dem Weg in ein Regelstudium betrachtet werden müssen. 8. Nach welchen Kriterien wurden die 100 Sprachkursplätze vergeben? Welche Qualifikationen hatten die Lehrkräfte? Wie viele Unterrichtsstunden wurden mit welchem Ergebnis im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erteilt? Im Wintersemester 2015/2016 wurden die verfügbaren Sprachkursplätze nach dem Losverfahren und somit Zufallsprinzip vergeben, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnisse über das zu erwartende Sprachniveau vorlagen. Das Kursniveau richtete sich nach dem Sprachniveau der Teilnehmenden. Eine Anpassung dieses Kriteriums wurde im Sommersemester 2016 vorgenommen. Im Sommersemester 2016 stehen insgesamt 150 Plätze für Intensivsprachkurse zur Verfügung. Die 150 besten Teilnehmenden des Einstufungstests Deutsch wurden zu den Sprachkursen eingeladen. Insgesamt existieren vier Kurse (zehn Stunden pro Woche) auf dem Sprachniveau B1 sowie zwei weitere Kurse (20 Stunden pro Woche) auf dem Sprachniveau B1/B2. Die Lehrkräfte wurden nach den bestehenden Kriterien zur Qualitätssicherung durch das Sprachenzentrum der Universität Hamburg ausgewählt. 9. Wie viele Einzelinterviews wurden geführt? Was passiert mit den Ergebnissen dieser Interviews? Wie wird sichergestellt, dass es keine Doppelungen zum Projekt W.I.R gibt? Zum Abschluss des Wintersemesters 2015/2016 wurden insgesamt 246 Auswertungsgespräche geführt. Darüber hinaus haben 290 Teilnehmende des Wintersemesters 2015/2016 einen Fragebogen zu ihrer Bildungsbiografie und zu ihrer Zukunftsperspektive ausgefüllt. Die vorliegenden Ergebnisse werden in einem Datensatz gespeichert und sind damit langfristig gesichert. Die Teilnehmenden wurden auf das Angebot des Projekts W.I.R aufmerksam gemacht und um die Zustimmung zum Datenaustausch gebeten. Eine Abstimmung zwischen den Verantwortlichen von #UHHhilft und W.I.R findet statt. 10. Wie viele Flüchtlinge konnten nach der Teilnahme an diesem Programm ein Regelstudium an der Uni HH aufnehmen? Was weiß der Senat über den Verbleib derjenigen Teilnehmenden, die kein Regelstudium an der Uni HH aufnehmen? 243 Teilnehmende haben mitgeteilt, dass sie gerne an einem zweiten Semester zur Studienorientierung teilnehmen möchten, um insbesondere die noch nicht vorliegenden Sprachkompetenzen auf C1 zu erlangen. Es bleibt abzuwarten, wie viele Personen aus diesem Kreis sich auf ein Regelstudium zum Wintersemester 2016/2017 bewerben werden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass für die meisten Studiengänge der Universität Hamburg nur eine Bewerbung zum Wintersemester möglich ist, eine frühere Bewerbung von Teilnehmenden aus dem Programm in der Regel auch gar nicht möglich ist. Zum Sommersemester 2016 hat eine Teilnehmende eine Zulassung für den Masterstudiengang „Human Ressource Management“ erhalten, den Studienplatz aber nicht angenommen. Fünf Teilnehmende des Programms haben erfolgreich die Aufnahmeprüfung für den Bachelorstudiengang „Sozialökonomie“ absolviert. Weitere Aussagen über den Verbleib sind erst nach dem Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2016/2017 möglich. 11. Wie wird die Nachhaltigkeit des Programms sichergestellt? Die Mittelverwendung ist auf einen ausreichend langen Zeitraum angelegt, um Strukturen zu entwickeln. Im universitären Kontext werden die Aktivitäten des Programms seit dem Start durch eine Arbeitsgruppe Flüchtlinge begleitet, an der sämtliche Statusgruppen beteiligt sind. Dies soll beibehalten werden. Es findet weiterhin eine enge Abstimmung mit den anderen Hamburger Hochschulen statt. Für 2016 ist geplant, an Drucksache 21/4156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der Universität Hamburg ein Koordinationszentrum für Flüchtlinge einzurichten. Diese Einrichtung soll übergreifend für alle Hamburger Hochschulen Informationsangebote für Flüchtlinge auf dem Weg in ein Regelstudium anbieten. Darüber hinaus bestehen Vernetzungen mit außeruniversitären Einrichtungen (zum Beispiel W.I.R und Studienkolleg ) und Kooperationen mit Akteuren der Arbeitsmarktpolitik sind in Vorbereitung.