BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4159 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe von Cateringleistungen für Flüchtlingsunterkünfte An den 39 Standorten der Zentralen Erstaufnahme mit derzeit rund 18.000 belegbaren Plätzen waren Ende März rund 15.000 Personen untergebracht. Mit Stand 31. März 2016 sind insgesamt 102 Folgeunterkünfte mit rund 19.400 Plätzen im Betrieb. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen basierend auf Angaben der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. (DRK HH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) und Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. (AWO), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Malteser) und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Johanniter) wie folgt: 1. Welche Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung werden durch einen Caterer versorgt? Die Versorgung der Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung ist der Drs. 21/3788 unter Berücksichtigung der Änderung beim Standort Rugenbarg, der inzwischen von der AWO Hamburg Dienste GmbH versorgt wird, zu entnehmen. Die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte sind auf die Selbstversorgung der Bewohner ausgelegt und werden nicht durch Caterer versorgt. Eine Ausnahme stellt die Wohnunterkunft Grüner Deich 8 dar, sie wird durch den Caterer PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH (PFLEGEN & WOHNEN) versorgt. 2. Welcher Dienstleister betreut jeweils wie viele Einrichtungen mit jeweils welchem Personaleinsatz? Zur Betreuung der Standorte durch die Dienstleister siehe Drs. 21/3788 unter Berücksichtigung der Änderung bei dem Standort Rugenbarg, der inzwischen von der AWO Hamburg Dienste GmbH versorgt wird. Der Personaleinsatz der Cateringfirmen, die als Dienstleiter tätig sind, ist nicht bekannt. 3. Art der Vergabe der Dienstleistung: a. Wie erfolgt/erfolgte jeweils die Vergabe der Cateringdienstleistungen für die einzelnen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung? (Bitte auch den Prozess erläutern.) b. Hat es öffentliche Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Cateringdienstleistungen gegeben? Drucksache 21/4159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? c. Haben Interessensbekundungsverfahren stattgefunden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? d. Sind die Vergabeentscheidungen anhand einer freihändigen Vergabe erfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang hat die Einholung von Angeboten stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? e. Wer ist jeweils für die Vergabe der Cateringdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften und Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zuständig? f. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Vergabe beziehungsweise Auswahl der Dienstleister und mit jeweils welcher Gewichtung gingen die Kriterien in die Vergabeentscheidung ein? g. Wann ist jeweils welche Vergabeentscheidung getroffen worden? h. Für welche Laufzeit erfolgte jeweils die Vergabe? (Bitte einzeln auflisten .) Die Zuständigkeit der Beauftragung von Cateringfirmen liegt bei den Betreibern, die nicht alle zur Ausschreibung verpflichtet sind. Die Vergabestelle des Betreibers f & w hat im Jahr 2014 einen Mehrpartnerrahmenvertrag über die Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsversorgung europaweit ausgeschrieben . Es wurde mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen . Sofern neue Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen versorgt werden müssen, findet zwischen den Rahmenvertragspartnern ein Wettbewerb statt, um zu entscheiden, wer den Zuschlag für den zusätzlichen Standort erhält. Die Kriterien für die Auswahl der Anbieter erfolgen zu gleichen Teilen anhand der Qualität und des Preises. Die Qualitätsbewertung erfolgt auf Basis von Konzepten. Die Zuschläge für die Rahmenvereinbarung sind am 27. Januar 2015 erteilt worden, die Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag sind seitdem fortlaufend mit der Eröffnung zusätzlicher Standorte geschlossen worden. Die Rahmenvereinbarung wurde für zwei Jahre vom 1. März 2015 bis 28. Februar 2017 mit zwei Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um jeweils ein Jahr bis längstens 28. Februar 2019 abgeschlossen . Für die Vergabe von Cateringleistungen in Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist die Einrichtungsleitung bei einem Auftragswert ab 10.000 Euro mit Beteiligung der Geschäftsführung des Landesbetriebs Erziehung und Bildung zuständig . Das DRK Harburg hat mit der Übernahme des Standortes der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Karl-Arnold Ring am 1. November 2014 von f & w auch den laufenden Vertrag mit dem Caterer PFLEGEN & WOHNEN übernommen. Alle neu geschlossenen Verträge zwischen dem DRK Harburg und PFLEGEN & WOHNEN erfolgten zu den bisherigen Konditionen mit einer befristeten Laufzeit bis zum Laufzeitende der jeweiligen Standorte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Die Malteser haben ebenfalls die Verträge im Betrieb übernommen. Die zukünftige Vergabe orientiert sich an den Kriterien Preis, Qualität (inklusive Art der Speisezubereitung), Flexibilität und Erfahrung zu jeweils gleichen Anteilen. Beim DRK HH erfolgt die Vergabe freihändig. Sofern zeitlich möglich, werden Angebote von verschiedenen Anbietern verglichen. Bei den Johannitern erfolgt die Vergabe freihändig auf Basis mehrerer Angebote. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4159 3 4. Kontrolle der Cateringdienstleistungen a. Finden Qualitätskontrollen der durch die Caterer gelieferten Produkte statt? Wenn ja, in welchem Umfang und Abständen? Wenn nein, warum nicht? b. Reicht das Personal der Veterinärämter, um eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen sicherzustellen? Die Kontrolle der von den Caterern in den Flüchtlingsunterkünften angebotenen Produkte ist Teil der staatlichen Lebensmittelüberwachung, die von den Fachämtern Verbraucherschutz , Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter risikoorientiert durchgeführt wird. Hierunter fallen auch anlassbezogene Probenahmen. Das Personal erfüllt seine Aufgaben mit der gebotenen Prioritätensetzung. Die Personalausstattung wird als ausreichend angesehen. c. Gibt es unterschiedliche Anforderungen an Caterer der Privatwirtschaft und an den Caterer von „PFLEGEN & WOHNEN“? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu 3. a. bis 3. h. 5. Auftragsvolumen der Cateringleistungen a. Wonach bemisst sich jeweils das Auftragsvolumen für die Vergabe der Dienstleistung? Das Auftragsvolumen ist abhängig von der tatsächlichen Anzahl der zu Verpflegenden . b. Wie hoch ist jeweils der Auftragswert der zu erbringenden Leistung für die Cateringdienstleitungen der einzelnen Einrichtungen? c. Welche Vergabeart und welcher Schwellenwert sind bei den jeweiligen Auftragswerten einschlägig? Der Auftragswert ist variabel, da der Wert sich ebenfalls nach der Anzahl der zu versorgenden Bewohner richtet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich zu verpflegenden Personen. Die Vergabe bei f & w wurde im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Absatz 5 lit h) VOL/A durchgeführt. Maßgebend war der zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltende Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 207.000 Euro. Aufgrund der nicht bestehenden Ausschreibungspflicht wurden die Auftragswerte von den Betreibern nicht vollständig ermittelt. Die Ermittlung des Auftragswertes ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht für alle Betreiber möglich. Der Auftragswert liegt bei dem DRK Altona monatlich bei circa 450.000,00 Euro, bei den Maltesern monatlich bei circa 110.000,00 Euro und bei der AWO monatlich bei circa 105.000 Euro. 6. Was kosten die Cateringdienste? a. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.03.2016 insgesamt Zahlungen für die Jahre 2015 und 2016 an die Cateringdienstleister geflossen? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Dienstleister.) Die Cateringunternehmen sind im Regelfall nicht Zahlungsempfänger der zuständigen Behörde. Daher ist eine Auswertung nach Unternehmen nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. b. b. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.03.2016 jeweils Zahlungen für die Jahre 2015 und 2016 an die Cateringdienstleister für jeweils welche Einrichtung der Flüchtlingsunterbringung geflossen? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Einrichtung.) Drucksache 21/4159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Für das Catering sind im Jahr 2015 Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 29.057.000 Euro entstanden. Eine Aufschlüsselung nach Standorten war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund der damaligen Erfassungsmethode nicht möglich. Ab dem Jahr 2016 wurde das Controlling angepasst, sodass hier eine Aufschlüsselung nach Standorten erfolgen kann. Bis zum Stichtag 31. März 2016 wurden für das Jahr 2016 erst für einige Einrichtungen Kosten abgerechnet, wobei diese Abrechnungen nicht jeweils das vollständige Quartal umfassen müssen. Zu den Einrichtungen, für die bis zu 31. März 2016 bereits Kosten für Catering abgerechnet wurden, siehe Tabelle. Standort Kosten (in Tausend Euro) Albert-Einstein-Ring 212 Asklepios Klinik (Eißendorfer Straße) 120 Behrmannplatz 46 Flagentwiet 290 Geutensweg 161 Hellmesberger Weg 274 Neuland II 250 Papenreye 1.122 Rugenbarg 1.747 Schmiedekoppel 501 Summe 4.270 1 Vorauszahlung, die mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird.